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Janich gewinnt in Karlsruhe
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Screenshot des Interviews von Auf1

Sensation: Publizist Oliver Janich gewinnt Verfassungsbeschwerde

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5 Monate saß er in (rechtswidriger) Abschiebehaft auf den Philippinen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Janich recht gegeben. Sein Fall wird neu aufgerollt. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz.
Zusammengefasst

Es kommt selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Im Jahr 2023 beispielsweise gab es das genau 55-mal beim Bundesverfassungsgericht. Nur etwas über ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Umso bemerkenswerter ist es, dass der oppositionelle Publizist Oliver Janich mit einem oppositionellen Anwalt, dem Verfasser, in Karlsruhe Erfolg hatte. Sogar der Generalbundesanwalt teilte in einem Schriftsatz mit, dass der größtenteils zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde der Erfolg nicht zu versagen sein dürfte. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz, deren häufig autoritäres Rechtsverständnis wieder einmal offenkundig wurde, was den Gang nach Karlsruhe nötig machte.

Das Landgericht München muss nunmehr erneut über die sofortige Beschwerde von Janich entscheiden, dem eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich des Einspruchs gegen seinen Strafbefehl verwehrt wurde, obwohl er sich in einer offenkundigen Nötigungssituation in einem philippinischen Gefängnis befand. Janich wurde im Gefängnis vielfach mitgeteilt, dass er erst wieder aus der Haft entlassen werden würde, wenn sein Fall in Deutschland abgeschlossen („closed“) sei. Nur deshalb wurde der Strafbefehl von seinem ehemaligen Verteidiger „akzeptiert“. Direkt nach der Entlassung haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Nach der nunmehr anstehenden erneuten Entscheidung des Landgerichts München wird der Fall zurück zum Amtsgericht gehen, um dort verhandelt zu werden. Die Vertretung übernehmen Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und der Verfasser.

Weitere Infos können dem Artikel auf Tichys Einblick und dem Interview bei Auf1 entnommen werden.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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