
„Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß gegen die Ziffern 3 und 13 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß § 12 Beschwerdeordnung eine Missbilligung ausspricht.“
Hintergrund: Moosdorf wird von einem ehemaligen SPD-Abgeordneten vorgeworfen, er habe im Deutschen Bundestag einen Hitlergruß gezeigt.
Moosdorf bezeichnet die Vorwürfe als absurd und sieht einen politisch motivierten Prozess, was das Landgericht Berlin nicht davon abgehalten hat, die Anklage der Staatsanwaltschaft zuzulassen.