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Verfahren gegen Julia Neigel
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Neuer Schriftsatz im Normenkontrollverfahren von Julia Neigel

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Ein 426 Seiten starker Schriftsatz stellt die Wahrheit gegen staatliche Narrative und versucht, die richterliche Mauer der Ungewissheit einzureißen.
Zusammengefasst

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Ein Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

Mehrfach habe ich hier in meinen Kanälen von einem Verfahren berichtet, das die Sängerin Julia Neigel bereits im Jahr 2021 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen angestrengt hat, um zwei Corona-Verordnungen des Freistaates Sachsen aus dem November 2021 zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen. Ich gehöre dem Team von Julias Prozessbevollmächtigten seit 2023 an, nahm bereits am 8.2.2024 an einer mündlichen Verhandlung in diesem Prozess teil und habe mittlerweile mehrere Schriftsätze vorgelegt. Julia stellt alle Schriftsätze aus dem Verfahren auf ihre Homepage.

Am 13.1.2026 habe ich einen weiteren Schriftsatz vorgelegt, den Julia ebenfalls »auf ihre Homepage gestellt hat«. Ziel dieses Schriftsatzes (ebenso wie schon meines Schriftsatzes vom 4.2.2024) ist es, die Pandemie-Erzählung, die die Grundlage für sämtliche Grundrechtseinschnitte in den Corona-Jahren und damit auch für die hier jetzt noch streitgegenständliche Verordnung vom 5.11.2021 war, von Grund auf zu zerstören – in dem Sinne nämlich, dass die Grundannahmen der Pandemie-Erzählung auf vorsätzlich in die Welt gesetzten Falschbehauptungen und grobem medizinischem Unfug beruhte. Um dies zu belegen und auch um die rechtlichen Determinanten noch einmal zu schärfen, habe ich dem Gericht und der Sächsischen Staatsregierung (also der Gegenseite) jetzt noch einmal 426 Seiten zugemutet. Das ist ziemlich viel. Aber dieser Umfang ist aus meiner Sicht erforderlich, um erfolgversprechend vorzutragen:

So wenig inhaltlichen Begründungaufwand (dafür aber umso höheren Aufwand an medialer Propaganda) es nämlich bedurfte, diese Fehlannahmen in die Welt zu setzen, so intensiv ist der Aufwand, den man betreiben muss, um die Richterschaft davon zu überzeugen, dass wir es eben mit grobem Unfug und mit vorsätzlichen Falschbehauptungen seitens der Treiber der Corona-Maßnahmen zu tun haben. Wir müssen eine Mauer durchbrechen, die die Verwaltungsgerichte – auch nach Bekanntwerden der RKI-Protokolle – gegen Normenkontrollklagen von betroffenen Bürgern bisher errichtet haben: Die Verwaltungsgerichte (und auch das Bundesverfassungsgericht) haben sich immer auf den Standpunkt zurückgezogen, dass in Zeiten hoher Ungewissheit der Exekutive ein besonders breiter Einschätzungsspielraum zukomme, in den die Gerichte sich nicht einmischen dürften. Diese Mauer können wir nur einreißen, wenn wir belegen können, dass es diese Ungewissheit nie gegeben hat, sondern dass die angeblich schlimmste Atemwegs-Killerviruspandemie aller Zeiten von jenen, die daraus die angebliche Notwendigkeit von Freiheitsbeschränkungen herleiteten, wissentlich und willentlich herbeiphantasiert wurde.

Die hier vorgelegten 426 Seiten, mit der eben dieser Beleg versucht wird, sind nicht allein mein Verdienst. Der Sache nach handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk von Annette und mir, an dem wir beide seit September 2024 gesessen sind. Annette hat bei der Mitwirkung an diesem Schriftsatz schier Übermenschliches geleistet. Sie hat mich dank ihres Fachwissens auf medizinische Aspekte aufmerksam gemacht, die ich selbst nie gesehen hätte. Sie hat akribisch recherchiert und insbesondere die geeigneten Passagen aus den RKI-Protokollen exzerpiert. Ihre Recherche-Ergebnisse und meine eigenen haben sich wunderbar ergänzt. Gemeinsam haben wir in zahlreichen Gesprächen um die geeignete Gedankenführung und um geeignete Formulierungen gerungen – wobei ich gerade beim Wording darauf geachtet habe, dass der Schriftsatz am Ende sprachlich von vorne bis hinten meine Handschrift trägt, weil ich mit meiner Unterschrift gegenüber dem Gericht und gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten die Verantwortung für den Schriftsatz übernehme.

Vor einigen Jahren passierten in Regensburg zeitgleich zwei Dinge:

1. Der damalige »Regensburger Oberbürgermeister stand unter Anklage« wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme. Mittlerweile ist er rechtskräftig verurteilt.

2. Der Regensburger Müllabfuhr wurde unterdessen »verboten, Trinkgeld anzunehmen«. Die bis dato übliche Praxis, dass die Müllabfuhr von Haus zu Haus fuhr, frohe Weihnachten wünschte und das absolut verdiente Trinkgeld in Empfang nahm, wurde unterbunden, und die Müllwerker durften darüber noch nicht einmal öffentlich darüber reden.

Offensichtlich setzte die Stadt Regensburg bei der Korruptionsbekämpfung die falschen Schwerpunkte. Die Praxis, den Müllwerkern ein Trinkgeld zu reichen, wird – zum Glück – nicht überall missbilligt. Es gibt starke »regionale Unterschiede«.

Springen wir jetzt in die heutige Zeit und schauen wir nach Berlin. 2019 war dort die „Kaffeewette“ ins Leben gerufen worden: Die Menschen spenden Kaffeepackungen, und wenn in einem Bezirk mehr als 500 zusammenkommen, spendet ein Unternehmer nochmal Geld für die Kältehilfe Berlin, also für die Obdachlosen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner wollte diese »Kaffeewette dieses Jahr ursprünglich verbieten«, weil er Korruption witterte, hat es sich aber jetzt zum Glück anders überlegt.

Tatsächlich wäre es wichtig, dass die Politik in Berlin Korruption nur dort bekämpft, wo sie wirklich stattfindet. Und da schadet es nicht, wenn die politische Führung erst einmal bei sich selbst anfängt. Immerhin gibt es dort einen aktuellen Erfolg zu vermelden. Denn seit Kurzem ist ein »Urteil gegen die frühere Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci« wegen Bestechlichkeit in Rechtskraft erwachsen.

Unbestechliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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