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Unbemerkt beschlossen: Das IGV-Gesetz und die neue Macht der WHO in Deutschland

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Jens Spahn | Enquete Kommission
Politik am Topf
Der sichtbare Preis politischer Trägheit
Nur ein paar Sekunden dauerte die Abstimmung über ein Gesetz, das tief in Grundrechte eingreift. Ländervertreter hatten zuvor Monate Zeit, sich mit den Folgen auseinanderzusetzen, taten dies aber nicht.
Zusammengefasst

Die Bundesregierung hat mit der Umsetzung der überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO einen Weg eingeschlagen, der grundlegende Freiheiten der Bürger direkt bedroht. Politiker präsentieren diese Schritte als harmlose Anpassungen an globale Herausforderungen, doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Eine internationale Organisation erhält Einfluss auf nationale Entscheidungen, die bis in die persönliche Sphäre reichen.

Der blitzschnelle Abschluss im Bundesrat

»Am 19. Dezember stimmte der Bundesrat« in seiner letzten Sitzung des Jahres dem Gesetz zu. Der Tagesordnungspunkt 31 trug den unscheinbaren Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“.

»Bundesgesundheitsministerium«

Der Sitzungsleiter erwähnte lediglich die Empfehlung des Gesundheitsausschusses, es gab keine Wortmeldungen, und die Abstimmung per Handzeichen dauerte nur wenige Sekunden. Der Bundestag hatte zuvor »am 6. November« zugestimmt.

»Bundesrat«

Diese hastige Durchpeitschung eines Gesetzes, das tief in Grundrechte eingreift und internationale Bindungen zementiert, ist ein eklatanter Akt politischer Fahrlässigkeit. Die Ländervertreter hatten monatelang Gelegenheit zur sorgfältigen Prüfung und blendeten dennoch bewusst die unmissverständlichen Passagen zu Freiheitsbeschränkungen und zur massiven Ausweitung der WHO-Befugnisse aus.

Die offizielle Darstellung und ihre Widersprüche

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt auf seiner Website, die Anpassungen dienten einer schnelleren und effizienteren Reaktion auf Pandemien und andere Gesundheitsgefahren. Explizit heißt es dort:

„Die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bleiben davon unberührt.“

»Bundesgesundheitsministerium«

Diese Versicherung wirkt angesichts der expliziten Grundrechtseinschränkungen im Gesetz als blanker Hohn. Wenn die WHO Empfehlungen mit potenziell weitreichenden Folgen erlassen kann, ist die Souveränität faktisch angetastet. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte zuvor:

„Die Weltgemeinschaft muss sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Das hat uns die Corona-Pandemie gelehrt. Um richtig reagieren zu können, benötigen wir im Ernstfall möglichst schnell Informationen über Ursache und Lage. Und wir brauchen vor Ort in allen Ländern Labore und Krankenhäuser, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können. Nur wenn wir als Staatengemeinschaft gut zusammenarbeiten und schnell handeln, wird es künftig möglich sein, globale Gesundheitskrisen effektiv einzudämmen oder am besten sogar zu verhindern.“

»Nina Warken | Bundesgesundheitsministerium«

Diese Worte klingen nach Kooperation, übergehen jedoch die der WHO erteilte Befugnis, in nationalen Belangen verbindlich vorzuschreiben.

Der Gesetzentwurf, der Grundrechte explizit opfert

»Am 16. Juli 2025 billigte das Bundeskabinett« bereits den Entwurf. Damit war der politische Kurs unmissverständlich festgelegt: Noch bevor eine öffentliche oder parlamentarische Auseinandersetzung stattfinden konnte, schuf die Bundesregierung die Grundlage für eine rechtliche Selbstbindung mit weitreichenden Folgen. Was als technischer Zustimmungsvorgang erscheint, erweist sich bei näherer Betrachtung als gezielter Schritt zur Überführung internationaler Vorgaben in nationales Recht, inklusive ausdrücklich akzeptierter Grundrechtseingriffe.

Dieser Gesetzentwurf verpflichtet Deutschland rechtlich, die neuen internationalen Regelungen einzuhalten. Artikel 2 legt fest, dass diese Vorschriften in Verbindung mit dem Gesetz bestimmte Grundrechte einschränken.

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

»IGV Bundesgesundheitsministerium«

Diese Formulierung erfüllt zwar die formalen Vorgaben des Grundgesetzes, indem sie die betroffenen Artikel benennt, doch sie dient lediglich der Pflicht, die jedes Gesetz zur Einschränkung von Grundrechten erfüllen muss, um nicht verfassungswidrig zu sein. Gleichzeitig dokumentiert sie klar die Bereitschaft der Regierung, elementare Bürgerrechte zugunsten internationaler Verpflichtungen preiszugeben. Die Frist für einen Einspruch gegen die IGV-Änderungen ließ die Regierung verstreichen und trieb deren Verankerung im deutschen Recht aktiv voran.

„Der o. g. Regierungsentwurf für ein Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen datiert vom 16.07.2025, wurde also erst drei Tage vor Ablauf der Widerspruchsfrist (19.07.2025) durch das Bundeskabinett verabschiedet (Bundesregierung 2025). Damit war klar, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren nicht mehr vor Ablauf der Widerspruchsfrist hätte abgeschlossen werden können.“

»KRiStA«

Die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und ihre Kerninhalte

»Die Internationalen Gesundheitsvorschriften« traten erstmals am 1. Januar 1971 in Kraft und »wurden 2005« grundlegend überarbeitet. Nach einem zweijährigen Arbeitsprozess einigten sich die WHO-Vertragsstaaten »im Juni 2024« auf weitere Anpassungen. Neu eingeführt wurde der Begriff der „pandemischen Notlage“. Diese ermächtigt den WHO-Generaldirektor, zeitlich befristete Empfehlungen auszusprechen, die unter anderem die Überprüfung von Impfnachweisen, Quarantänemaßnahmen oder Einreisestopps umfassen können.

„Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten.“

»Bundestag«

Jeder Mitgliedstaat verpflichtete sich damit, bei unklaren Gesundheitsereignissen die WHO umgehend zu informieren, koordinierte Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale Behörde einzurichten, Labordiagnostikkapazitäten vorzuhalten und die sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen, was in der Praxis die Unterdrückung abweichender Meinungen bedeutet. Diese Verpflichtungen stärken die zentrale Rolle der WHO, während nationale Entscheidungsspielräume schrumpfen.

IGV-Gesetz: Freiheit unter Druck

Im Ernstfall könnten einzelne Bundesländer zwar theoretisch Widerstand leisten, da sie für die Gesundheitspolitik vor Ort verantwortlich sind, doch politischer Mut dazu ist kaum erkennbar. Die Zustimmung zu den IGV-Vorschriften offenbart eine bewusste Verschiebung von Verantwortung: Nationale Selbstbestimmung wird zugunsten supranationaler Kontrolle aufgegeben, Bürgerrechte systematisch reduziert. Die politische Klasse überlässt zentrale Entscheidungen einer fernen Organisation, während formale Transparenz die faktische Aufgabe von Souveränität verschleiert. Diese Entwicklung ist kein technischer Anpassungsschritt, sondern ein gezielter Eingriff in die Grundlagen freiheitlicher Ordnung und muss als solcher klar verurteilt werden.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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