Markus Haintz auf 𝕏:
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren wegen vermeintlicher Beleidigung gegen unseren Mandanten eingestellt, trotz eines möglichen „Tatnachweises“ bezüglich der Urheberschaft des Posts.
Das Ermittlungsverfahren wurde also nicht deshalb eingestellt, weil sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu in der Lage sah, den Urheber des mutmaßlichen Posts mit einer entsprechenden Verurteilungswahrscheinlichkeit als „Täter“ anzuklagen. Die Staatsanwaltschaft ist offenkundig davon ausgegangen, dass die Aussage in diesem Kontext rechtlich zulässig ist, was korrekt ist.
Schulze forderte von der Söder-Regierung ein wirksames Maßnahmenpaket, „um gegen Feinde unserer Demokratie vorzugehen“.
Wer als Politiker so spricht, muss sich im Rahmen zulässiger Machtkritik eben auch gefallen lassen, als „Faschist“ bezeichnet zu werden, der eine „Stasi 2.0“ möchte. Korrekte Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.
Kontext des Posts

Einstellungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft
