Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, gegenüber einer Aktivistin, der die Grünen nach eigenen Worten nicht links genug sind, geäußert zu haben, dass diese in einer „Blase mit Pädos und anderem Gesocks leben würde“.
Das Problem war allerdings, dass unser Mandant die Aktivistin offenkundig nicht angesprochen hatte, sondern den Verfasser des Ursprungsposts. Dieser hatte allerdings keinen Strafantrag gestellt. Staatsanwaltschaft und Gericht sind einfach davon ausgegangen, dass sich Antworten in 𝕏-Posts, die zufällig untereinander stehen, aufeinander beziehen. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall, da sämtliche Antworten zunächst auf den Ursprungspost bezogen sind. Es sei denn, man antworte direkt auf einen anderen Nutzer, was aber hier nicht der Fall war. Zur Veranschaulichung veröffentlichen wir nachfolgend einige Screenshots aus unserem Schriftsatz.
Ăśberforderte Staatsanwaltschaft stimmt umgehend Verfahrenseinstellung zu
Aufgrund der großen Entfernung hat ein Terminvertreter den Termin übernommen, da es regelmäßig keinen Sinn macht, unnötige Reisekosten für – jedenfalls für uns – derartig banale Amtsgerichtsverfahren zu verursachen. Der Termin war schnell vorbei, als das Gericht der Staatsanwaltschaft unsere kurzfristige Stellungnahme vorlegte, wie unser Mandant erfreut berichtete.
„Guten Morgen Herr Haintz,
das Verfahren wurde nach 10 Minuten eingestellt, nachdem die Staatsanwältin sich Ihre Stellungnahme durchgelesen hat. Das war schon sehr peinlich, schien sie schon alleine mit den technischen Punkten überfordert zu sein. Vielen Dank für die gute Arbeit.
Viele GrĂĽĂźe
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Voraussichtlich hätte das Verfahren mit einem Freispruch geendet, aber unser Mandant zog es vor, die sichere Einstellung des Verfahrens zu wählen, was wir akzeptieren müssen.
AuszĂĽge aus dem Schriftsatz
Nachfolgend einige Auszüge aus unserem Schriftsatz, um zu veranschaulichen, wie man erkennt, auf wen sich ein 𝕏-Post bezieht. Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten sich hier dringend fortbilden.