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Ein Syrer schlägt dreifach zu – Warum bleibt er auf freiem Fuß?

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Der Täter sorgt mit wiederholten Angriffen auf deutsche Institutionen für Aufsehen. Hinter den Taten steckt mehr als Kriminalität: Eine politische Agenda, die den deutschen Rechtsstaat herausfordert.
Zusammengefasst

Einmal, zweimal, dreimal: Ein Syrer namens Sakr B. (48) hat es wiederholt gewagt, staatliche Institutionen in Deutschland anzugreifen – und wurde jedes Mal auf freien Fuß gesetzt. Der jüngste Vorfall, ein Angriff auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wirft die Fragen auf, wie es um die Sicherheit im Land bestellt ist und warum dieser Mann weiterhin auf freiem Fuß bleiben konnte. Dabei geht es nicht nur um eine kriminelle Serie, sondern auch um die hinter den Angriffen stehende politische Motivation. Doch was folgt aus dieser Reihe an Attacken? Welche Botschaft schickt das System durch seine wiederholte Ignoranz?

Der Angriff auf staatliche Institutionen als politisches Statement

Die Serie der Attacken begann mit einem Vorfall im Bundesinnenministerium. Der syrische Staatsbürger, der in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde, erschien am Freitagabend im Ministerium in Berlin mit dem Anliegen, sich über eine Gerichtsentscheidung zum Gaza-Konflikt und dem „Genozid in Gaza“ zu beschweren. Er wollte zum Bundeskanzler vorgelassen werden – was jedoch nicht möglich war. Als Antwort auf die Ablehnung seiner Bitte zerschlug er mit einem Pflasterstein die Panzerglasscheibe der Pforte des Ministeriums.

„Ein Mann hat am Freitagabend mit einem Pflasterstein gegen eine Scheibe an der Pforte des Bundesinnenministeriums geschlagen. Die Scheibe wurde dadurch beschädigt.“

Sprecher Innenministerium / BILD

Dies war der erste Angriff, der nicht nur einen Sachschaden von mehreren hundert Euro verursachte, sondern auch deutlich machte, dass der Mann sich nicht von den staatlichen Regeln und Institutionen beeindrucken ließ. Ein Vorgang, der keinesfalls isoliert war, sondern von einer tief verwurzelten politischen Haltung motiviert zu sein schien – ein israelkritischer Hass, der nachfolgend das Verhalten des Mannes prägte.

Screenshot / BILD

Die Berliner Polizei sicherte die Fingerabdrücke eines syrischen Mannes, der von den Staatsanwaltschaften Köln und Osnabrück gesucht wird. Auch das Amtsgericht Mannheim erließ einen Haftbefehl zur Aufenthaltsermittlung. Der Mann ist wegen Leistungserschleichung und Widerstandes gegen Polizisten bekannt. Er gilt seit Februar 2023 als flüchtig und hält sich offenbar unerlaubt in Deutschland auf, obwohl er 2015 als Flüchtling anerkannt wurde. Trotzdem ließ man ihn wieder laufen.

Das Kanzleramt als weiteres Ziel

Zwei Tage später, am Sonntag, wurde der Angriff auf das Kanzleramt in Berlin verübt. Derselbe Mann, der bereits das Bundesinnenministerium attackiert hatte, schleuderte erneut einen Stein, dieses Mal verunreinigt mit Fäkalien gegen die Fassade des Regierungssitzes. Der angerichtete Schaden war diesmal geringer, aber das Motiv hinter der Tat blieb unverändert: Ein Protest, der nicht vor den Grenzen staatlicher Institutionen Halt macht. Das offensichtlich zugrunde liegende Motiv für die Tat scheint sein Hass auf Israel zu sein.

Screenshot / Bundeskanzleramt / Symbolbild / Tagesschau

Auch hier reagierte die Polizei und erneut wurde der Täter, Sakr B., nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Dass er wiederholt strafrechtlich belangt, aber nicht dauerhaft in Haft genommen wurde, stellt die Handlungsfähigkeit des deutschen Rechtsstaates in Frage.

Der dritte Vorfall – das Bundesverfassungsgericht

Laut BILD, setzte Sakr B. seine Attacken am Montag um 13:30 Uhr fort und richtete sich nun gegen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit demselben Vorwand, der „Verfassungsbeschwerde“ zu einem Thema im Zusammenhang mit dem Gaza-Konflikt, begab sich der Mann vor das Gericht, um seine Unzufriedenheit auf gewaltsame Weise auszudrücken.

Auch hier verwendete er einen mit Fäkalien verunreinigten Stein und verursachte einen Sachschaden in Höhe von 1.000 Euro. Diese dritte Attacke verstärkt den Eindruck, dass der Täter mit einer klaren politischen Agenda handelt, die nicht nur den Genozid in Gaza anprangert, sondern sich auch gegen den deutschen Staat richtet.

Screenshot / Bundesverfassungsgericht / Symbolbild / Tagesschau

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU, Andrea Lindholz, bezeichnet diesen Syrer als „gefährlich.“

„Wer wiederholt Gebäude der Bundes so offensichtlich und massiv beschädigt, ist eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit.“

Andrea Lindholz / BILD

Die politische Dimension der Straftaten

Die wiederholten Angriffe auf deutsche Staatsinstitutionen werfen schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Effektivität der Sicherheitsbehörden auf, was das Vertrauen in die Fähigkeit des deutschen Systems, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, erneut in Frage stellt. Der Täter, der sich seit 2023 illegal im Land aufhält und als „flüchtig“ gilt, wurde von den Ermittlungsbehörden mehrfach laufen gelassen.

Der Fall von Sakr B. ist kein Einzelfall. Auch andere Migranten, die unter dem Deckmantel der politischen Ausgrenzung oder der Ablehnung von politischen Entscheidungen agierten, ließen die Behörden in der Vergangenheit mehrfach mit ihren unkontrollierbaren Taten zurück. Der Staat zeigt seine Schwächen in der Unfähigkeit, mit der zunehmenden Gefahr von politisch motivierten Angriffen seitens bestimmter Migrantengruppen adäquat umzugehen.

Wie lange kann sich das deutsche System noch solche „Einzelfälle“ leisten? So lange solche Taten ungestraft bleiben, muss die Frage erlaubt sein, wer hier wirklich die Verantwortung trägt: der Täter oder das System, das so etwas immer wieder durchgehen lässt?

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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