Am Morgen des 12. November 2024 erleben die Bewohner eines Hauses in Unterfranken, Bayern, eine Szene, die sich nahtlos in dystopische Albträume einfügen könnte: Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt klingeln um 6:00 Uhr morgens, um die Familie des 64-jährigen Stefan Niehoff aus dem Schlaf zu reißen. Was Niehoffs Tochter, ein Mädchen mit Down-Syndrom, mitansehen muss, ist für sie verstörend: Ihr Vater wird verhört, seine Räume durchsucht, sein Tablet konfisziert. Der Grund? Ein Repost eines Memes auf 𝕏, das Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ betitelt – eine Anlehnung an die Marke „Schwarzkopf“. Das Amtsgericht Bamberg genehmigte die Durchsuchung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg, die einen Verdacht auf Volksverhetzung hegte. Das ist kein Witz, sondern politischer Ernst und die neue Realität in Deutschland.
Freiheit der Meinungsäußerung als Bedrohung der Macht?
Der Durchsuchungsbeschluss spricht (noch) von Volksverhetzung (§ 130), stützt sich allerdings in der Begründung der Verfolgung auf die §§ 188 und 185 StGB, die die Beleidigung und Diffamierung von Robert Habeck betreffen, sowie den Versuch, „sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren“. Man könnte fast schmunzeln über den Wortlaut, doch das Lachen bleibt im Halse stecken. Es geht nicht um bloße Beleidigungen, sondern um ein erschreckendes Muster staatlicher Zensur, getarnt als Strafverfolgung von Hasskriminalität. Solche Verfahren, die im Rahmen des „Aktionstags gegen Hasspostings“ stattfinden, einer Initiative des Bundeskriminalamts (BKA) und Innenministerin Nancy Faeser, zeigen, wie die Grenzen zwischen berechtigter Rechtsdurchsetzung und politisch motivierter Machtdemonstration verwischen. Nicht weniger zynisch ist Faesers offen herablassende Bezeichnung aller Verdächtigen als „Täter“.
„Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‚Schwachkopf PROFESSIONAL‘ zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.“
Beschluss AG Bamberg
Meme-Polizei im Einsatz
Die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt und das Amtsgericht Bamberg beteuern, sie agieren im Dienste des Rechtsstaats, um entschlossen gegen Hass und Hetze vorzugehen. Doch dieses Vorgehen erinnert beunruhigend an Praktiken, die wir eigentlich längst auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt wähnten. Wenn die Staatsanwaltschaft wegen solcher Lappalien die Strafverfolgung anstrebt, zeigt das nur eines: Satire in der „neuen Demokratie“? – Nur mit Zielvorgabe! Aber wehe, sie trifft jemanden, den man nicht kritisieren darf, denn in dem Fall wird’s ganz schnell ungemütlich.
Als Beleg für diese „Gerechtigkeit“ dient unter anderem das satirische Meme über Habeck – offenbar ein Paradebeispiel für die nahezu grenzenlose Dehnbarkeit der Definition von „Hasskriminalität“.
Dass die deutsche Justiz offenbar nicht willens oder fähig ist, zwischen satirischer Kritik und Beleidigungen zu differenzieren, wirft – mit Verlaub – ernsthafte Fragen über ihre Unabhängigkeit und Verhältnismäßigkeit auf. Dass die Staatsanwaltschaft hier zunächst ernsthaft wegen Volksverhetzung ermittelt hat, zeigt erneut, dass Staatsanwaltschaften in Deutschland politisch weisungsgebunden (und wohl auch schlecht ausgebildet) sind, § 146 GVG, und wozu das führt.
Es bleibt erstaunlich, dass ein gepostetes Meme als Bedrohung für den Staat und das Wirken von hochrangigen Politikern gelten kann, während tatsächliche Desinformation und gezielte Hetze aus anderer Richtung oftmals weitgehend unbehelligt bleiben. Dass das Ganze auch noch im öffentlichen Interesse verfolgt wird, während die Staatsanwaltschaft in Wahrheit gegen das öffentliche Interesse arbeitet, ist einfach nur schwachsinnig.
„Die Staatsanwatschaft bejaht das öffentiche Interesse an der Strafverfolgung.“
Beschluss AG Bamberg
Wenn politische Kritik zu einem Straftatbestand erklärt wird
Stefan Niehoff selbst äußerte sich NIUS gegenüber mit bitterem Sarkasmus zu seinem Erlebnis. Er sei 64 Jahre alt und habe nicht gedacht, dass ihn der „DDR-Geschmack“ noch einmal einholen würde. Wer könnte es ihm verdenken? Die staatliche Verfolgung selbst einfacher Memes lässt düstere Parallelen zu repressiven Überwachungssystemen aufkommen. Doch so grausig die Vorfälle für den Einzelnen sein mögen, so wenig bleiben sie ohne systemischen Kontext.
Nancy Faeser und das BKA unterstreichen mit solchen Aktionen ihre Prioritäten: Eine vermeintlich noble Mission gegen Hass wird zum Werkzeug, um politische Gegner oder Kritiker mundtot zu machen. Währenddessen schwebt die Diskussion um die Regulierung von Plattformen wie 𝕏 im Raum, bei der es nicht nur um Kontrolle geht, sondern um die gezielte Steuerung des öffentlichen Diskurses.
Habeck selbst am Hebel
Ironischerweise macht Habeck selbst keinen Hehl aus seiner Skepsis gegenüber „ungezügeltem“ Online-Diskurs. Er sprach von „Fake News“ und einer Desinformationsflut durch soziale Netzwerke, was für die Grünen zum willkommenen Anlass geworden ist, weitere Eingriffe zu fordern. In einem erstaunlich ambitionierten Schritt erklärte Habeck, er wolle 𝕏 strenger an die Leine nehmen, und wirft dem Unternehmen dabei vor, demokratische Werte mit Füßen zu treten. Dass diese Eingriffe jedoch weit über das Bekämpfen von Falschinformationen hinausgehen und zu einer systematischen Kontrolle von Meinungen führen, scheint für Vertreter wie Habeck selbst kein Problem zu sein. Die grenzenlose Ironie entgeht freilich niemandem, der die Klage über Algorithmen, die angeblich den Diskurs manipulieren, mit dem Einsatz repressiver Mechanismen vergleicht. Dass Elon Musk daraufhin scharf und unmissverständlich kontert und Habeck als „Narr“ bezeichnet, überrascht wenig in dieser Auseinandersetzung, die eine seltsam persönliche Note erhält.
Wenn ein satirisches Bild zu einer Hausdurchsuchung führt, zeigt das den gesamten Widerspruch des gegenwärtigen Umgangs mit Meinungsfreiheit. Ein Minister, der karikiert angegangen wird, mag dies als unhöflich empfinden. Politiker sollten mehr als jeder andere in der Lage sein, mit Gegenwind umzugehen. Doch wenn eine Politikerkaste solche Kritik zum Kriminalfall macht, sollte sie sich fragen: Wer wird hier wirklich diffamiert? Der Politiker – oder die Grundrechte selbst?
Eine Antwort
Die Amtseidbrecher verklagen einen Kritiker
Dr. Merkel wurde gewarnt
Video-Botschaft von
Ex-ZDF Meteorologe
Dr. Wolfgang Thüne
https://youtu.be/UK4PMA_WgCw?si=o9Scp17L8YnK0Kpb
Prof. Doehler
https://www.vernunftkraft-odenwald.de/wp-content/uploads/2019/09/Erster-Offener-Brief-an-Klimakabinett_Prof-Doehler.pdf
Hier wurde auch Steinmeier, Scholz, Lindner, Habeck, Baerbock, …. informiert.
Wissenschaftliche Bestätigung der kleinen Eiszeit:Lapointe & Bradley
Die kleine Eiszeit war die kälteste Periode der letzten 10.000 Jahre
https://www.science.org/doi/10.1126/sciadv.abi8230
Professor Jørgen Peder
“The Climate Change story told by ice cores…”
https://www.youtube.com/watch?v=L1mjG_F8ppw&t=145s