In den frühen Morgenstunden des 1. Februar haben wir einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Versammlungsanmelders bezüglich eines Verbots eines Demonstrationszuges beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht.
Die Stadt Regensburg hatte einen „Demonstrationszug gegen die Ampelregierung“ aufgrund eines angeblichem polizeilichen Notstandes (willkürlich) verboten, ohne diesen „Polizeinotstand“ auch nur ansatzweise zu begründen. Seitens der Versammlungsbehörde wurde argumentiert, dass mit Blockaden von Gegendemonstranten gerechnet werden müsse und dass nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung stünden, um diese Blockaden aufzulösen. Belegt wurde dieser Vortrag nicht. Es wurde lediglich pauschal behauptet, dass aufgrund von Fußballspielen in München und Nürnberg und zeitgleich überall in Deutschland stattfindenden Demonstrationen keine Polizeikräfte zur Verfügung stehen würden. Dieser Vortrag war offenkundig frei erfunden, eine Anfrage in anderen Bundesländern oder auch nur überregional in Bayern erfolgte laut Aktenlage nicht.
Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen und „Nichtstörer“ (hier die Demonstration gegen die Ampelregierung) – jedenfalls im Grundsatz – auch keinen Störern (hier Gegendemonstranten). Blockaden einer friedlichen oder unfriedlichen Gegendemonstration reichen also grundsätzlich nicht, um friedliche Demonstrationen zu verbieten. Wäre dem so, dann wäre dies ein fatales Signal für die Versammlungsfreiheit.
Noch vor 4 Jahren wäre jeder Jurist mit Erfahrung im Versammlungsrecht zu der Einschätzung gekommen, dass dieser Antrag sicher durchgeht. Heutzutage ist dies leider keine Selbstverständlichkeit mehr, trotz in diesem Fall eindeutiger Sach- und Rechtslage. Der Beschluss kann hier heruntergeladen werden.
Markus Haintz
Rechtsanwalt