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Verfahrenseinstellung
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KI-Generiert

Staatsanwaltschaft Köln verweigert Brockmeier, SO DONE und Strack-Zimmermann die Zuarbeit. 

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Haintz legal sorgt für die nächste verheerende Niederlage des SO-DONE-Abmahnportals. Die Staatsanwaltschaft Köln verweist StraZi wegen einer vermeintlichen Beleidigung auf den Privatklageweg, den die FDP-Politikerin nicht beschreiten wird, und stellt das Verfahren ein.
Zusammengefasst

Wenn normale Bürger Strafanzeigen z. B. wegen Beleidigungen erstatten, werden sie häufig auf den Privatklageweg verwiesen. Bei Privatklagedelikten erhebt die Staatsanwaltschaft nämlich nur dann Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 374 StPO).

Im Wege der Privatklage können vom Verletzten Delikte verfolgt werden, ohne dass es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf (§ 374 Abs. 1 StPO). Zu den Privatklagedelikten nach § 374 Abs. 1 StPO zählen zum Beispiel Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung etc. Eine Privatklage kann aber nach § 380 StPO nur nach Durchführung eines erfolglosen Sühneversuchs erhoben werden.

So hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandantin eingestellt und Frau Strack-Zimmermann bzw. ihren Rechtsanwalt Brockmeier auf den Privatklageweg verwiesen. Dabei ging es um diese angebliche Beleidigung:

„@MAStrackZi Halten Sie endlich Ihr widerlich hetzerisches Schandmaul. Erbärmlich einfach nur. Kranke Gestalt.“

Schon aufgrund der Kosten wird Frau Strack-Zimmermann sicherlich keine Privatklage gegen unsere Mandantin erheben. Außerdem ist sie bestimmt nicht gewillt, sich bei einem Sühnetermin persönlich mit unserer Mandantin an einen Tisch zu setzen.

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft

Nachfolgend veröffentlichen wir die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Köln in geschwärzter Fassung.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Köln, Dezember 2024. Verantwortlich für die Veröffentlichung des Schreibens, Markus Haintz, Chefredakteur.

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Picture of Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

5 Antworten

  1. Internetrecht ist eine schwierige Sache, weil sich das Recht historisch auf analoge Sachverhalte bezieht, die andere Bedingungen haben.

    Die „Lösung“ von Seiten der EU soll ja Totalüberwachung und KI-gestützte Verregelung mit gesteuert-genudgten Befragungen selektierter Teilnehmer sein. Aber das ist eher ein Akt der Verzweiflung.

    Menschen verhalten sich im Netz, wie sie es (noch) nie auf der Strasse tun würden. Manche greifen daher die informationelle Selbstbestimmung an, zu der Anonymität/Pseudonymität zählt: wer hat je verlangt, dass man sich den Personalausweis um den Hals hängt, bevor man auf die Strasse darf? Symbolträchtig da schon eher der Mund“schutz“ …!

    Nein, ich kenne auch keine ‚Lösung‘. Das Netz ist vergleichbar mit NoGo-Areas. Wer sich reintraut, muss sich bewusst sein, was ihm droht: nichts Gutes.

    Der Vorteil: es wird unattraktiv. Warum sollte man einen Ort aufsuchen, der nichts zu bieten hat?

    1. Zu
      „Warum sollte man einen Ort aufsuchen, der nichts zu bieten hat?“

      Warum sollte man widersprüchliche Schwätzer und Kommentarspaltenvermüller tolerieren, die auch einfachste, zumutbarste, sachlichste, höflichste Fragen wie

      Warum sind Sie hier?

      asozial aussitzen?
      Alternative Zusatztestfrage:

      Möchten Sie den Vorschlag zum offenen Brief von gestern 13:56 Uhr
      https://haintz.media/artikel/international/elon-musk-sorgt-mit-afd-kommentar-fuer-kontroverse/#comment-1065 mitgestalten oder rational nachvollziehbar als Kommentarspaltenvermüllung oder als etwas noch viel Schlimmeres kritisieren?
      Suchen Sie sich aus, was Ihnen lieber ist.
      Ich liehhhhbe gute Kritik und bezahle Sie gern dafür, wenn Sie möchten!

      Oder wollen oder müssen Sie rhetorische Fragen [1] als notorischen Schwerpunkt ihrer fast täglichen Fleißarbeit beibehalten? Wenn ja, warum?

      [1] Die rhetorische Frage ist als Stilmittel der Rhetorik eine rhetorische Figur. Sie dient nicht dem Informationsgewinn, sondern ist ein sprachliches Mittel der Beeinflussung.

  2. Frau Dannenmaier [1], Herr Haintz,
    zu
    “ … öffentliches Interesse … Sühneversuch … „

    Ich suche eine technisch-maschinelle und eine humanoid-manuelle Lösung, welche jeweils cirka alle 10 Jahre die Veränderungen des juristischen Wörterbuches ( von Köbler ) allgemeinverständlich transparent macht. Derzeit konkret zwischen Auflage 12 und Auflage 19.

    Wer könnte für diese Ziele nützlich sein und mit welchen Mindestkosten ist dafür zu rechnen?

    Die Person/en hinter Konten wie „Goeleif“, „GoDead“, „Bäumchen-wechsle-dich“, … sind eine nützliche Erinnerung für den universell anwendbaren Merksatz zum Erkennen von Schadverhalten oder Schädigungsverhalten oder Schädlingsverhalten:

    Achte nicht primär auf das, was meist gut, richtig, wahr, aber einseitig gesagt wird, sondern auf das, was (chronisch) _ nicht _ gesagt wird (gemäß PEGIDA: Lückenmedien sind …). [2] [3]

    Regel Nummer 2: Achte verstärkt auf die, welche nicht _ mit _ jemand reden, sondern _ über _ jemand, denn das Motiv dafür ist fast immer Spaltung.

    [1] Ich wies vor längerer Zeit diskret per Kontaktformular darauf hin, daß sich unter haintz.media/ueber-haintz-media-2/ folgende Schreibweise befindet: Dannemaier.
    Ist das ein gewollter Aufmerksamkeitstest?

    [2] Lücken- und Irrtums- oder Täuschungsbeispiel:
    Auf der Straße konversiert man mit wildfremden Leuten i. d. R. nur über Kleinkram („Geht’s hier zum Bahnhof? …! …? …“). Und über existenzielle Themen, bei denen jederzeit die Handschellen klicken können, i. d. R. nur mit Leuten, die man schon längere Zeit ziemlich gut kennt, von denen man ohne Personalausweisnummer mindestens das Gesicht sieht und die Straße oder den Arbeitgeber kennt, wo sie mit hoher Wahrscheinlichkeit für den Fall eines Falles greifbar sind.

    Wer _ wirklich _ an einer besseren Welt interessiert ist und nicht zu den Spaltpilzen [4] gehören will, dem ist bekannt, daß das Internetz eine tolle, nützliche Erfindung ist und, daß wie bei jedem Werkzeug und jeder Waffe die Schattenseite nur deshalb existiert, weil es Schädlinge gibt, die das so wollen, die man _ ABER _ neutralisieren kann und MUSS, wenn man zu den Guten gehören will.

    [3] vertiefende Nachvollziehbarkeitshilfe:
    wikireal.info/wiki/Täuschende_Argumentationen

    [4] Was leider immer noch nicht alle mitbekommen haben, weil sie es gar nicht mitbekommen sollen: Mutti & Vati Staat dürfen völlig legal Verbrechen begehen, für „die gute Sache, den Kampf gegen Rechts mit klarer Kante der wehrhaften Demokratie“.
    https://www.s-f-n.org/blogs/hinweise/der-verfassungsschutz-baut-mehr-und-mehr-auf-virtuelle-agenten/
    und s-f-n.org/blogs/kurzmitteilungen/gericht-bestaetigt-tatprovokation-durch-v-mann/

    1. Das ist ein wertvoller Kommentar von Goeleif,
      weil er meinen Rat „Achtet auf die Lücken und Lückenmacher*innen!“ als wichtig und wertvoll bestätigt.

      Ein qualifizierterer, um Rechtssicherheit und Aufklärung bemühter Kommentar von Deutschsprachlern für Deutschsprachler sieht ungefähr wie folgt aus:

      https://ya.ru/search/?text=stgb+(„Stalking“+OR+“cyberstalking“)+“Nachstellung“+“im+Internet“&lr=101

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