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#SoDoneAbschalten: Habeck als „Arschloch“ bezeichnet – Strafverfahren vor AG München

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Auch der ehemalige Bundeswirtschaftsvernichter und wirtschaftspolitische Schwachkopf Robert Habeck hat gegen einen Mandanten von Haintz legal wegen der Bezeichnung als „Arschloch“ Strafantrag gestellt.
Zusammengefasst

Markus Haintz auf 𝕏 am 15.09.2025

Das Amtsgericht München wird sich demnächst mit dem Fall befassen. Immerhin konnten wir die Staatsanwaltschaft München I davon überzeugen, dass § 188 StGB (Majestätsbeleidigung) offenkundig nicht einschlägig ist, wenngleich der Post in diesem Fall eine mittlere 4-stellige Reichweite hatte.

Aufgrund des Screenshots in der Akte besteht auch die Möglichkeit, dass der Angeklagte mich als „Arschloch“ bezeichnet hat, was die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht München natürlich nur als bloße Schutzbehauptung abgetan haben.

So einfach geht das aber nicht, da ich über @ RA_MarkusHaintz direkt adressiert wurde. Dem Fall lag, wie so oft, eine Strafanzeige des unlauteren FDP-Abmahnanwalts Alexander Brockmeier von #SoDoneAbschalten zugrunde.

Anbei die (unformulierte) Verfügung der Staatsanwaltschaft zur allgemeinen Erheiterung:
Die Einlassung über RA Haintz, dass der Kommentar „Arschloch“ im Verfahren nicht an den Geschädigten Habeck, sondern an RA Markus Haintz gerichtet war, ist unrealistisch und kann nur als Schutzbehauptung abgetan werden. Allein die Tatsache, dass die Kanzlei von RA Haintz im hiesigen Verfahren mandatiert ist, zeigt deutlich, dass der Beschuldigte ihn keineswegs als „Arschloch“ sieht.

Anmerkung: Aufgrund von § 353d Nummer 3 StGB (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) wurde die Verfügung der Staatsanwaltschaft umformuliert, da eine Mitteilung im Wortlaut strafbar sein könnte.



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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

2 Antworten

  1. „Allein die Tatsache, dass die Kanzlei von RA Haintz im hiesigen Verfahren mandatiert ist, zeigt deutlich, dass der Beschuldigte ihn keineswegs als „Arschloch“ sieht.“

    Das Eine schließt das Andere (temporäre Entgleisung) unter tatsächlich reifen Menschen nicht aus.
    Von sich auf andere zu schließen ist ein klassischer Denkfehler. Ganz besonders in heruntergekommenen Gesellschaften, die mit „klarer Kante“, inoffiziellen Antipluralismus-, Antirelativierungs- und immer schärferen Maulkorbgesetzen regiert und repressalisiert werden.

    Meine Freundin Klara behauptet dazu:

    „Diese selbstdemaskierende Aussage beweist erfreulich klar, deutlich, unmissverständlich, offensichtlich und offenkundig das infantil dualistische, undifferenzierte, ambivalenzferne Schwarz-Weiß-, Gut-Böse-, Links-Rechts- und Spalt-Denken der Müncher Justiz-Repräsentant*innen.
    Denn
    in einer hochkultivierten, nicht kulturmarxistisch degenerierten, gerechten, menschenwürdigeren Volksgemeinschaft oder Bevölkerungsgesellschaft sind Menschen und ganz besonders Juristen fähig trotz unterschiedlicher Bewertungs- und Schmerzskalen auf der Gefühlsebene bei Erkennung einer ausreichend großen bzw. nützlichen Schnittmenge auf der Sachebene für ein gemeinsames Ziel zu kooperieren.
    Für diese allgemeingültige, grundschulrelevante Aussage unterhalb der Abiturstufe ist sogar ganz konkret und fallbezogen die Person RA Markus Haintz ein Beweis.
    Denn er hält seit mehreren Jahren das extrem hart nach allen Seiten austeilende, ätzende Arschloch Ingo Neitzke [1] in seinen weltweit öffentlichen Kommentarspalten aus ohne ihn zu sanktionieren.
    Damit haben die staatsnahen Müncher Justizvertreter*innen bewiesen, daß sie in einer tatsächlich gerechten Gesellschaft (Monarchie oder Demokratie) befristet für mindestens 5 Jahre ihre Berufszulassung entzogen bekämen. Nicht als Strafe, sondern als Chance zum Auf- und Nachholen ihres Lerndefizites.“

    Muss ich K. wegen irgendwas anzeigen?

    [1] Öffentliche Selbstanzeige:
    „Ja, ich bin ein penetrant ätzendes A-loch und ich habe viele Jahrzehnte hart daran gearbeitet es zu werden.“
    https://haintz.media/artikel/recht/nrw-ministerpraesident-wuest-erkennt-unterlassungsanspruch-von-haintz-legal-wegen-so-done-werbung-an/#comment-1013

  2. Radio Eriwan fragt an:

    „Wird Tommy Robinson der nächste, den man „plötzlich und unerwartet“ wegen fäkalnaher Volkssprache und „Meinungsverbrechen“ abknallt?
    X-hundertausend Protestler in einer einzigen Stadt sind eine Menge Holz, von der die paralysierten Montagsspaziergänger in Restdeutschland nur träumen können.“

    Das ist wieder extremi schlecht für meinen Kampf gegen die Verschwörungstheorie, es gäbe eine antivölkische, internationalistisch-globalistisch tätige Rassenkrieg-Sekte mit Verblödungs- und Durchmischungs-Agenda. [1]

    https://rtde.online/kurzclips/video/256123-wir-lassen-uns-nicht-laenger/

    [1] tiny.cc/IQ-Gen (die Großbuchstaben müssen groß getatscht werden)
    Oder:
    Ares-Verlag.com/product/das-iq-gen-verleugnet-seit-2015/

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