Zwei Jahre und sechs Wochen ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen einer Äußerung über die grüne Politikerin Anna Gallina. Diese fühlte sich wegen eines Artikels beleidigt und stellte am 14.07.2023 Strafantrag. Das Verfahren wurde nun am 27.08.2025 gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Anfangsverdachts strafbaren Handelns eingestellt.
Statt das Verfahren sofort einzustellen, ermittelte die Staatsanwaltschaft Hamburg verzweifelt über ein Jahr einen „Täter“ einer zulässigen Äußerung. Tatsächlich ermittelte die Staatsanwaltschaft nie einen Täter, sie war vielmehr einem falschen „Verdächtigen“ auf der Spur.
Damit es beim falschen Verdächtigen nicht zu Durchsuchungen kommt, meldete sich die tatsächliche „Täterin“ proaktiv über uns mit Schreiben vom 14.08.2024 und legte den Sachverhalt dar. Über ein Jahr nach ihrer Meldung hat sich die Staatsanwaltschaft dann doch dazu herabgelassen, das Verfahren mangels Tatverdachts einzustellen.
Worum ging es?
Die Grüne Anna Gallina fühlte sich aufgrund des Artikels in ihrer Ehre gekränkt. Welche Inhalte an dem Artikel nun genau den Anfangsverdacht eines strafbaren Handelns begründet haben und die Staatsanwaltschaft zu einem Jahr verzweifelter Suche nach einem „Täter“ veranlasst haben, hat sich uns auch nach mehrmaligem Lesen nie erschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat dazu auch keine Stellung genommen, sondern das Verfahren kommentarlos wegen § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Möglicherweise gefiel Frau Gallina nicht, dass sie in dem Artikel als „unfähig und raffgierig“ bezeichnet wurde. Möglicherweise war auch „Skandal-Justizsenatorin“ der Stein des Anstoßes. Möglicherweise gefiel ihr auch die Formulierung „bevor sie ihren gewichtigen Körper auf den Sessel der Hamburger Justizsenatorin platziert hatte“ nicht. Der Hamburger Justizsenatorin vor Stellung eines Strafantrags eine juristische Prüfung zuzumuten, wäre wohl zu viel verlangt, insbesondere weil sie keine Juristin ist.
Nachfolgend veröffentlichen wir die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg.
