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Richter genervt: § 188 StGB
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Richter und Staatsanwalt genervt von § 188 StGB

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Inzwischen gibt es sogar Richter und Staatsanwälte, die genervt sind von der sog. „Majestätsbeleidigung“, die in § 188 StGB normiert ist.
Zusammengefasst

In einem Strafverfahren wurde unserem Mandanten zur Last gelegt, durch die Veröffentlichung eines Plakats auf Facebook die abgebildeten Politiker beleidigt zu haben. Unser Mandant hatte das Satire-Plakat nicht selbst erstellt, sondern es nur weitergeleitet.

Es ging um das folgende Plakat, welches an das Plakat des Filmes „Der Pate“ angelehnt ist:

Auf dem Plakat stand Folgendes:

„IHR PLAN: EIN LAND ZU DESTABILISIEREN; DAS VOLK ZU SPALTEN UND IN DEN UNTERGANG ZU ZERREN“

„VERACHTEND. RESPEKTLOS. HABGIERIG. EHRENLOS. VERLOGEN. KORRUPT. ANSTANDSLOS. SENIL. UNFÄHIG. RÜCKRATLO.PSYCHISCH GESTÖRT. ÜBERBEZAHLT. REALITÄTSFREMD.“

Die Staatsanwaltschaft hat bei den Politikern nachgefragt, ob sie sich durch dieses Plakat in ihrer Ehre gekränkt fühlen würden und Strafantrag stellen wollen. Daraufhin hat Herr Lauterbach Strafantrag gestellt. Herr Scholz hat dagegen keinen gestellt, aber der Verfolgung von Amts wegen auch nicht widersprochen.

Vor der Hauptverhandlung wollte das Gericht das Verfahren gegen unseren Mandanten einstellen, jedoch verweigerte die Staatsanwaltschaft ihre Zustimmung. Diese und auch die Zustimmung des Angeklagten ist aber für die Einstellung des Verfahrens erforderlich.

Für den Richter waren die Äußerungen von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt. Es würde sich um Machtkritik handeln. Diese Äußerungen seien auch nicht geeignet das öffentliche Wirken der Politiker erheblich zu erschweren, sodass § 188 StGB nicht verwirklicht sei.

In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass sowohl der Richter als auch der anwesende Staatsanwalt genervt sind von dem § 188 StGB. Das Verfahren wurde am Ende gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Zeitgleich fanden in diesem Amtsgericht in 2 weiteren Gerichtssälen ebenfalls Verhandlungen wegen § 188 StGB statt.

Dieses Verfahren zeigt wieder einmal, wie die ohnehin knappen Ressourcen der Justiz für Banalitäten verbraucht werden. Es wird versucht jede noch so kleine Kritik an der Obrigkeit zu unterbinden und die Menschen durch Strafverfahren einzuschüchtern.


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Viktoria Dannenmaier

Viktoria Dannenmaier ist Rechtsanwältin bei Haintz Legal und fungiert ab und an als Gastautorin für HAINTZ.media, wo sie von den Fällen berichtet, die sie für die Kanzlei vor Gericht betreut.

Eine Antwort

  1. Harald Schmidt unsatirisch, in einem sachlichen, ernsten Interview [1]:

    „Wir hatten die ganz einfache Devise, ab ’nem Einkommen von 10.000 Euro [pro Monat] ist jeder strafbar.“ […] „Die dümmste Formulierung ist, wenn über jemand gesagt wird „Er macht Satire ohne zu verletzen.“. Es ist der Zweck von Satire Leuten auf die Füße zu treten.“

    Satire ist eine Form von Kritik, die wie gezuckerte Medizin öfter geschluckt wird, als ungezuckert bittere. Kein ernstnehmbarer, respektierbarer Jurist kann fordern, daß in der systematisch analphabetisierten BRD [2] die Mehrheit der Mischbevölkerung fähig ist die harte, häßliche, DRINGENDST als _ echtes _ politisch inkorrektes Korrektiv benötigte Kritik so fein und eloquent zu verpacken, wie es die Top 5 der Kabarettisten können.

    Daraus folgt:
    Kritik ist _ immer _ schmerzhaft und wird _ immer _ als verletzend empfunden.

    Das Fass der echten und der aus niederen Motiven vorgetäuschten Gefühlsschmerzen ist bodenlos. Die sogenannten Ehr- und Äußerungsdelikte sind überwiegend ein pures Willkür- und Herrschaftsinstrument. Nur dafür und deshalb wurden die Maul- und Daumenschrauben seit 1871 immmer weiter angezogen, aber nicht, um aus angeblichen Verbrechern bessere Menschen zu machen.
    So brutal und GEWALTtätig angezogen, daß der Paragraf 130 Menschen als Schwerstverbrecher auf die gleiche Stufe mit Vergewaltigern, Weihnachtsmarktmördern, Massenmördern, Völkermördern und Kannibalen stellt! Diese entmündigende, menschenverachtende, menschenunwürdige Ungeheurlichkeit ist kein Witz, sondern die juristische Realität — (noch) nicht beim Strafmaß, aber bei der Klassifizierung.

    Und dieses Systemproblem muss neben dem täglichen Einzelfall- und Windmühlenkampf dem gaffenden Volk immer und immer wieder klargemacht werden! Bis es allen zu den Ohren und dem Maul herauskommt!
    Unbeschnittene Informations- und Redefreiheit ist für sozial lebende Säugetiere ein überlebensnotwendiges, per Geburt und Naturrecht verliehenes, unverhandelbares Grundrecht wie freies Atmen.

    Nur charakterstarke, edle, kultivierte Persönlichkeiten sind für rational und faktisch nachvollziehbare Kritik dankbar; sogar dann, wenn sie in Verbalinjurien der untersten Schublade gepackt sind (weil der Absender tatsächlich nur verletzen will, ohne der Zielperson helfen zu wollen ein besserer Mensch zu werden).

    Doch die systemische Negativauslese wurde seit 19.. [3] so gesteigert, daß genau das Gegenteil ganz oben auf den überbezahlten Stühlen der Macht und des Machtmissbrauchs landet. Wir haben entgegen der täglichen Gehirnwäsche und Propaganda-Dröhnung KEINE soziale Markt-, Wettbewerbs- und Leistungsgesellschaft, sondern genau das Gegenteil davon — mit Unbeliebtheits- und Hassrekorden sogar in den offiziellen, geschönten Umfragestatistiken.

    Kurz:
    Für ein echtes Korrektiv in und aus der schwerstkranken, verweichlichten Flenn-, Jammer-, Kontaktschuld-, Wokeness-, Cancel-, Heulsusen- und Kindergartengesellschaft müssen die Maulkorbgesetze auf nahe null heruntergefahren werden. Ausnahme: Rufmord.

    Dazu benötig man natürlich eine freiheitswillige Sklavenmasse die an einem Ende der „modernen, fortschrittlichen, zeitgemäßen, alternativlosen,“ im Mäntelchen einer Scheindemokratie daherkommenden Sklaverei interessiert ist. Und damit wären wir mal wieder beim Hauptproblem in der sogenannten Mehrheitsdemokratie:

    Die gehirngewaschenen Zombies wählen weiterhin ihre Schlächter. Der sogenannte „Rechtsruck“, der vom Links-Staat wie eine Hölle seit Jahren an die Wand gemalt wird, findet statt, aber viel zu langsam.

    Querverweis mit Zitierung Ihres Artikels + Einordnung in einen größeren Zusammenhang im Kommentar 1013:
    https://haintz.media/artikel/recht/nrw-ministerpraesident-wuest-erkennt-unterlassungsanspruch-von-haintz-legal-wegen-so-done-werbung-an/#comment-1013

    [1] odysee.com/@AP24NEWS:6/Harald-Schmidt_-%C2%BBSatire-muss-verletzen%C2%AB:1
    [2] Beweisansatz, bei Bedarf gern mehr: archive.ph/EIxyv
    [3] Die Maulkorbgesetze der BRD erzwingen diese Lücke — Desinformation? — um einer Strafanzeige mit böswillig und bösartig unterstellter Dingsbumsverherrlichung/-verharmlosung/-relativierung vorzubeugen.

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