Markus Haintz auf X am 13.09.2025
Streitgegenständliche Aussage
„von Notz hätte unter den Nazis eine glänzende Karriere gemacht. In der Verunglimpfung des politischen Gegners steht er in vorderster Reihe. Goebbels und Freisler haben ihre Gegner verbal nicht anders behandelt.“
Kontext der Aussage
Herr von Notz kommentierte einen in der Online-Ausgabe der „WELT“ veröffentlichten Beitrag zu einer Rede der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel zur Wirtschaftspolitik unter Wirtschaftsminister Habeck am 22.11.22 wie folgt:
„Alice Weidel hat heute mit einer vollkommen unterirdischen, bösartigen und hetzerischen Rede einen weiteren Tiefpunkt in der Parlamentsgeschichte der Bundesrepublik gesetzt. Sie sprach u. a. von einem ´parasitären´ Sozialsystem. Manche weisen auf die Rede so hin.“
Darauf kommentierte der Angeklagte:
„von Notz hätte unter den Nazis eine glänzende Karriere gemacht. In der Verunglimpfung des politischen Gegners steht er in vorderster Reihe. Goebbels und Freisler haben ihre Gegner verbal nicht anders behandelt.“
Sofern der Angeschuldigte in den nächsten 2 Jahren nicht mehr straffällig wird, muss er die Geldstrafe in Höhe von 1800 € nicht bezahlen. Unabhängig davon wurde er zur Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 300 € verurteilt.
Kommentar: Meines Erachtens ist die streitgegenständliche Äußerung in diesem Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Es ist unabhängig davon erfreulich, dass inzwischen auch westdeutsche Gerichte dazu übergehen, bei Beleidigungsdelikten mit Strafvorbehalten auf Bewährung zu arbeiten. In Ostdeutschland sind uns eine Vielzahl von Fällen bekannt, in denen schon seit längerer Zeit so verfahren wird. (Farbige Hervorhebungen im Screenshot durch den Verfasser.)

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