Historisches Urteil
Nach unseren Recherchen ist Wüst der erste amtierende Ministerpräsident, gegen den ein rechtskräftiges Unterlassungsurteil erwirkt wurde.
Hintergrund zum Fall
Wüst warb als „Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen“ für das unlautere Meldeportal SO DONE und suggerierte dadurch in wettbewerbswidriger Weise, dass das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland das gewinnorientierte Abmahnunternehmen unterstützen würde.

Screenshot vom 22.11.2024 um 03:41:58 Uhr, Sodone.de, abgerufen über web.archive.org, rote Hervorhebung durch den Verfasser.
Das Landgericht Düsseldorf hatte zunächst mit einem wenig überzeugenden Hinweisbeschluss versucht, den Fall vom Tisch zu kriegen, weil kein Mitbewerberverhältnis zwischen der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH und Ministerpräsident Hendrik Wüst besteht. 
Darauf kommt es aber nicht an. Denn das wettbewerbsrechtliche Verhältnis zwischen unserer Kanzlei und der SO DONE legal besteht, welches sich die unlautere Werbung der SO DONE zumindest über eine Verlinkung auf der SO DONE legal zu eigen gemacht hat.

Hinweisbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 22. November 2024, Aktenzeichen 12 O 212/24.
Wir haben zu diesem rechtsfehlerhaften Hinweisbeschluss umgehend und ausführlich Stellung genommen.

Schriftsatz Haintz legal vom 25. November 2024.
Aufgrund dieser Stellungnahme hat das Gericht dann eine mündliche Verhandlung am 15. Januar 2025 anberaumt.

Ladung des Landgerichts Düsseldorf vom 26. November 2024.
Mit Schriftsatz vom 19. Dezember 2024 erkannte Hendrik Wüst den Anspruch von Haintz legal an, mit der durchaus üblichen Floskel, dass dies ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht geschehe. 
Die Anwaltskanzlei, die Wüst vertritt, ist auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Die promovierte Kollegin, die das Anerkenntnis abgegeben hat, ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Warum ich das erwähne? Weil Herr Wüst, der selbst Volljurist ist (seine Anwaltszulassung ruht nur aufgrund seines Amtes), und seine Anwälte sehr wohl wissen dürften, dass unser Anspruch auf Unterlassung ihm gegenüber besteht. Aus diesem Grund wurde wohl der gesichtswahrende Rückzug über ein Anerkenntnis gewählt.

Schreiben der Rechtsanwälte von Hendrik Wüst vom 19. Dezember 2024. Hervorhebungen in gelb durch den Verfasser.
Aufgrund des Anerkenntnisses durch Ministerpräsident Wüst wurde der Gerichtstermin aufgehoben und wir haben den Erlass eines Anerkenntnisurteils beantragt, welches am 02.01.2025 verkündet wurde. 


Hendrik Wüst folgt damit seinem Parteikollegen Roderich Kiesewetter nach, der ebenfalls unseren Unterlassungsanspruch anerkannt hat, indem er eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.
Abschlusserklärung abgegeben
Am 07. April 2025 hat die Anwältin von NRW-Ministerpräsident Wüst in seinem Namen eine Abschlusserklärung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegenüber der Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH abgegeben.
Erläuterung: Die Abschlusserklärung dient dazu, einen Hauptsacheprozess in derselben Angelegenheit zu vermeiden, der aufgrund der nur vorübergehenden Wirkung einer einstweiligen Verfügung eigentlich notwendig wäre. Durch die Abschlusserklärung verzichtet der Schuldner auf seine Rechte aus §§ 924, 926, 927 ZPO und erkennt die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung an, entsprechend einem Urteil in einem Hauptsacheprozess, wodurch die einstweilige Verfügung einem rechtskräftigen Urteil gleichgestellt wird.

 
													 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
						 
													 
                                                                                                                                                                                                                 
				 
                                                                                                                                                                                                                 
   
    
   
    
   
    
															 
															 
   
    
   
    
   
    
   
   