Wir haben die Mopo heute abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Die erfolgreiche Beschwerde wurde von Amara Hamzaoui eingereicht.
„Hamburger Musikerin wegen Terror-Unterstützung vor Gericht“ titelt die Mopo.
Nina Maleika stand aber nicht wegen „Terror-Unterstützung“ vor Gericht, sondern lediglich wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mopo-Beitrag erweckt aber den Eindruck, dass die Hamburger Musikerin wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, § 129a V StGB, vor Gericht stand. Diese falsche Eindruckserweckung ist unzulässig.
Update. Presserat spricht gegenüber Hamburger Morgenpost (@mopo) einen Hinweis aus.
— Amara (@9122432itw) November 14, 2025
Die Hamburger Morgenpost hat sich zwar uneinsichtig gezeigt, der Presserat hat dennoch einen Hinweis ausgesprochen und spricht von einer Irreführung der Leserschaft. https://t.co/MvDA05ZC6z pic.twitter.com/Uon8eJvLzq
Entscheidung des Presserats
Mopo kann keine verschlüsselten E-Mails empfangen
Selbstverständlich übermitteln wir unsere Kanzlei-E-Mails verschlüsselt. Dies funktioniert aber nur, wenn der Empfänger verschlüsselte E-Mails empfangen kann. Die Hamburger Morgenpost kann das offenbar nicht. Bedenklich, wenn man ein journalistisches Angebot unterhält.