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Urheber: Simon Rosenthal

Freispruch rechtskräftig: Covid-19 – „Impfen macht frei.“

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Fehlende Wirksamkeitsnachweise
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Der Freispruch des Künstlers Simon Rosenthal, der Bilder einer Parfümflasche mit der Aufschrift: „O Covid Berlin Impfen macht frei“ erstellt und verbreitet hat, ist rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Revision auf Hinweis des Bayerischen Obersten Landesgerichts zurückgenommen. Angeklagt war Rosenthal wegen vermeintlicher Volksverhetzung.
Zusammengefasst

Friedrich + Ebert, Galerie für zeitgenössische Kunst, Roßstraße 13, 40476 Düsseldorf (www.friedrichundebert.com), veröffentlichten auf ihrem Instagram-Profil die nachfolgende Nachricht zum juristischen Erfolg von Simon Rosenthal.

Wir gratulieren Simon Rosenthal zum Freispruch wegen Volksverhetzung durch sein Kunstwerk „German Mutant“. Drei Bamberger Staatsanwälte waren zunächst nicht gewillt, den erstinstanzlichen Freispruch gegen den absurden Vorwurf zu akzeptieren, mussten sich aber vom bayerischen OLG eines Besseren belehren lassen. Gegen sie steht weiterhin der Verdacht der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger im Raum. Generell zeigt sich die Bamberger Staatsanwaltschaft besonders scharf und staatstragend was die Verfolgung von Meinungsdelikten angeht (z. B. Causa „Schwachkopf Professional“).

Wir danken dem Künstler für die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit und sind auch ein wenig stolz, dass wir als erste Galerie nicht nur die Arbeiten zum Corona Komplex, sondern auch die neue Werkserie zum Thema Krieg und Frieden präsentieren konnten. Simon Rosenthals kritische Arbeiten ragen in Zeiten von Ästhetizismus und Angepasstheit aus der Masse heraus.


Erwähnt sei an dieser Stelle noch einmal der von Studenten der Düsseldorfer Kunstakademie ausgelöste Polizeieinsatz im Rahmen der Art Artist 2023, die damit eine behördliche Entfernung der etwa DIN A3 großen Version der Arbeit aus einem kleinen Raum bewirken wollten. Dies und auch der von anderen (wenigen) Künstlerkollegen bekräftigte Vorwurf, dass es sich bei der Arbeit um eine tatsächliche Volksverhetzung handeln würde, hat uns angesichts der offensichtlichen Dummheit konsterniert. Selbstverständlich handelt es sich um eine streitbare Arbeit, mit deren Aussage man z.B. aufgrund von Informationsdefiziten oder anderem jedes Recht hat, nicht einverstanden zu sein. In diesem Fall jedoch ein Verbot und eine juristische Verfolgung des Künstlers zu befürworten, lässt Abgründe erkennen.

Heute jedoch freuen wir uns mit dem Künstler und auf eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit!
Noch bis Ende des Monats sind Arbeiten von Simon Rosenthal in Leipzig
@zentrale_randerscheinung zu sehen.“

Schriftverkehr des Revisionsverfahrens

Weiterhin veröffentlichen wir den uns übermittelten relevanten Schriftverkehr zwischen der Generalsanwaltschaft München und dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Anbei zunächst die Begründung der Generalstaatsanwaltschaft von Oberstaatsanwalt Weihrauch.

Das Bayerische Oberste Landesgericht erteilte nach summarischer Prüfung einen Hinweis zu den Erfolgsaussichten der Revision der Generalstaatsanwaltschaft München.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Revision daraufhin zurückgenommen. Die Kosten der Revision sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten (Anwaltskosten) trägt die Staatskasse.

Der Freispruch ist damit rechtskräftig.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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