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Philipp Ruch
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Der Freispruch als Signal: Wenn Kunstfreiheit linke Straftaten schützt

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Spaltung von außen
Verschleierungstaktik
Stadtbild Tschechien
Während linke Aktionen wie die des Zentrums für Politische Schönheit unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit gedeckt werden, trifft das Gesetz rechte Stimmen härter. Der Freispruch für Philipp Ruch enthüllt eine systematische Ungleichbehandlung.
Zusammengefasst

Der jüngste »Freispruch für Philipp Ruch«, den Gründer des Zentrums für Politische Schönheit, unterstreicht eine besorgniserregende Tendenz in der deutschen Justiz, bei der linke Aktivisten mit Samthandschuhen angefasst werden, während konservative oder rechte Stimmen rigoros verfolgt werden. Dieser Fall, der im November 2023 begann und am vergangenen Dienstag am Amtsgericht Tiergarten endete, zeigt, wie politische Aktionen unter dem Deckmantel der Kunst straffrei bleiben, solange sie gegen die AfD gerichtet sind. Die Richterin erkannte den Tatbestand der Urkundenfälschung zwar an, entschied jedoch, dass die Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes überwiege, und sprach Ruch auf Kosten der Landeskasse frei. Das Urteil bleibt vorerst nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit hat, Berufung oder Revision einzulegen.

Diese Entscheidung passt in ein Muster, das bereits 2015 sichtbar wurde, als das Zentrum für Politische Schönheit »in einem Gastbeitrag im Schweizer Arbeitslosen-Magazin Surprise« zu extremer Rhetorik griff. Damals riefen die Aktivisten, angeführt von Ruch, öffentlich zum Mord gegen den Chefredakteur der „Weltwoche“ Roger Köppel auf, was straffrei blieb und die Grenzen der sogenannten Satire testete.

Quelle: »Zentrum für politische Schönheit / Kampagne Schweiz entköppeln!«

Die Briefaktion von 2023: Ein gezielter Angriff auf AfD-Mitglieder

Im November 2023 »versandte Philipp Ruch gefälschte Briefe« an neun AfD-Mitglieder, die vorgaben, von der Bundesgeschäftsstelle der Partei zu stammen. Diese Schreiben informierten die Empfänger über die Einrichtung einer angeblichen Sichtungskommission, die sich auf ein mögliches Parteiverbotsverfahren vorbereiten sollte. Die Mitglieder wurden aufgefordert, Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten innerhalb der Partei einzureichen, darunter E-Mails, Videos, Fotos, Chatverläufe, Auszüge aus Gruppenchats, Bilder von Waffen oder Aufzeichnungen von Stammtischrunden. Der Brief betonte die Devise „Lieber melden, als nicht melden“, und versprach als Anreiz die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen bis Ende 2025, die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit Verlosung von zehn Tankgutscheinen sowie drei Wochenendreisen für jeweils zwei Personen zum Weihnachtsmarkt in Dresden. Dazu sagte Ruch nur:

„Das kann doch niemand ernst nehmen.“

»Philipp Ruch | Berliner Morgenpost«

Ruch hatte die Unterschriften der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie des Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland aus dem Internet entnommen und gefälscht, ergänzt durch das AfD-Logo. »Die Staatsanwaltschaft« wertete dies als Versuch, die Partei und ihre Mitglieder gezielt bloßzustellen, und forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt 7.200 Euro.

In der Verhandlung argumentierte Ruch, er habe einen Absatz über ein absurdes Gewinnspiel eingefügt, damit niemand das Schreiben für echt halte, und forderte die Mitglieder auf, „alles zu liefern, was es an rechtsextremen Umtrieben gibt“. Seit rund 18 Jahren arbeite er bei seinen Aktionen mit gefälschten Signaturen, und eine Verurteilung würde ihn in seiner Kunstfreiheit einschränken.

„Sie berauben mich der Seele meiner Projekte. […] In unserer Wahrnehmung wird es immer schwieriger, Kunst zu betreiben. Hier stand wirklich etwas Entscheidendes auf dem Spiel: ob man eine verfassungsfeindliche Partei besser schützt als die Kunstfreiheit.“

»Philipp Ruch | Berliner Morgenpost«

Ruch ergänzte in der Verhandlung, es gehe heute darum, ob die Kunstfreiheit geschützt werde oder eine gesichert rechtsextreme Partei, was eine demagogische Verdrehung darstellt, da die AfD in Deutschland stigmatisiert und bekämpft wird, insbesondere durch Versuche, sie trotz ihrer starken Umfragewerte zu verbeiten. Die Richterin folgte dieser Linie und urteilte, die Aktion sei klar als Kunst erkennbar gewesen, weshalb das Verhalten von der Kunstfreiheit gedeckt sei. Die AfD müsse sich künstlerische Kritik gefallen lassen.

Frühere Provokationen: Ein Muster der Eskalation

Bereits 2019 errichtete das »Zentrum für Politische Schönheit eine Säule« vor dem Bundestag, die angeblich Asche von Holocaust-Opfern enthielt, um gegen eine mögliche Zusammenarbeit von Union und AfD zu protestieren. Im selben Jahr stellten sie eine »Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals« in der Nachbarschaft des AfD-Politikers Björn Höcke in Thüringen auf.

Quelle: »Zentrum für politische Schönheit / Kampagne Bewacht den Abgrund«

2021 gründete Ruch die Scheinfirma »Flyerservice Hahn«, die AfD-Politiker ansprach, um Flyer und Werbematerial in Auftrag zu geben, diese dann zu entwenden und öffentlich zu zerstören. »Dafür verhängte das Amtsgericht Tiergarten« im Januar 2024 eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt 4.000 Euro, gegen die Ruch Berufung einlegte, sodass das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Anfang Dezember stellte die Gruppe mit Genehmigung ein »Denkmal für den ermordeten CDU-Politiker Walter Lübcke« vor dem Konrad-Adenauer-Haus auf, um gegen eine vermeintliche Zusammenarbeit von CDU und AfD zu protestieren. Die Familie Lübckes distanzierte sich jedoch und wehrte sich gegen den Eindruck, in die Planung einbezogen gewesen zu sein.

»Weitere Aktionen« umfassten die Projektion von Bildern des US-Milliardärs Elon Musk mit einer Geste, die dem Hitlergruß ähnelt, an die Fassade des Tesla-Werks in Brandenburg sowie ein riesiges Plakat in Berlin mit CDU-Chef Friedrich Merz und AfD-Chefin Alice Weidel in inniger Umarmung. Nach Merz‘ „Stadtbild“-Aussage bezeichnete die Gruppe ihn als Rassisten und „NPD-Hurensohn“. »Eine Kleine Anfrage« der AfD-Bundestagsfraktion vom 27. März 2018 enthüllte, dass der Hauptstadtkulturfonds öffentliche Fördermittel für ein Kunstprojekt des ZPS gegen die europäische Migrationspolitik bewilligt hatte. Kritiker werfen der Gruppe vor, AfD-Mitglieder zu terrorisieren und zu mobben sowie indirekt von Staatsgeldern zu profitieren, etwa über Stiftungen.

Die Störaktion von 2025: Staatliche Duldung im Rampenlicht

Am 20. Juli 2025 störte das Zentrum für Politische Schönheit das ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Alice Weidel massiv durch einen Lautsprecherwagen, der Lärmterror erzeugte und einen fairen Diskurs verhinderte.


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Die ARD-Verantwortlichen duldeten die Aktion, und es wurden sogar Absprachen vermutet. Die Berliner Polizei schützte die Aktivisten, indem sie den Bus im Sperrbereich neben dem Reichstag stehen ließ, trotz Sicherheitsvorkehrungen, die einen potenziellen Terroranschlag ermöglicht hätten. Hinterher leitete die Polizei lediglich zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, weil die Aktion nicht angemeldet war. Diese Duldung unterstreicht, wie linke Aktionen privilegiert werden. Ruch kommentierte die Störung zynisch:

„Ich würde gar nicht von einer Störaktion reden, sondern von einer Verschönerungsaktion.“

»Philipp Ruch | Tagesschau«

Er fügte hinzu, die Gruppe sei in enger Absprache mit der Berliner Polizei hervorgetreten und habe machen können, was sie vorhatte.

Ungleiche Justiz: Linke Privilegien versus rechte Verfolgung

Diese Vorfälle kontrastieren scharf mit der Behandlung konservativer Kritiker. Der Chefredakteur des Deutschlandskuriers erhielt zunächst eine mehrmonatige Haftstrafe auf Bewährung für ein satirisches Meme, in dem er der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser Worte gegen die Meinungsfreiheit in den Mund legte. Gestern wurde er in der nächsten Instanz freigesprochen. Bei Professor Norbert Bolz durchsuchte die Polizei die Wohnung wegen eines harmlosen Tweets. Ein Rentner erlitt eine Hausdurchsuchung und Strafverfahren nach dem Teilen eines Memes, das Robert Habeck als „Schwachkopf“ persiflierte.

Solche Fälle mehren sich, während linke Aktivisten wie Ruch straffrei bleiben. Stellen Sie sich vor, eine AfD-nahe Organisation würde ähnliche gefälschte Briefe an Grüne oder Sozialdemokraten versenden! Das Urteil würde zweifellos anders ausfallen. Dies erinnert, wie Reitschuster treffend aufgreift, an das Prinzip „Für meine Freunde alles, für meine Gegner das Gesetz“, das einst Brasilien unter Getúlio Vargas prägte und nun in Deutschland Realität wird. Der Kontext wird durch aktuelle Ereignisse verschärft, beispielsweise durch den linksextremen Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin am 3. Januar, der 50.000 Haushalte bei Dauerfrost ohne Strom ließ, und zeigt, wohin solches Gedankengut führt. Die AfD, vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, wartet auf eine richterliche Entscheidung zu dieser Klassifizierung nach einer Klage. Dennoch wird sie ausgegrenzt, während linke Gruppen wie das ZPS, das sich als Satire tarnt, aber Hass schürt, protegiert werden. Diese Ungleichheit stellt die Neutralität des Staates infrage und nährt Zweifel an der Fairness demokratischer Institutionen.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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