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Amtsgericht Dresden – Verwarnung statt Hausdurchsuchung

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"Schlag die Nazisau"
2 Aussagen, 2 Wertungen
Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz hier ein positives Beispiel für ein Gericht, das die strafrechtlichen Prioritäten und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Griff hat.
Zusammengefasst

Ein Mandant von uns wurde für 2 × „Alles für Deutschland“ nur verwarnt, die Geldstrafe wurde also zur Bewährung ausgesetzt. Lässt er sich während der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen, muss er die Strafe nicht zahlen. Es gab (folgerichtig) auch keine Hausdurchsuchung.

Während die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Amtsrichter Dr. Lars Fricke eine offenkundig rechtswidrige Hausdurchsuchung bei Norbert Bolz veranlasst haben, ist man in ostdeutschen Gerichten vernünftiger.

Mir sind eine Vielzahl von Fällen an ostdeutschen Gerichten bekannt, bei denen Strafverfahren dieser Art wegen Geringfügigkeit eingestellt oder mit einem Strafvorbehalt beurteilt wurden.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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