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Trump teilt gegen Medien aus
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„Eins zu Null“ für Trump gegen die BBC: Medienchef tritt zurück

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Schleichende Bedrohung
Müssen auch deutsche Rundfunkanstalten zittern, nachdem der Chef einer der weltweit bekanntesten Medienmarken seinen Hut nimmt?
Zusammengefasst

Gelogen – geflogen? 

Trump will die renommierte BBC (British Broadcasting Company) auf bis zu 5 Milliarden US-Dollar verklagen, weil die Rundfunkanstalt eine Rede von ihm manipuliert ausstrahlte. Der Sender schnitt Teile einer Rede, die Trump de facto mit fast eine Stunde Unterschied äußerte, so zusammen, dass wesentliche Aussagen verfälscht wurden und der Eindruck erweckt wurde, Trump würde zum Stürmen des Parlamentes und zum Kampf aufrufen. »Der Sender« hat sich bei Trump entschuldigt, nannte die Manipulation einen Urteilsfehler (error of judgement), sieht aber keine Grundlage mehr für eine Klage seitens Trump, zumal der fragliche Zusammenschnitt nicht in den USA ausgestrahlt und inzwischen aus der Mediathek entfernt wurde. 

Screenshot: Der »Telegraph« zeigt den manipulierten Zusammenschnitt und das Original im Vergleich.

Rücktritt auf der Führungsebene

BBC-Direktor Tim Davie und die Nachrichtenchefin des Senders, Deborah Turness, treten als Folge dieses Medienskandals zurück. Sie übernehmen die Verantwortung für den manipulativen Zusammenschnitt und räumen ein, gravierende Fehler gemacht zu haben. Damit übernimmt die Spitze eines weltweit renommierten Senders die Verantwortung, was selten passiert. 

Die Liste solcher Medienskandale mit Rücktritt der Führung ist kurz, jeder einzelne Fall bedeutet massiven Vertrauensverlust in die Medienlandschaft. »2022« trat die Intendantin des Rundfunks Berlin Brandenburg (RBB)/ARD, Patricia Schlesinger, zurück, allerdings nicht wegen journalistischer Fehler, sondern aufgrund zahlreicher Vorwürfe hinsichtlich der Verwendung von (Beitragszahler-)Geldern, Vetternwirtschaft und Luxusausgaben. 2012 gab es den Fall, dass der BBC-Direktor »George Entwistle« seinen Hut nehmen musste, nachdem ein englischer Politiker fälschlich des Kindesmissbrauchs bezichtigt worden war. 2018 stürzte der Relotius-Skandal den SPIEGEL in eine Glaubwürdigkeitskrise. Der SPIEGEL-Reporter und -Herausgeber Claas Relotius hatte in »fast 60 Artikeln Geschichten erfunden und Fakten verzerrt«. Relotius erfand Personen, Fakten und Interviews. Alle waren auf seine Geschichten hereingefallen. Er hatte »viermal« den Deutschen Reporterpreis (German Reporter Award) gewonnen, war 2014 »„CNN-Journalist des Jahres“« geworden. Dieser Skandal ist vergleichbar mit dem Image-Verlust, den das Magazin Stern erlitt, als es auf den Fälscher Horst Kujau hereinfiel und »angeblich geheime Tagebücher von Adolf Hitler« ankaufte.

Trumps Klagemarathon

Die angedrohte Klage Trumps gegen die BBC reiht sich in eine Reihe von Klagen gegen große Medienplattformen ein. Im Juli 2025 einigten sich Trump und die CBS-Muttergesellschaft Paramount auf einen Vergleich über »16 Millionen US-Dollar« nach einer Klage von Trump. Diese hatte er wegen einer Wahlkampfrede von Kamala Harris eingereicht, von der verschiedene Versionen gezeigt wurden, wobei Harris in der gekürzten Version wesentlich kohärenter und überzeugender dastand. Anfang 2025 erklärte sich Meta bereit, die Rechtsstreitigkeiten mit Trump wegen seiner Kontosperrung nach den Ereignissen vom 6. Januar 2021 mit »24 Millionen US-Dollar« beizulegen. YouTube stimmte ebenfalls einem Vergleich zu, nachdem Trump die Plattform wegen seiner Kontosperrung im Januar 2021 verklagt hatte, und zahlte »24,5 Millionen US-Dollar«. Die Plattform 𝕏 als Nachfolgerin des auch wegen der Sperrung des Trump-Accounts nach den Ereignissen vom 6. Januar verklagten Twitter einigte sich außergerichtlich auf die Zahlung von »10 Millionen US-Dollar«. Der Disney-Konzern zahlte »15 Millionen US-Dolllar« an die Präsidentenbibliothek wegen der verleumderischen Aussage in seiner ABC-News-Sendung, dass Trump wegen Vergewaltigung verurteilt worden sei. 

Trumps Vergleiche mit Medienplattformen, »𝕏-Post«

Müssen deutsche Journalisten zittern? 

Nicht nur die BBC, auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat die lange Rede von Trump vom 6.1.2025 verkürzt und mit verdrehter Botschaft zusammengeschnitten. Der SWR hat Anfang 2022 in einer Co-Produktion auch mit der BBC dieselbe »Montage« wie die BBC „gebastelt“ und denselben verdrehten Eindruck erweckt. Diese Sendung wurde im Gegensatz zur BBC-Reportage auch in den USA ausgestrahlt. 

Wie die deutschen Sender so sind, können sie hier, laut »Junge Freiheit«, „keine Irreführung oder Verkürzung“ erkennen und gingen konform mit den „etablierten Standards des journalistischen Handwerks“. Die Londoner ARD-Korrespondentin Annette Dittert hält auch nichts vom Eingestehen von Fehlern und »kommentierte«: „Einfach verrückt. Bei Trump und MAGA so leicht klein beizugeben, verheißt nicht Gutes für England im Allgemeinen.“

Die verantwortlichen Redakteure hätten prüfen müssen, ob die Rede so wie präsentiert tatsächlich stattgefunden hat. Die Tagesthemen berichten über den Fall, Einsicht in Verfehlungen bleibt aber aus: 

„Darin [= in der fraglichen Reportage] wurden zwei Aussagen von Donald Trump kurz vor dem Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol so zusammengeschnitten, dass sie erschienen wie ein Satz, wie eine Äußerung. Und da wurde nicht transparent gemacht, dass tatsächlich fast eine Stunde zwischen diesen beiden Sätzen lag, und es wurde nicht deutlich gemacht, dass Trump eben auch an anderer Stelle dazu aufgerufen hatte, dass seine Anhänger sich friedlich auf den Weg zum Kapitol machen sollten. Diese Debatte ins Rollen gebracht hat wiederum ein Bericht der rechtskonservativen Zeitung The Telegraph hier in Großbritannien. (…) Und darin war nicht nur dieser massive Schnittfehler kritisiert worden, aber auch insgesamt eine eher ähm oder auch tendenziöse, teilweise tendenziöse Berichterstattung rund um Gaza und um Transrechte.“ 

»Mareike Aden, tagesthemen 9.11.2025 (ab min 6:40)«

Ganz klar benennt die Korrespondentin den Fehler. Sie nennt sogar die journalistischen Versäumnisse, nämlich, was nicht berichtet wurde, und doch wird das alles als „Schnittfehler“ abgetan. Nicht fehlen darf das Framing, dass der Anstoß von „rechtskonservativer“ Seite kam, und sie stellt auch noch den unmotivierten Zusammenhang mit tendenziöser Berichterstattung zu den Themen Gaza und Transrechten her. Alles nach dem Schema, dass Fehler ja mal passieren können, dass es aber absurd sei, daraus Konsequenzen ableiten zu wollen. Die Öffentlich-rechtlichen sehen anscheinend durchgehend kein Problem darin, Aussagen zu manipulieren und die Zuschauer zu täuschen. Das spricht Bände vom ihrem journalistischen Verständnis. 

In Deutschland scheint keine journalistische Verfehlung große Folgen zu haben. Finanzielle Folgen würde am Öffentlich-rechtlichen sowieso abperlen, es wird ja doch der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten. Personelle Konsequenzen kennt man eher bei Journalisten, die sich kritisch äußern. Ein »Kommentar« fasst es gut zusammen: „Anders als bei der BBC, kommen deutsche “Journalisten“ – wie Annette Dittern und andere aus dem öffentlichen deutschen Fernsehen – mit buchstäblich allem davon, was sie machen. Und deutsche Zuschauer werden GEZWUNGEN, dafür zu zahlen. Keine Übernahme von Verantwortung. Keine Rechenschaftspflicht.“

Ob Trump tatsächlich auch eine Klage gegen den SWR anstrebt, bleibt abzuwarten. Dass er in Sachen öffentlicher Äußerungen Konsequenzen zieht, hat er im Fall des ermordeten Bürgerrechtlers Charlie Kirk gezeigt. 6 Personen, die sich im Netz positiv oder verhöhnend über dessen Tod geäußert hatten, hat Trump bereits »das Visum entzogen« und geäußert, das Land müsse keine Fremden beherbergen, die Amerikanern den Tod wünschten. 

Brisant wurde das tatsächlich für Journalisten, die sich verächtlich, höhnisch oder begeistert über den Tod von Kirk geäußert hatten. Das soll zum »Entzug des US-Visums« des Journalisten Mario Sixtus geführt haben und der stets gegen Trump aufgefallene Korrespondent Elmar Theveßen hat »wohl aus Angst«, nicht wieder in die USA einreisen zu dürfen, die Teilnahme an einer Veranstaltung in Deutschland abgesagt. Diese Entwicklung, dem Verhöhnen von Terroropfern und dem “Feiern“ des Todes von politischen Gegnern Konsequenzen folgen zu lassen hat, ist positiv. Das muss aber universell gelten, unabhängig davon, welchem politischen Lager ein Opfer angehört. 

Pressefreiheit oder Manipulation?

Wo die Pressefreiheit aufhört und die Manipulation beginnt, kann ein schmaler Grat sein, wie die Beurteilung der Klage Trumps gegen die Darstellung der Rede seiner Kontrahentin Kamala Harris zeigt. Einerseits gehört es zur redaktionellen Arbeit, Reden zu kürzen. Das unterbinden zu wollen, kann man als Angriff auf die Pressefreiheit verstehen. Nicht jede Straffung ist gleich eine Manipulation. Eine exzessive Klagepraxis kann zu der ungesunden Entwicklung beitragen, dass sich die Presseberichterstattung einer präventiven Selbstzensur unterzieht, um Klagen gar nicht erst zu provozieren. Andererseits kann eine Kürzung oder ein Zusammenschnitt auch sinnentstellend sein und damit nicht mehr die Wahrheit abbilden. Gerade vor Wahlen hat das besondere Brisanz. Mediale Manipulationen können einen Einfluss auf die Stimmentscheidung haben. Sie können den  Ruf eines Kandidaten schädigen oder, wie im Fall von Kamala Harris, eine Person kompetenter dastehen lassen, als sie ist, indem nur die klar verständlichen Äußerungen ausgestrahlt, alle unsicheren und widersprüchlichen aber weggeschnitten werden.

Der Auftrag der Öffentlich-rechtlichen zu ausgewogener und neutraler Berichterstattung wird dabei missachtet und die Sender betreiben aktiv Meinungsbildung und damit Wahlkampf. Statt zu informieren wird indoktriniert. Dieses Argument führt Trump bei seinen Klage an und stellt diie unseriöse, tendenziöse und irreführende Reportagetechnik an den Pranger. Er entlarvt die öffentlich-rechtlichen Medien als Erfüllungsgehilfen des Narrativs.

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Klara Blick

Klara Blick hat einen Magister Artium in Englischer Philologie und auch einen Abschluss in Geschichte. Sie plädiert für eine Bildungs- statt eine Schulpflicht und war für einen historischen Verlag tätig. Inzwischen arbeitet sie in der Erwachsenenbildung.

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