Ein Beitrag von Felix Feistel, zuerst erschienen bei »ZE!TPUNKT«.
Seit Mitte Oktober 2025 vermelden deutsche Behörden eine Verbreitung der „aviären Influenza“, auch Vogelgrippe genannt. Erstmals seien in diesem Jahr die grossen »Kranichpopulationen« in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg betroffen. Schnell wurde gemeldet, dass auch der Bestand eines Geflügelbetriebes in Rechlin an der Müritz betroffen und der Erreger H5N1 nachgewiesen worden sei. Die Auflagen für Geflügelhalter wurden in einer Schutzzone von 3 Kilometern rund um den Ort verschärft.
In Naturschutzgebieten werden immer wieder »tote Kraniche geborgen«. So entdeckte die Feuerwehr in Röbel mindestens 15 tote und 12 erkrankte Tiere. Über mehrere ostdeutsche Bundesländer verteilt wurden »über 100 tote Tiere geborgen«. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) »vermeldete am 20. Oktober«, dass das Risiko für die Ausbreitung der hochpathogenen aviären Influenza steige – auch für die Tierhaltung. Am 22.10. »berichtete die tagesschau«, dass die Behörden befürchteten, dass bereits über 1 000 Tiere verstorben seien. Es handele sich um den grössten jemals registrierten Ausbruch bei Wildvögeln.
Strikte Biosicherheitsmassnahmen werden den Tierhaltern empfohlen, so sie ihnen nicht per Allgemeinverfügungen gleich aufgezwungen werden. Letzteres geschieht bereits im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Hier wurden per »Allgemeinverfügung« eine drei Kilometer umfassende Sperrzone und eine zehn Kilometer umfassende Schutzzone eingerichtet. In der Sperrzone gelten strenge Biosicherheitsmassnahmen, die eine Aufstallung der Vögel beinhaltet. Verstösse werden mit Bussgeldern von bis zu 30 000 Euro geahndet.
Eine Ausbreitung der Vogelgrippe wird hauptsächlich deshalb erwartet, weil als Überträger die Kraniche ausgemacht wurden, die zu dieser Jahreszeit ihre Reise in den Süden antreten. Zu diesem Zweck versammeln sich in grossen Seengebieten in Mecklenburg-Vorpommern und anderenorts jedes Jahr Zehntausende der Vögel, um von dort weiter zu ziehen. Vor diesem Hintergrund wirken die Massnahmen des Landkreises Vorpommern-Greifswald reichlich überzogen. Denn begründet wurde die Allgemeinverfügung damit, dass bei »ganzen zwei Kranichen« der H5N1-Erreger amtlich nachgewiesen worden sei. Wenn von den »bis zu 70.000« Kranichen im Landkreis Vorpommern-Greifswald zwei Vögel an einer Krankheit sterben, scheint es mit der Bedrohung nicht allzu weit her zu sein.
Ebenso verwundert »eine Meldung« vom 21. Oktober, derzufolge die Feuerwehr einen geschwächten Kranich aus einem Sumpfgebiet bei Drage gerettet, Fridolin getauft und in die Auffangstation gebracht hat, um ihn wieder aufzupäppeln. Inmitten einer um sich greifenden Vogelgrippewelle wäre ein solches Verhalten fahrlässig, vor allem, da davon abgeraten wird, Ausflüge in die Regionen zu unternehmen und tote Vögel auch nur zu berühren. Der Grund für die Schwächung des Tieres wurde dabei nicht angegeben – Vogelgrippe war aber offenbar nicht die Schuldige.
Belastbare Zahlen fehlen
Man könnte die nun getroffenen Massnahmen damit rechtfertigen, dass H5N1 hochgradig ansteckend und tödlich sei. Die Zahlen der betroffenen Tiere spricht allerdings dagegen. Denn selbst, wenn alle geborgenen Vögel tatsächlich an der Vogelgrippe gestorben sind – was nicht zwangsläufig der Fall sein muss – bewegt sich die Zahl bislang im unteren, dreistelligen Bereich. Die von der Tagesschau berichteten „über 1000 Tiere“ beruhen auf „Befürchtungen” der Behörden – und damit keinesfalls auf belastbare Zahlen. Bei zehntausenden Vögeln ist das eine doch recht geringe Zahl, welche die angebliche Gefahr durch den Erreger entkräftet.
Das ist jedoch nicht das einzige »Problem mit der Vogelgrippe«. Denn der angebliche Erreger, H5N1, hat sein natürliches Reservoir in Wasservögeln. Diese tragen den Erreger also in sich, erkranken in der Regel aber nicht daran. Die angebliche Gefahr entsteht erst bei einer Übertragung an die vollkommen überzüchteten und dadurch schwachen Nutztiere. Allerdings wurde ein Übertragungsweg von Wild- auf Nutzgeflügel nie überzeugend nachgewiesen.
Hinzu kommt, dass die Einteilung zwischen hochpathogener und niedrigpathogener aviärer Influenza vollkommen willkürlich ist. Wie das FLI und die »Internationale Organisation für Tiergesundheit (WOAH)« in ihren Veröffentlichungen selbst zugeben, sind hoch- und niedrigpathogene aviäre Influenza symptomatisch nicht voneinander zu unterscheiden – und auch der Erreger ist der Gleiche. Man geht davon aus, dass H5N1 grundsätzlich niedrigpathogen ist, aber durch spontane Mutation hochpathogen wird. Was diese Mutation verursacht, welche Genabschnitte mutieren müssen und auf welche Weise sie das tun müssen, ist allerdings vollkommen unklar – und wird auch nicht erforscht.
Damit beinhaltet jeder Ausbruch das Risiko, ein hochpathogener zu sein oder zu werden – was stets zu umfassenden Sicherheitsmassnahmen in betroffenen Betrieben führt. In Deutschland ist es rechtlich vorgeschrieben, betroffene Tiere zu töten und zu beseitigen. Der ”Nachweis“ der Vogelgrippe in einem Betrieb führt dann dazu, dass schnell mal tausende von Tieren getötet werden. So auch jetzt. So wurden in Mecklenburg-Vorpommern in nur zwei Betrieben »150 000 Tiere getötet«, in »Brandenburg 9000«. Von einem Versterben der Tiere durch den Erreger ist bei solchen vermeintlichen Ausbrüchen auch nie die Rede. Die Tiere werden bei dem kleinsten Hinweis auf eine vermeintliche Vogelgrippe sofort massenhaft geschlachtet – ohne, dass sie überhaupt krank sein müssen.
Das Problem ist, dass die Vogelgrippe zunächst anhand der Symptomatik diagnostiziert wird. Diese beinhaltet eine Abgeschlagenheit der Tiere, verringerte Eierproduktion, Fieber, Müdigkeit, Atemnot oder den sofortigen Tod. Die Vogelgrippe kann aber auch ganz ohne Symptome ablaufen – womit die Tiere faktisch gesund sind. Die Symptomatik ist also hochgradig unspezifisch und überschneidet sich zudem mit einer ganzen Reihe anderer Krankheiten, dem Befall mit Parasiten – die bis zu einem gewissen Grad vollkommen normal sind – sowie sogar dem natürlichen Prozess der Mauser. Da Heilversuche gesetzlich verboten sind und Verstösse mit hohen Geldbussen geahndet werden, führt daher jedes dieser Symptome zum Ergreifen von einschneidenden Massnahmen.
Diagnostik per PCR-Test
Die letztliche Diagnose wird dann mittels PCR-Test durchgeführt. Dieser Test, der schon in der Corona-Inszenierung zur Anwendung kam, weist bei der Vogelgrippe dieselben »Probleme« auf wie bei Corona.
So kann der Test nicht zuverlässig zwischen einzelnen Erregern unterscheiden, ist nicht in der Lage, lebendes von totem Erregermaterial zu unterscheiden, und kann damit keinen Infektionsnachweis erbringen. Zudem ist es möglich, dass Tiere, die mit ihren Schnäbeln in der Erde scharren, dort Erreger aufweisen, die aber keinen Einfluss auf ihre Gesundheit haben.
Der Test unterscheidet damit nicht zwischen Kontamination und Infektion. Letztlich ist nicht einmal klar, was der Test tatsächlich misst. Denn der Test wird auf nur wenige Gensequenzen eingestellt, die nicht notwendigerweise spezifisch für einen bestimmten Erreger sein müssen. Doch selbst, wenn, dann bedeutet das Vorliegen dieser Sequenzen – die von der WHO auf nur wenige Sequenzen begrenzt werden – noch nicht das Vorliegen eines ganzen Virus.
Zudem werden keine Negativproben erhoben, das Testergebnis also nicht mittels gesichert negativen Proben validiert – weshalb unklar ist, ob die Testergebnisse valide sind. Eine solche Praxis ist, wie das FLI auf Anfrage selbst schreibt, »auch gar nicht notwendig«. Kontamination wird damit schlicht mit Infektion gleichgestellt, woraufhin sofort Massnahmen ergriffen werden – die schnell in der Keulung tausender Tiere kulminieren.
Schon der Erfinder der PCR-Methode, Dr. Kary Mullis, erklärte, dass man mit dem PCR-Test alles in jedem nachweisen könne und er sich deshalb nicht als Diagnoseinstrument eigne. Dennoch wird er genau so verwendet, nicht nur bei Corona, sondern mittlerweile bei fast allen Krankheiten – und eben auch bei der vorgeblichen Vogelgrippe. Der »Landkreis Mecklenburgische Seenplatte antwortete auf eine Anfrage« bezüglich des angeblichen Ausbruchs der Vogelgrippe, dass der PCR-Test nicht dazu genutzt wird, die Todesursache der Vögel festzustellen, sondern lediglich eine Infektion mit H5N1 nachzuweisen. Allerdings wird dieser vermeintliche Nachweis dann in der Praxis als ursächlich für den Tod der Vögel betrachtet.
Eine Differentialdiagnostik findet damit insbesondere bei toten Vögeln nicht statt. Gerade bei Wildvögeln sind viele verschiedene Todesursachen denkbar. In Betracht kommen zum Beispiel menschengemachten Umweltgifte – wie es sie Zuhauf gibt. So können »Pestizide« zu einem schnellen Tod der Kraniche führen und verursachen dabei Symptome wie Atemlähmungen – die auch der Vogelgrippe zugesprochen werden. Hinzu kommen die zunehmende Mobilfunkstrahlung oder die insbesondere in manchen der Versammlungsplätze der Kraniche errichteten Militärstützpunkte. Umweltverschmutzungen gerade im Umfeld von Truppenübungsplätzen werden immer wieder öffentlich und werden auch »politisch diskutiert«.
Auch der Lärm durch Flugübungen, wie sie in manchen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns auch in der Nähe der Versammlungsgebiete der Kraniche durchgeführt werden, stellen ein Gesundheitsrisiko für die Tiere dar. Denn der Lärm und die Überflüge bedeuten dauernden Stress für die Tiere – und Stress ist bekanntermassen ein Faktor, der die Gesundheit massiv beeinträchtigt. Es gibt zudem »eine ganze Reihe« von Infektionskrankheiten, Parasiten und andere Ursachen, an denen die Vögel sterben können. Auch ist es denkbar, dass zumindest einige der Kraniche schlicht und ergreifend am Alter sterben. Kombiniert man die diversen Faktoren, kommt man schnell auf einige Hundert bis hin zu den «über 1000» toten Kranichen, welche die Behörden lediglich ohne Beleg befürchten. Dass Lebewesen nach einer gewissen Zeitspanne sterben, ist nun wirklich nichts Ungewöhnliches – und wenn sich Zehntausende der Tiere versammeln, dann sind darunter sehr wahrscheinlich auch die ein oder anderen, die am Ende ihrer Lebensspanne stehen und den Weg in den Süden nicht mehr antreten oder auf dem Weg dorthin an ihrem Alter sterben. Überprüft wird das natürlich nicht.
Stattdessen wird eine Gefahr für die Geflügelhaltung ausgerufen und werden strikte Massnahmen angeordnet. So sollen, neben den Biosicherheitsmassnahmen, welchen die Betriebe unterworfen werden, zusätzlich Landwirte ihre nach der Maisernte zurückgebliebenen »Stoppelfelder beseitigen« – damit die Kraniche sie nicht als Futterquelle nutzen und die vermeintliche Krankheit in die Nähe von Nutzgeflügel bringen. Auf diese Weise nimmt man den Tieren allerdings eine Nahrungsquelle – was möglicherweise zu weiteren Todesfällen führen wird, die dann wiederum als Beweis für die Vogelgrippe herhalten müssen, obwohl man die Tiere mutwillig hungern lässt. Bei all dem ist es gut möglich, dass noch nie auch nur ein einziger Vogel oder Mensch an H5N1 gestorben oder überhaupt nur erkrankt ist.
Der Sinn des Ganzen wird dann deutlich, wenn man sich einen Bericht über neue »mRNA-Impfstoffe« gegen die Vogelgrippe vor Augen führt. Suggestiv wird gefragt, wie gut Impfungen uns helfen, und ausgeführt, dass neu entwickelte mRNA-Impfstoffe – dieselbe Technologie, die schon bei Corona »mit verheerenden Folgen« zur Anwendung kam – Versuchsaffen gut vor H5N1 schützen.
Ein Übergreifen des Virus auf den Menschen wird – entgegen aller Wahrscheinlichkeit oder schlüssiger Nachweise – immer wieder als Schreckgespenst benutzt. Auch das RKI hat für diesen Fall »eine Reihe von Empfehlungen« und trägt zur Panikmache bei. Verwiesen wird dabei auf vermeintliche Ausbrüche der Vogelgrippe bei Menschen im vergangenen Jahr, bei denen es, so die Berichte, sogar einen Todesfall gegeben hätte, während die Symptome ansonsten eher harmlos waren. Doch bei diesem Ausbruch der Vogelgrippe in den USA bei Milchkühen und Viehwirten handelt es sich um »genau die gleiche Simulation«, und woran der mexikanische Bauer gestorben ist, lässt sich letztlich nicht sagen. Sicher ist nur, dass er multipel vorerkrankt war, und das Virus per PCR-Test bei ihm «nachgewiesen» worden ist.
Dennoch sei eine Übertragung auf den Menschen der in Rindern zirkulierenden Vogelgrippeerreger nur noch wenige Mutationen entfernt. Daher müssen Impfungen nun massiv beworben werden. Dabei setzen die Entwickler einerseits auf mRNA-Stoffe, wie man sie aus der Corona-Pandemiesimulation kennt. Andererseits wurde diese Technologie aber weiterentwickelt, so dass nun auch »selbstamplifizierende-RNA« zum Einsatz kommt. Dabei wird nicht die mRNA an sich injiziert, sondern der Bauplan für diese, der dann von den Wirtszellen übernommen wird. Diese synthetisieren dann die RNA, die wiederum die jeweiligen Oberflächenproteine oder ganze Virengenome synthetisieren. Die selbstamplifizierende RNA (saRNA) ist damit ein Impfstoff, der sowohl RNA als auch Oberflächenproteine auf unbestimmte Zeit im Körper synthetisiert und daher auch „ansteckend“ ist.
Biotechnologie ohne Nachweis von Sicherheit und Effektivität
Anders als bei den Coronaspritzen, wo maximal das Spike-Protein mittels Shedding weitergegeben wurde, kann diesmal die ganze RNA weitergegeben werden. Wehrt das Immunsystem diese nicht ab, gelangt sie in den Körper und kann dort in Zellen eindringen und die Synthese der Oberflächenproteine bewirken. Es ist also eine hochgradig gefährliche Biotechnologie, die nicht auf Sicherheit und Effektivität getestet wurde – und auch nicht werden kann, da ihre Verbreitung und Folgen vollkommen vom Zufall und der individuellen Biologie abhängen.
Gleichzeitig »reaktiviert die WHO« globale Influenza-Pandemiemechanismen, die eine flächendeckende Überwachung ebenso ermöglichen sollen wie eine schnelle Verbreitung von antiviralen Medikamenten und Impfungen, wie Shindo et al. im Journal of infectious Diseases schreiben. Gesponsert ist der Beitrag von Akteuren wie dem Flu Lab der WHO, the International Society for Respiratory Viruses, und verschiedenen Pharmaunternehmen wie F. Hoffmann-La Roche AG, Shionogi & Co., Ltd., Cidara Therapeutics, Inc., Eradivir Inc, Leyden Laboratories, Gilead Sciences, and the International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations.
Vor dem Hintergrund des in diesem Jahr verabschiedeten Pandemievertrages der WHO sowie der seit September in Kraft getretenen reformierten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) könnte es also sein, dass aufgrund eines vermeintlichen Ausbruchs der Vogelgrippe eine Pandemie verkündet wird. Dies versetzt den Vorsitzenden der WHO in die Lage, einschneidende Massnahmen zu «empfehlen», wobei diese Empfehlungen von den Mitgliedsstaaten unhinterfragt übernommen werden – wie die Corona-Inszenierung zeigte. Im deutschen Umsetzungsgesetz der IGV steht dabei ausdrücklich geschrieben:
„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Eine weitere Einschränkung der Grund- und Menschenrechte ist also möglich – und das alles auf der Basis eines nichtssagenden PCR-Tests und ein paar toter Vögel, die aus allen möglichen Gründen gestorben sein können.
Denn auch ohne „Pandemie“ entfaltet ein vermeintlicher Ausbruch seine Wirkung. Dieser schränkt die Geflügelzüchter stark ein, insbesondere jene, deren Betriebe in den Sperr- und Sicherheitszonen liegen. Betroffene Betriebe müssen ihre Bestände vernichten, andere dürfen ihr Geflügel nicht mehr aus den Sperrzonen hinaus bringen – und können ihr Geflügel daher auch nicht verarbeiten. Das bedeutet enorme, wirtschaftliche Verluste, die von der Tierseuchenkasse nur zum Teil ersetzt werden. Diese übernimmt zwar die Kosten der Tiere, für deren Tötung und Beseitigung, nicht aber die Kompensation für Gewinnausfälle, so lange die Sperrzone bestehen bleibt. Denn so lange lohnt es sich für den Betrieb nicht, die Ställe neu zu bestücken, und so lange kann der Tierhalter keine Tierprodukte verkaufen. Zusammen mit der ohnehin stattfindenden Rezession bedeutet das enorme ökonomische Schäden.
Das fügt sich ein in den Kampf gegen die Tierhaltung, der schon seit Jahren betrieben wird. Internationale Konzerne und Oligarchen – etwa Bill Gates – investieren seit Jahren in alternative Proteinquellen wie Laborfleisch oder Insekten. Diese auf den Markt zu bringen, lohnt sich erst, wenn die mittelständische Konkurrenz verschwindet. Und genau das kann über simulierte Tierseuchen erreicht werden. Zusätzlich eignen sich Investoren und Oligarchen weltweit Farmland an und patentieren Tierrassen und Pflanzen. Durch die Zerstörung mittelständischer Betriebe und die Monopolisierung der Landwirtschaft entsteht um uns herum ein System eines neuen »Feudalismus«, in dem alle Menschen von den grossen »Konzernen und den Oligarchen« abhängig sind – die ihnen dann alles verfüttern können. Dieser Feudalismus wird »vollkommen digitalisiert und automatisiert« sein.
Auch in diese Bemühungen reiht sich die Erzählung von der Vogelgrippe nahtlos ein, indem sie darauf abzielt, die mittelständischen Betriebe, aber auch die Selbstversorgung zu zerstören. Dazu bedarf es keiner Pandemie. Es genügt, immer wieder Vogelgrippeausbrüche zu behaupten und ständig wechselnde Sperrzonen zu errichten, um auf diese Weise die Landwirte zu zermürben, die sich den Massnahmen fügen müssen.
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Felix Feistel, Jahrgang 1992, studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Schon während seines Studiums war er als Journalist tätig; seit seinem Staatsexamen arbeitet er hauptberuflich als freier Journalist und Autor. So schreibt er für »manova.news«, »apolut.net«, die »freie-medienakademie« sowie auf seinem eigenen Telegram-Kanal. Eine Ausbildung zum Traumatherapeuten nach der Identitätsorientierten Psychotraumatheorie und -therapie (IoPT) erweiterte sein Verständnis von den Hintergründen der Geschehnisse auf der Welt.
2 Antworten
Schlechter Zeitpunkt zum Veröffentlichen des Beitrages. Selbst bei zeitpunkt! kam er zu spät. Hier kommt er viel zu spät. In Brandenburg sind inzwischen nicht nur „ganze zwei“ Kraniche an H5N1 verendet, sondern über eintausend. Aber wahrscheinlich sind sie nur in Chemtrails geflogen …
Den betroffenen Geflügelbetrieben hilft diese Aufklärung nicht. Es ist halt Felix Feistels Berufung.
Das Problem mit der „Vogelgrippe“ ist noch umfänglicher als berichtet. Ich habe in Brandenburg während der letzten großen Vogelgrippemaßnahmen intensiv versucht Aufklärung zu betreiben und die politischen Akteure mit Fragen zu einer Erklärung zu bewegen, leider nur politikergerechte Antworten ohne sachlichen Inhalt bekommen. 1. Es gibt Thesen, dass der Vogelgrippevirus garnicht von den Wildvögeln in die Massenställe gelangt, sondern über die weltweiten Bewegungen der Jungtieraufzuchten. 2.Die eigene Eierproduktion und Selbstversorgung der Landbevölkerung mit Fleisch stellt für die Massenproduktion inzwischen eine ernste Konkurrenz dar. Durch die Stallpflicht werden die sonst frei laufenden Tiere -ganz besonders Wasservögel- in enge Ställe gezwungen, mit erhöhter Krankheitsgefahr wegen des fehlenden Lichts und schlechterer hygienischer Bedingungen, was viele Kleintierhalter zur Aufgabe bewogen hat.
3. Da es gar keine Berührung der Tiere von Kleintierhaltern und ihrerselbst mit Tieren in hygienisch abgeschirmten Großställen gibt, ist eine Ansteckung kaum möglich. Kein Wild(zug)vogel hat keine Chance und Interesse in einen Massentierstall einzuwandern und die nach Infektion relativ schnell zum Tode führende Krankheit zu übertragen.
4. Entschädigungszahlungen schützen vor eventuellen Absatzschwierigkeiten !!
Alles in allem sieht das nach Problemen in erster Linie für den seine Tiere mit Namen versehenden Tierhalter, der das Tier tiergerecht halten will und nicht für den einen Mitarbeiter der für zigtausend Tiere zuständig ist und das einzige Ziel darin besteht in 35 Tagen einen Fleischbrocken zu produzieren.
Nicht vergessen möchte ich die Pharmaindustrie mit ihren seeligen Pflichtimpfungen für Geflügel.
Wer glaubt da noch an irgendwas!!