Am Freitag verkündete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Entscheidung, die in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen wird: Die Alternative für Deutschland (AfD), stärkste Oppositionspartei und derzeit beliebteste politische Kraft, wird als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Was einst nur als „in Teilen“ rechtsextrem galt, ist jetzt ein pauschales Verdikt über eine Partei, die von mehr als zehn Millionen Wählern unterstützt wird. Doch hinter der bürokratischen Fassade eines geheimen Gutachtens lauert eine Entwicklung, die nicht nur die AfD, sondern die Grundfesten der Demokratie in Deutschland infrage stellt. Diese Vorgänge zeigen deutlich, wie der Verfassungsschutz selbst zur Gefahr für die Verfassung wird.
Ein Gutachten im Dunkeln: Geheimhaltung statt Transparenz
Das BfV stützt seine Einstufung auf ein 1100-seitiges Gutachten, das die Öffentlichkeit nicht einsehen darf, weder Bürger noch die betroffene Partei selbst. Die schiere Seitenzahl soll offenbar suggerieren: Hier liegt eine überwältigende Beweislage vor. Aber was genau macht die AfD „gesichert rechtsextremistisch“? Diese Frage bleibt unbeantwortet, denn das Dokument ist geheim, selbst für die AfD. Nur handverlesene Journalisten, etwa von der »WeLT«, erhielten Einblick in drei ausgewählte Beispiele, die als Belege dienen sollen. Der Rest ist eine bürokratische Blackbox, die an die Methoden einer Geheimjustiz erinnert.
Diese Geheimhaltung ist kein Zufall, sondern Methode. Innenministerin Nancy Faeser, der diese Behörde unterstellt ist, scheint wenig Interesse daran zu haben, die Bürger in die Beweisführung einzuweihen. Stattdessen sollen wir blind vertrauen. Doch dieses Spiel funktioniert nicht mehr. Die Bürger haben ein Recht auf Antworten, insbesondere wenn es um die Vorstufe eines möglichen Parteiverbots geht, das die politische Landschaft Deutschlands grundlegend verändern könnte. Es betrifft 152 frei gewählte Bundestagsmandate, die Stimme jedes vierten Wählers, und ist daher keine Bagatelle, die man mit einem Schulterzucken und einem „Vertrauen Sie uns, denn wir wissen was wir tun!“ abtun kann.
Die dürftigen „Belege“ des Verfassungsschutzes
Was also sind die drei Beispiele, die der Verfassunsschutz für so belastend hält, dass sie eine gesamte Partei verdammen? Schauen wir sie uns an:
- Dennis Hohloch, Mitarbeiter im Landtag Brandenburg, »sagte am 25. August 2024«:
„Vielfalt bedeutet Multikulti. Und was bedeutet Multikulti? Multikulti bedeutet Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung.“
Eine überspitzte, provokante Aussage, aber ist sie falsch? Die Kriminalstatistik spricht eine klare Sprache: Gruppenvergewaltigungen und Messerangriffe sind im Jahr 2024 eklatant gestiegen – ein Phänomen, das in Deutschland vor der illegalen Masseneinwanderung der letzten zehn Jahre praktisch unbekannt war. Selbst CDU-Chef »Friedrich Merz benannte die Problematik auf 𝕏«: „Oft begangen von Migranten, denen jeder Respekt fehlt vor Frauen und vor unserer Kultur.“ Ist Merz nun auch „gesichert rechtsextrem“?
- Martin Reichardt, Bundestagsmitarbeiter, »kritisierte auf 𝕏«:
„Verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch haben zum 100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt.“
Der Ton ist scharf, das Wort „Import“ polemisch. Doch die Aussage ist objektiv haltbar. Statistiken zeigen eine Überrepräsentation von Migranten aus bestimmten Regionen bei Gewaltverbrechen, etwa häuslicher Gewalt, bei der Syrerinnen als Opfer siebenfach überrepräsentiert sind. Reichardt spricht Fakten an, die unangenehm, aber messbar sind. Seit wann ist das Benennen von Realitäten ein Verfassungsdelikt?
- Hannes Gnauck, AfD-Bundesvorstand, »erklärte am 11. August 2024«:
„Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Es gehört mehr dazu, Deutscher zu sein, als einfach nur eine Staatsbürgerurkunde in der Hand zu haben. Uns alle hier auf diesem Marktplatz verbindet viel mehr als nur eine gemeinsame Sprache. Uns verbindet ein unsichtbares Band, was man einfach nicht erklären muss. Jeden einzelnen von euch verbindet mehr mit mir als irgendein Syrer oder irgend [sic!] Afghane, und das muss ich nicht erklären das ist einfach ein Naturgesetz.“
Gnauck spricht die Einbürgerung an und betont eine kulturelle Dimension der Zugehörigkeit. Ähnlich äußerte sich »Friedrich Merz, der vorschlug«: „Es müsste wenigstens eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.“ Gnauck geht weiter und beschreibt ein „unsichtbares Band“, das Deutsche verbindet, ein Gedanke, den »auch der designierte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer« formuliert, wenn er von der „Fortdauer der eigenen Familie, des eigenen Blutes, der Sippe, des Stammes, der Nation“ spricht. Inhaltlich wurde das »auf diesem Blog bereits von Aladin El-Mafaalani« thematisiert – und dabei sogar noch pointierter formuliert: „In der Entstehungszeit der liberalen Demokratien sei klar gewesen, dass die Bevölkerung eine gemeinsame Geschichte gehabt hätte, oft auch eine gemeinsame ethnische Herkunft, kulturelle oder nationale Traditionen, die sie verbanden…” Ist das nun rechtsextrem oder einfach eine legitime Sicht auf nationale Identität?
Diese Beispiele sind alles, was die Öffentlichkeit bisher weiß. Sie sind scharf formuliert, gewiss. Aber sie sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und spiegeln Realitäten, die selbst Politiker der etablierten Parteien ansprechen. Wenn das die „harten Beweise“ sind, ist das Gutachten ein Armutszeugnis. Schlimmer noch: Es zeigt, dass der Verfassungsschutz Kritik an der Migrationspolitik und die Betonung nationaler Identität als staatsfeindlich brandmarkt. Das ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und ein gefährlicher Präzedenzfall.
Der Volksbegriff als Feindbild
Alexander Wendt macht bei »TICHYSEINBLICK« (TE) deutlich, worauf sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Argumentation stützt. Im Zentrum steht der Vorwurf, die AfD verwende einen „verfassungswidrigen Volksbegriff“. Konkret gehe es darum, dass die Partei eine historisch-kulturelle Identität der Deutschen betone, die über die Staatsbürgerschaft hinausreiche. Schon die Unterscheidung zwischen „autochthonen Deutschen“ und Eingebürgerten gelte dem BfV als verfassungsfeindlich, selbst dann, wenn keine rechtliche Diskriminierung daraus abgeleitet wird. Dass das AfD-Programm keine expliziten Forderungen nach einer Schlechterstellung von Migranten enthält, spiele für die Bewertung des BfV offenbar keine Rolle.
Diese Logik ist nicht nur absurd, sondern widersprüchlich. Das Grundgesetz selbst verwendet den Begriff „Volk“ zwölfmal, „deutsches Volk“ siebenmal. Artikel 20 Abs. 2 stellt klar: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Der Eid von Bundespräsident, Kanzler und Ministern verpflichtet sie, „dem Wohle des deutschen Volkes“ zu dienen. In den Verfassungen mehrerer Bundesländer ist die „Liebe zu Volk und Heimat“ sogar ein Erziehungsgebot. Ist das Grundgesetz nun rechtsextrem? Oder sind die Verfassungsschützer die wahren Verfassungsfeinde, wenn sie einen zentralen Begriff des Grundgesetzes kriminalisieren?


Der Vorwurf des „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“ werde laut des Artikels bei TE besonders deutlich im Umgang mit dem Politikwissenschaftler Martin Wagener, dessen Buch „Kulturkampf um das Volk“ vom BfV als extremistisch eingestuft wurde. Wagener argumentiert, dass nationale Identität nicht allein durch Staatsbürgerschaft, sondern durch eine gewachsene kulturelle Bindung entsteht. Er kritisiert die Umwandlung Deutschlands in eine multikulturelle Gesellschaft unter Angela Merkel und stellt die Frage, was es bedeutet, wenn immer mehr Menschen im Land leben, die keine Verbindung zur deutschen Kultur haben. Dafür wurde er als Sicherheitsrisiko eingestuft, seine Professur an der Hochschule des Bundes entzogen.

Die Argumentation des BfV ist haarsträubend: Wageners kultureller Volksbegriff wird als „ethnisch-abstammungsmäßig“ diffamiert, obwohl er keine rechtliche Diskriminierung fordert. Gleichzeitig verwendet der Staat selbst einen ethnischen Volksbegriff, etwa wenn er Russlanddeutschen kulturelle Förderung oder Einbürgerung anbietet. Sogar eine Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen existiert im Innenministerium. Doch wenn ein Wissenschaftler oder eine Partei ähnliche Gedanken äußert, wird dies als Verfassungsfeindlichkeit gebrandmarkt. Eine derartige Doppelmoral ist ein Skandal.
Merkel als Brandstifterin: Wie die Politik die AfD erst groß machte
Die Ironie dieser Geschichte ist, dass die AfD ohne Angela Merkels Politik nie ihre heutige Stärke erreicht hätte. Mit ihrer autoritären Entscheidung 2015, die Grenzen für Millionen Migranten zu öffnen, und ihrem entleerten Verständnis von „Volk“ legte sie den Grundstein für den Aufstieg der AfD. „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt“, sagte Merkel 2017 – eine Definition, die das Grundgesetz in Artikel 116 klar anders fasst.
Ihre Ablehnung nationaler Identität gipfelte in Gesten wie dem Wegwerfen der deutschen Flagge nach dem Wahlsieg 2013. Unterstützt wurde sie von Figuren wie »Aydan Özoğuz, die 2017 behauptete«, eine spezifisch deutsche Kultur sei „schlicht nicht zu identifizieren“, oder Sarah-Lee Heinrich , die in Deutschland eine „ekelige, weiße Mehrheitsgesellschaft“ sieht.

Diese Politik der kulturellen Entwurzelung schuf ein Vakuum, das die AfD füllte. Ohne Merkels „Wir schaffen das“-Mantra, ohne die unkontrollierte Masseneinwanderung und die Ignoranz gegenüber den Sorgen der Bürger wäre die AfD heute eine Randerscheinung. Nun wird dieselbe Partei, die aus diesem Versagen entstand, mit den Mitteln des Staates bekämpft. es ist ein perfides Spiel, das die Verantwortung der selbsternannten etablierten Parteien verschleiert.
Die Folgen: Von Überwachung bis Parteiverbot
Die Einstufung der AfD hat weitreichende Konsequenzen. Sie legitimiert nachrichtendienstliche Überwachung, das Abhören und Bespitzeln von Parteimitgliedern und Sympathisanten. Wie »BILD heute berichtet«, prüft Innenminister Roman Poseck (CDU) in Hessen nun, ob AfD-Mitglieder als Polizisten überhaupt geeignet seien. Bayern unterstützt diesen Vorstoß, während Sachsen zurückhaltender reagiert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und die niedersächsische CDU fordern zudem, die AfD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) geht weiter und drängt auf ein Verbotsverfahren, während Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) Zweifel an dessen Erfolgsaussichten äußert.
„Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat. Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“
»Roman Poseck / BILD«
Diese Maßnahmen zeigen, worum es wirklich geht, nämlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um die Ausschaltung eines politischen Konkurrenten. Ein Verbotsverfahren wäre ein riskantes Unterfangen, wie Staatsrechtler Dietrich Murswiek in einem Interview mit der »Neuen Züricher Zeitung« (NZZ) betont. Es könnte Transparenz erzwingen und die AfD im Erfolgsfall „reinwaschen“, doch das Risiko eines autoritären Präzedenzfalls bleibt. Wenn Kritik an der Migrationspolitik und die Betonung nationaler Identität ausreichen, um eine Partei zu kriminalisieren, ist die Meinungsfreiheit in Deutschland de facto tot.
„Das Ergebnis meines Gutachtens war, dass der allergrößte Teil der vom Verfassungsschutz zitierten Äußerungen zu Unrecht als Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gewertet wurde. Einzelne verfassungsfeindliche Äußerungen können nicht die Verfassungsfeindlichkeit der Partei begründen. […] Zudem reicht es für das Verbot einer Partei nicht, dass ihr extremistische Bestrebungen nachgewiesen werden.“
»Dietrich Murswiek / NZZ«
Ein Staat gegen seine Bürger: Der wahre Extremismus
Die Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Indem sie den Begriff des Volkes oder Kritik an der Migrationspolitik kriminalisiert, setzt sie ein unmissverständliches Signal: Wer die Realitäten der Masseneinwanderung anspricht oder eine kulturelle Identität betont, riskiert, als Staatsfeind überwacht zu werden. Das ist kein Schutz der Verfassung, sondern ihre Untergrabung. Der Verfassungsschutz, ursprünglich als Hüter der Demokratie gedacht, mutierte unter Haldenwang und Faeser zu einem politischen Instrument, das die Interessen der Regierung durchsetzt.
Die Bürger verdienen Antworten, keine Geheimniskrämerei. Sie haben ein Recht darauf, die Beweise zu sehen, die eine Partei mit Millionen Wählern verdammen. Alles andere ist ein Verrat am demokratischen Prinzip der Transparenz. Nietzsche warnte einst vor dem Staat als „kältestem aller kalten Ungeheuer“.

Heute scheint diese Warnung aktueller denn je. Wenn der Verfassungsschutz und die Parteien die Grundrechte der Bürger und den Willen des Volkes missachten, stellt sich die Frage: Wer schützt die Demokratie vor denen, die vorgeben, sie zu verteidigen?