Am Abend des 11.12.2025 blockierte eine vom AStA organisierte vermummte Menschenmenge das Seminar von Prof. Martin Schwab. Dabei verteilten die Beteiligten ein Flugblatt des AStA, das Martin in übelster Weise diffamierte. Das Rektorat wies Martin einen anderen Raum zu, der wiederum belagert wurde. Prorektor Prof. Dr. Anselmetti liess keinen Störer entfernen. Statt dessen sprach er ein Hausverbot gegen den von mir für Martin bereitgestellten einzigen Personenschützer aus. Dieser ungeheuerliche Vorgang ist Anlass meines offenen Briefes an Prof. Anselmetti, auf dessen Inhalt ich für den gesamten Hergang verweise.
Offener Brief
betreffend
Ihr Nichteinschreiten gegen die gestrige Blockade eines Seminares des Professors Martin Schwab durch den AStA der Universität Bielefeld und dessen Gefolge, sowie
Ihr statt dessen erteiltes Hausverbot gegen den von mir für Herrn Professor Schwab bereitgestellten Personenschützer
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Anselmetti,
wir haben uns gestern persönlich kennengelernt. Leider war diese Begegnung alles andere als erfreulich. Ich wende mich mit diesem offenen Brief an Sie, weil ich meine Erlebnisse vom gestrigen Abend in Ihrem hohen Hause als unerträglich empfinde.
Ihr von mir und vielen anderen Menschen wegen seines selbstlosen und nachhaltigen Einsatzes für den demokratischen Rechtsstaat hochgeschätzte Kollege Professor Martin Schwab hatte gestern Abend für 18 Uhr ct ein Seminar für Examinanden angeboten, das dazu dienen sollte, diese mit ihren Rechten im Zusammenhange mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung vertraut zu machen. Ein völlig unpolitischer und für die Studenten äußerst hilfreicher Vorgang, der noch dazu außerhalb des Curriculums den Studenten einen besonderen Mehrwert bot.
Ihnen war im Voraus bekannt, dass der AStA Ihrer Universität gegen Professor Schwab eine Boykott-Hetze losgetreten hatte, mit dem Ziel, ausgerechnet diese Veranstaltung zu verhindern. Über den Sinn dieser Agitation kann man nicht streiten, denn sie hat keinen. Ersichtlich gab es keinerlei inhaltlichen Bezug zu der gestrigen Veranstaltung. Im Gegenteil richtete sich die gesamte Agitation des AStA gegen die Person Martin Schwabs mit ungeheuerlichen Unterstellungen und Zuweisungen, die sich aus dem Flugblatt ergaben, das am gestrigen Abend von den beteiligten Studenten vor Ort verteilt wurde, und das als Aussteller den AStA ausdrücklich hervorhob. Bereits dieses Flugblatt stellte eine justiziable Rufschädigung dar.
Am gestrigen Abend dann blockierten mehrere Dutzend vermummte Studenten mit Schildern, der offen zur Schau gestellten Flagge der terroristischen Vereinigung „Antifa” und lauten Rufen den Zugang zum Hörsaal. Diese Aktion war vom AStA koordiniert und wurde von ihm vor Ort geleitet. Ich habe das selber miterlebt. Die Rädelsführer gaben zu Beginn der Aktion FFP2-Masken und die Flugblätter an die Störer aus. Die Ausgabe der FFP2-Masken und das Tragen derselben durch die Störer hatte offenkundig keinen anderen Zweck, als die Vermummung, also die Erschwerung der Identitätsfeststellung der Beteiligten. Die Erschwerung der Feststellung der Identität der Beteiligten hat wiederum den ausschließlichen Sinn, die Verfolgung von Straftaten zu verhindern. Das heißt, spätestens zu diesem Zeitpunkte, etwa 17:30 Uhr, als der AStA an die Störer die Masken ausgab, hätten Sie einschreiten müssen, da das Begehen von Straftaten akut zu befürchten war.
Sie hätten allerdings, da Ihnen diese drohende Aktion durch verschiedene öffentliche Verlautbarungen des AStA im Vorfelde lange bekannt war, verhindern müssen, dass diese Zusammenrottung überhaupt stattfinden konnte. Das haben Sie jedoch nicht getan.
Während Professor Schwab Telefonate mit Ihnen führte, wütete bereits eine grölende Menge vor dem Hörsaal und skandierte Schimpfwörter wie „Kapitalisten”, „Antisemiten” und „Nazis”. Offensichtlich bezog sich diese Kaskade strafbewehrter Beleidigungen auf Martin Schwab persönlich, denn das dabei verteilte Flugblatt richtete sich ausdrücklich gegen ihn.
Von Ihrer Seite war zunächst keinerlei Maßnahme zu erkennen und Ihre Präsenz ebenfalls nicht. Lediglich zwei Mitarbeiter des von Ihrem Hause engagierten privaten Sicherheitsdienstes waren vor Beginn der Störungen kurz vor dem Hörsaal zu sehen und verschwanden dann wieder. Als die Störungen ihren Höhepunkt erreichten, waren zwei, zeitweilig, soweit ich sehen konnte, vier dieser Mitarbeiter vor Ort, ohne irgendetwas ausrichten zu können, da die zusammengerottete Menge zahlenmäßig weit überlegen war. Zwar erschien kurzzeitig und spät die Polizei, jedoch mit nur vier Beamten, die in Rücksprache mit Ihnen nicht einschritten. Sie wissen ja: In Ihrem Hause sind Sie selber Schutzmann! Nur mit der Besonderheit, dass es sich bei der Universität nicht um Ihr Privathaus handelt, über das Sie frei verfügen können, sondern um eine öffentliche Einrichtung, die Sie an Recht und Gesetz bindet!
Während der Zeit kam es immer wieder zu Rangeleien, bei denen die Störer wiederholt versuchten, anwesende Studenten und Unterstützer von Martin Schwab, einschließlich mich selbst, zu bedrängen oder am Fortkommen zu hindern. Die Störer beschränken sich dabei nicht auf die schlichte Blockade durch Anwesenheit, sondern überschritten dabei die Grenze zur strafrechtlich relevanten Gewaltanwendung durch das körperliche Einschreiten und Prügeln gegenüber Studenten des Professors Schwab sowie seinen Gästen.
Da ich anhand der Telefongespräche zwischen Ihnen und Professor Schwab vernehmen durfte, dass von Ihnen offenbar diese Zusammenrottung als eine „Demonstration”, also eine grundrechtlich geschützte Versammlung, betrachtet wurde, muss ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass es sich keinesfalls um eine solche handeln konnte. Eine Blockade ist keine Demonstration, sondern eine strafbare Nötigung, insbesondere dann, wenn sie mit weiteren Straftaten verbunden ist! Die Machenschaften des AStA an Ihrer Universität waren keine Demonstration, sondern im ordnungsrechtlichen Sinne eine zu unterbindende Störung! Leider sind Sie Ihrer Pflicht, solche Vorkommnisse zu verhindern, nicht nachgekommen. Stattdessen sind Sie vor den demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen Störern zurückgewichen.
Sie versuchten daraufhin, die Situation dadurch zu „lösen”, dass Sie Professor Schwab einen anderen Hörsaal zuwiesen. Sie haben damit nicht Ihre Pflicht erfüllt, dafür zu sorgen, dass Professor Martin Schwab den ihm zugewiesenen Hörsaal betreten konnte. Auch der neue Hörsaal wurde, nachdem Martin Schwab diesen immerhin mit seinen Studenten belegen konnte, wiederum von aufgebrachten AStA-Studenten belagert. Sie versuchten, das Seminar durch Grölen und Schlagen vor die Wände zu stören. Erst gegen Ende des Seminares löste sich die Zusammenrottung nach und nach auf.
Sie hätten
1. im Vorfeld der angekündigten Ausschreitungen Maßnahmen ergreifen müssen, um diese zu verhindern,
2. Ihre Verantwortung als Prorektor der Universität wahrnehmen müssen, um den AStA dazu zu bringen, sich im Rahmen der ihm gesetzlich zustehenden Aufgaben zu bewegen, statt seine Stellung in der Universität dazu zu missbrauchen, einen gewissen Mitgliedern dieses AStA politisch missliebigen Professor aus dem Amt zu drängen,
3., wenn Sie schon im Vorfeld ihre Pflichten versäumten, am Ort des Geschehens sein müssen, statt zu warten, bis der Schaden bereits eingetreten war,
4. von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Störer des Universitätsgeländes verweisen müssen. Die Begründung wäre ganz einfach gewesen, nämlich „ungebührliches Verhalten”.
Sie wissen sehr wohl, warum ich gerade von „ungebührlichem Verhalten” spreche! Die einzige Ordnungsmaßnahme, die Sie tatsächlich ergriffen, war, dem von mir für Professor Martin Schwab bereitgestellten Personenschützer wegen des falschen Vorwurfes angeblich „ungebührlichen Verhaltens” Hausverbot zu erteilen und diesen von der Polizei und ihrem eigenen Sicherheitsdienst entfernen zu lassen, so dass Ihr eigener Kollege den Randalierern schutzlos ausgeliefert war. Wäre es im weiteren Verlaufe zu einem tätlichen Angriff auf Prof. Martin Schwab gekommen und hätte er Verletzungen erlitten, wären Sie durch das Entfernen des Personenschutzes dafür persönlich verantwortlich gewesen! Traurigerweise hat Sie das ausdrücklich nicht interessiert. Wäre der Fall eingetreten, hätte die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur Körperverletzung zu prüfen gehabt.
Sie kennen den Sachverhalt. Und er ist durch reichlich vorhandenes Bildmaterial belegt. Der Personenschützer sorgte dafür, dass Professor Martin Schwab die Zusammenrottung sicher passieren konnte, indem er, ihn begleitend, mit zur Seite gehaltenen Armen Raum schaffte, ohne dabei irgendjemanden körperlich anzugehen. Ich sagte Ihnen, dass der Mann geschult ist. Einer der Störer rannte daraufhin in den Arm des Personenschützers und denunzierte diesen, ihn geschubst zu haben. Seine Kumpanen wandten sich dabei an die kurzzeitig vor Ort befindlichen Polizeibeamten, die jedoch zutreffend keinen Geschädigten feststellten. Daraufhin erteilten Sie ohne Not das Hausverbot nicht etwa gegen die Störer, sondern gegen den Personenschützer. Sie haben damit der klar erkennbaren Absicht der Störer, den Personenschützer Ihres eigenen Kollegen gezielt entfernen zu lassen, nicht nur Vorschub geleistet, sondern dieses Ansinnen vollendet.
Unnötig, darauf hinzuweisen, dass der von Ihnen konstruierte Tatbestand des „ungebührlichen Verhaltens” auf die zusammengerotteten Störer wohl allemal zugetroffen hätte. Zu Ihrer Rechtsfortbildung weise ich Sie gerne noch auf den Tatbestand des Landfriedensbruches hin!
Ich muss es noch einmal betonen: In Ihrem Verantwortungsbereich waren mehrere Dutzend zusammengerotteter Störer dabei, Ihren eigenen Kollegen zu diffamieren, zu bedrängen und mit Gewalt an der Durchführung eines Seminares zu hindern, und die einzige Ordnungsmaßnahme, die Sie ergriffen, ist das Entfernen des Personenschutzes Ihres Kollegen! Die Bereitstellung eines zureichenden Personenschutzes für Ihren Kollegen wäre Ihre Aufgabe gewesen!
Ich finde dafür keine Worte! Ich habe Sie persönlich vor Ort darauf angesprochen und von Ihnen die Aufhebung des Hausverbotes verlangt, Ihnen damit die Möglichkeit gegeben, den Schaden zu begrenzen. Ihre einzige Entgegnung, außer dass Sie „als Physiker von Recht keine Ahnung” haben – was aber offensichtlich zum Hausverbot noch reichte – war, dass Sie die „jetzt hergestellte Situation nicht gefährden” wollten, indem Sie vielleicht die Störer provozieren könnten, wenn Sie das Hausverbot wiederaufhöben.
Die Störer nicht provozieren? Die hergestellte Situation nicht gefährden? Sind Sie auf diese, wie Sie selber sagen, von Ihnen hergestellte Situation, die wir alle mit Augen und Ohren erschrocken zur Kenntnis nehmen mussten, auch noch stolz? Ich habe es Ihnen vor Ort bereits gesagt, dass diese Lage, in die Sie Ihren verdienten Kollegen gebracht haben, beschämend ist und ein Armutszeugnis für die demokratisch-rechtsstaatlichen Zustände und den Geist an Ihrer Universität!
Ausdrücklich davon ausnehmen möchte ich selbstverständlich die treuen Studenten des tapferen Professors Martin Schwab, die sich von den Störern nicht beirren ließen und an dem Seminar mit Begeisterung teilnahmen. Diese Studenten sind im Gegensatze zu den tätig gewesenen Mitgliedern des AStA und den von ihnen mobilisierten Personen die Hoffnungsträger eines zukünftig vielleicht noch gedeihlichen Gemeinwesens und als angehende Organe der Rechtspflege die Hoffnung darauf, dass der ramponierte Rechtsstaat vielleicht doch noch gerettet werden kann!
Währenddessen musste der Personenschützer untätig draußen in der Kälte warten. Sie können von Glück reden, dass er kein Interesse daran hat, rechtliche Verfahren zu führen. Professor Schwab selbst hat niemanden um Hilfe gebeten. Das ehrt ihn! Seine Verdienste um den Rechtsstaat sorgen aber dafür, dass er insbesondere unter den Juristen dieses Landes nicht alleine ist!
Wohin wollen Sie Ihre Universität und Ihre Studentenschaft führen? Es gehört auch zu den Aufgaben des Rektorates, dafür zu sorgen, dass kein Unfriede und keine Gewalt in die Verfasstheit und das Leben der Universität hineingetragen werden. Ich hoffe, dass Sie selbst und Ihre Kollegen des Rektorates niemals derart im Stich gelassen und verraten werden, wie der aufrechte und seiner Standesverpflichtung als Rechtslehrer getreue Kollege Martin Schwab gestern durch Sie!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Moser
2 Antworten
Danke, Sie sind ebenso zu bewundern wie Herr Schwab, der mir schon jahrelang (internetmäßig) eine moralische Stütze ist, dem ich (und meine Familie) es auch zu verdanken habe, „gut“ durch die Corona-Zeit gekommen zu sein . Wie kann es sein, dass solche klugen, mutigen, ehrlichen Menschen so behandelt werden ?! Nochmals „Danke“, und wir wollen und dürfen die Hoffnung nicht aufgeben. Sie und Herr Schwab helfen dabei. Alles Liebe und Gute, eine ältere (76) Rentnerin aus Thüringen.