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SWR-DOKU: Masterplan – Das Potsdamer Treffen und seine Folgen
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ARD Mediathek

SWR: Gebührenzahler tragen die Rechnung für ÖRR-Lüge

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Ann-Katrin Kaufhold
Schuldenbremse als Placebo
Der Südwestrundfunk ignoriert ein Gerichtsurteil und verbreitet eine Falschbehauptung über das Potsdam-Treffen weiter. Die Strafe von 3000 Euro zahlen die Gebührenzahler, während der Sender sich auf abstruse Ausreden stützt. Ein weiterer Fall, der die Verachtung des ÖRR für Recht und Wahrheit entlarvt.
Zusammengefasst

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland steht erneut in der Kritik. Der Südwestrundfunk (SWR) wurde vom Oberlandesgericht Hamburg zu einer Strafe von 3000 Euro verurteilt, weil er eine gerichtlich verbotene Falschbehauptung in einer Dokumentation über das sogenannte Potsdam-Treffen fast 28 Stunden lang »in der ARD-Mediathek« verbreitete. Doch wer zahlt die Rechnung für diese Dreistigkeit? Nicht die Verantwortlichen, sondern die Gebührenzahler. Ein Musterbeispiel für die Arroganz eines Systems, das sich auf Kosten der Bürger über Recht und Wahrheit hinwegsetzt.

Manipulation als Standard: Die Correctiv-Dokumentation

Im Zentrum des Skandals steht eine Dokumentation, die der SWR gemeinsam mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) produziert hat. Sie beleuchtet die umstrittene Correctiv-Recherche zum Potsdam-Treffen, das Anfang 2024 als „Wannsee 2.0“-Konferenz skandalisiert wurde. Ein zentraler Akteur in diesem juristischen Drama ist der Staats- und Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau, der an dem Treffen teilnahm. Durch einen manipulativen Zusammenschnitt seiner Aussagen wurde der Eindruck erweckt, Vosgerau habe behauptet, Correctiv habe Informationen über das Treffen vom Verfassungsschutz erhalten. Tatsächlich sagte Vosgerau etwas ganz anderes: Er vermutete, Correctiv habe erfolglos versucht, das private Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören. Auf 𝕏 erklärte Vosgerau:

„Tatsächlich hatte ich in meinem Interview mit den Filmemachern etwas gänzlich anderes gesagt: ich vermutete (durch Indizien gedeckt), daß Correctiv, wenn auch nur mit überschaubarem Erfolg, das rein private (!) Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abgehört hat. Jean Peters war ja immer mit Kopfhörern herumsgeschlichen, mit denen wird es wohl eine Bewandnis gehabt haben. (Wäre allerdings eine Straftat, aber Jean Peters ist ja bereits vorher als Straftäter in Erscheinung getreten).“

»Ulrich Vosgerau | 𝕏«

Das Landgericht Hamburg bestätigte auf Vosgeraus Klage hin die Irreführung und untersagte die Verbreitung dieser Falschbehauptung. Doch der SWR zeigte sich unbeeindruckt. Statt die inkriminierte Passage sofort zu entfernen, ließ der Sender sie fast 28 Stunden lang online.

„Das Oberlandesgericht hat diese Kernpassage der Correctiv-Dokumentation nun verboten. Durch den Zusammenschnitt einer falschen Antwort Vosgeraus auf die Frage, wie Correctiv an die Information zu dem Treffen gekommen ist, werde der falsche Eindruck erweckt, Vosgerau habe dem Verfassungsschutz ein Abhören des Treffens unterstellt (Beschluss vom 19.06.2025, Az. 7 W 248/25 n.rk.)“

»Carsten Brennecke | Pressemitteilung | Kanzlei Höcker«

Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung. Die Verantwortung für die Dokumentation tragen der »Filmregisseur Volker Heise« und die Produktionsfirma »Zero One GmbH«, doch die Konsequenzen tragen, wie so oft, die Gebührenzahler.

Die Kosten der Arroganz

Die Strafe von 3000 Euro mag auf den ersten Blick gering erscheinen, doch zusammen mit Gerichts- und Anwaltskosten summiert sich der Schaden auf einen mittleren vierstelligen Betrag. Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, der als Vertreter Vosgeraus auftritt, ließ in einer Pressemitteilung deutliche Kritik verlauten:

„Für die Überheblichkeit und Nachlässigkeit des SWR muss nun der Beitragszahler aufkommen. Die festgesetzte Strafzahlung, sowie hinzutretende Gerichts- und Anwaltskosten für das Verfahren in insgesamt mindestens mittlerer vierstelliger Höhe werden aus den Gebührengeldern der Bürger beglichen. Der SWR hat damit die Monatsbeiträge mehrerer Hundert Beitragszahler sinnlos verbrannt.“

»Carsten Brennecke | Pressemitteilung | Kanzlei Höcker«

Dieses Geld stammt aus den Zwangsbeiträgen der Bürger, die keine Wahl haben, ob sie den ÖRR finanzieren wollen oder nicht. Ein System, das sich durch Gebühren Milliarden sichert, scheint keinerlei Interesse daran zu haben, Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen. Stattdessen wird die Rechnung an die Bürger weitergereicht, während die Verantwortlichen in den Chefetagen ungeschoren davonkommen.

Ausreden statt Reue

Der SWR versuchte, »wie TICHYS EINBLICK berichtet«, mit Argumenten, die an Dreistigkeit kaum zu überbieten sind, sein Versagen vor Gericht zu rechtfertigen. Er behauptete, die Falschbehauptung nicht schneller aus der Mediathek entfernen zu können, da es „Abstimmungsbedarf“ mit anderen Partnern gegeben habe. Das Oberlandesgericht Hamburg wies diese Ausrede scharf zurück: Der SWR hat die alleinige Kontrolle über die Inhalte der ARD-Mediathek und trägt die volle Verantwortung. Ebenso absurd war die Behauptung, der Sender habe sich auf den Rat seines Anwalts verlassen, der eine Frist von einem Tag für die Entfernung empfohlen habe. »Das Gericht stellte klar«, dass eine Löschung „technisch mit wenigen Klicks möglich“ gewesen sei und der SWR sich nicht hinter anwaltlicher Beratung verstecken könne.

Besonders dreist: Der SWR berief sich auf die Pressefreiheit, um die Verbreitung der Falschbehauptung zu rechtfertigen. Faktisch forderte er damit ein Recht auf Lüge, ein Affront nicht nur gegen das Persönlichkeitsrecht von Vosgerau, sondern gegen jede journalistische Integrität. Anwalt Brennecke fasst zusammen:

„Schließlich meint der SWR, es sei ihm zur Wahrung der Pressefreiheit nicht zuzumuten gewesen, die Dokumentation mit der Falschbehauptung sofort zu löschen. Daher habe er die Dokumentation zunächst abgeändert und die Falschbehauptung erst nach Fertigstellung der neuen Fassung gelöscht. […] Der SWR verletzt gleich doppelt schuldhaft das Persönlichkeitsrecht von Dr. Vosgerau: Zuerst verbreitet er eine Falschbehauptung in der Correctiv-Dokumentation, dann ignoriert er einfach das Verbot und hält an seiner Desinformation der Beitragszahler fest.“

»Carsten Brennecke | Pressemitteilung | Kanzlei Höcker«

ÖRR: Ignoranz und Untreue

Der SWR steht nicht alleine da. Auch der NDR wurde bereits zu einer Strafe verurteilt, weil er eine gerichtlich verbotene Falschbehauptung nicht rechtzeitig gelöscht hatte – ebenfalls finanziert aus Gebührenmitteln. Dass Zwangsbeiträge dafür missbraucht werden, juristisch untersagte Lügen zu verbreiten, legt nahe, dass hier der Tatbestand der Untreue erfüllt sein könnte. Die Gebühren sind zweckgebunden, sie sollen der Information und Aufklärung der Bürger dienen, nicht der Verbreitung von Falschinformation.

Diese Haltung scheint im ÖRR-System aber tief verwurzelt. Ein weiteres Beispiel liefert das ZDF: ZDF-Mitarbeiter Elmar Theveßen behauptete bei „Lanz“ fälschlicherweise, der ermordete Influencer Charlie Kirk habe zum Steinigen von Schwulen aufgerufen.

»Dr. Friedrich Pürner, MPH | 𝕏«

ZDF-Intendant Norbert Himmler rechtfertigte dies damit, dass man sagen können müsse, was ist. Eine zynische Verdrehung der Realität, die suggeriert, dass die Verbreitung von Falschinformationen ein legitimer Teil der Berichterstattung sei.

„Wir verteidigen hier die Pressefreiheit. […] Wir müssen sagen können, was ist. Und wir stellen uns voll und ganz hinter unsere Kolleginnen und Kollegen.“

»Norbert Himmler | FAZ«

»Auch das ZDF musste bereits eine Niederlage vor Gericht hinnehmen«, nachdem es im „heute-journal“ behauptet hatte, beim Potsdam-Treffen sei die „Deportation von Millionen Menschen, auch solcher mit deutscher Staatsbürgerschaft“ geplant worden. Diese Darstellung wurde ebenfalls gerichtlich untersagt.

Die Macht der Lüge: Narrative pflanzen, Wahrheit opfern

Das fatale Muster des ÖRR ist klar: Einmal verbreitete Falschinformationen bleiben im Gedächtnis der Öffentlichkeit haften, selbst wenn sie später korrigiert werden. Der Schaden ist angerichtet, die Narrative sind gesetzt, und Gegendarstellungen verpuffen oft im medialen Rauschen. Der ÖRR nutzt diese Dynamik gezielt aus, wissend, dass viele Bürger nicht die Zeit oder die Mittel haben, die Berichterstattung kritisch zu hinterfragen. Die Folge ist eine Öffentlichkeit, die mit manipulierten Informationen gefüttert wird, während die Verantwortlichen sich hinter dem Deckmantel der Pressefreiheit verschanzen.

Besonders perfide ist die Rolle von »Correctiv« in diesem Geflecht. Die Plattform, die sich als Korrektiv der Medienlandschaft inszeniert, steht selbst im Verdacht, mit fragwürdigen Methoden zu arbeiten. Vosgerau mutmaßte, Correctiv habe versucht, das Potsdam-Treffen mit einem Richtmikrofon abzuhören, ein Vorwurf, der durch den Auftritt von Correctiv-Mitarbeiter Jean Peters mit Kopfhörern gestützt wird. Selbst wenn sich der Verdacht bestätigen sollte, bleibt unklar, welche Konsequenzen journalistische Grenzüberschreitungen nach sich ziehen würden. Für den ÖRR scheint es wenig Relevanz zu haben, solange die Zusammenarbeit mit bestimmten Akteuren die gewünschte Agenda stützt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte nach Prüfung der Strafanzeigen von einer Verfolgung abgesehen. Nach Angaben der Behörde gab es keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbares Handeln, insbesondere keine unautorisierten Tonaufnahmen oder unzulässige Bildaufnahmen im geschützten privaten Bereich. Auch Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz seien nicht gegeben, da die Bildaufnahmen der Zeitgeschichte zuzuordnen seien und somit zulässig waren.

„Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mangels Anfangsverdachts von der Aufnahme von Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Onlinemagazins Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung vom 10. Januar 2024 mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ abgesehen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB), der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) oder der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 33 KunstUrhG) lagen nach den eingegangenen Strafanzeigen nicht vor.“

»Staatsanwaltschaft Potsdam | Pressemitteilung«

Und so bleibt alles beim Alten: Ein Verdacht darf in den Raum gestellt werden, aber wenn die Narrative passen, scheinen weder ethische Fragen noch rechtliche Bedenken jemanden wirklich zu stören.

Ein ÖRR ohne Reue

Der Fall des SWR zeigt exemplarisch, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit den Mitteln der Bürger operiert: Er ist manipulativ, arrogant und ohne Rücksicht auf gerichtliche Vorgaben. Während die Gebührenzahler die Kosten für diese Fehltritte tragen, bleiben die Verantwortlichen unbehelligt. Die Frage, die bleibt, ist nicht, ob der ÖRR reformiert werden muss, sondern ob ein System, das Lügen verbreitet und sich über Recht und Wahrheit stellt, überhaupt noch zu rechtfertigen ist. Die Bürger haben ein Recht auf Wahrheit, nicht auf manipulierte Botschaften, Hasskampagnen oder hetzerische Propaganda – und schon gar nicht auf Kosten ihres Geldes.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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