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Gekündigt wegen einer Meinung
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Von Professor denunziert: Kündigung aufgrund eines Flyers zu den Grünen

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In Deutschland ist anscheinend niemand mehr vor den Folgen von Denunziationen und deren potenziellen Schäden geschützt. Ein Gastbeitrag eines Mandanten von Haintz legal.
Zusammengefasst

Ein Beitrag von Thomas V.

Nicht nur als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst muss man mittlerweile vorsichtig sein, mit dem, was man denkt oder sagt. Auch als Mitarbeiter eines Privatunternehmens muss man damit rechnen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, wenn man Ansichten vertritt, die eben nicht der vermeintlichen Mehrheitsmeinung entsprechen; selbst dann, wenn sich diese gegen Ausgrenzung und Diskriminierung richten. So geschah es im März dieses Jahres, als ein Mitarbeiter der EDAG-Akademie (EDAG-Group) in Magdeburg einen entsprechenden Link auf dem Karrierenetzwerk „LinkedIn“ postete.

Aus sachlicher Kritik wird Hetze

Der Mitarbeiter der EDAG-Akademie hatte erst im Januar seine Stelle angetreten und befand sich noch in der Probezeit. Eingestellt wurde er in einem Zwei-Mann-Team. Zusammen mit seinem Kollegen sollte er gemeinsam ein ganz neues Projekt realisieren. Bis Mitte März lief alles wie gewünscht. Der Arbeitgeber zeigte sich zufrieden und beiden Neulingen wurde eine Verkürzung der Probezeit von 6 Monaten auf 3 Monate in Aussicht gestellt.

Am Sonntag, dem 10. März, also in seiner Freizeit, teilte einer der Mitarbeiter einen Post auf dem Karrierenetzwerk „LinkedIn“. In diesem Link ging es darum, dass eine norddeutsche Kfz-Werkstatt die Partei „Die Grünen“ für die desolate Wirtschaftslage in Deutschland verantwortlich machte und daher beschloss, keine Mitglieder dieser Partei mehr zu bedienen bzw. deren Autos zu reparieren.
Der obige Mitarbeiter hatte durchaus Verständnis für die Werkstatt und äußerte dies auch in seinem Post. Zusätzlich erklärte er unmissverständlich, dass er sich gegen jede Form von Ausgrenzung stellt. Ergänzend teilte er der Community mit, dass er „in einer Gesellschaft, in der Ausgrenzung ein legitimes Mittel darstellt, nicht leben möchte.“ Er machte weiterhin deutlich, dass es „Ausgrenzung von allen Seiten gibt und man dringend zu einer ausgewogenen Debattenkultur zurückfinden muss“. Zuletzt regte er sogar eine öffentliche Diskussion zu seinem Post an.

Screenshot / Post LinkedIn / Mitarbeiter der EDAG- Akademie

SPD-naher Professor und Grünen-Anhänger sorgen für Kündigung

Diese „Diskussion“ fand dann auch statt. Nur etwas anders, als erwartet. Offensichtlich fühlten sich viele Sympathisanten der „Grünen“ dazu ermutigt, nicht nur ihre „Meinung“ zu äußern, sondern den Mitarbeiter der EDAG-Akademie auch in völlig unangebrachter Weise zu diffamieren. So wurde der Post von der ersten Minute an bewusst falsch interpretiert und es war von „undifferenzierter und pauschalisierender Hetze“ die Rede. Weiterhin wurden der Charakter und die fachlichen Fähigkeiten des Mitarbeiters in Frage gestellt. Ignoriert wurde hier nicht nur der eigentliche Sinn des Posts, sondern auch die Tatsache, dass der ursprüngliche Post überhaupt nicht von diesem selbst stammte, sondern durch eine Kfz-Werkstatt veröffentlicht wurde.

Ein sogenannter „Kritiker“ trat in dieser etwas schmutzigen Affäre besonders hervor. Bei der Person handelt es sich um einen der SPD nahestehenden Professor für Bauingenieurwesen der „Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) Mosbach“, welcher sich bei LinkedIn selber als „LinkedIn-Anzeigen-Hauptmeister“ bezeichnet. Diesem Professor genügte es einfach nicht, seine Meinung zu äußern oder gar in eine sachliche Diskussion zu gehen. Nein, er sah seine Hauptaufgabe offensichtlich darin, den Mitarbeiter der EDAG-Akademie umgehend bei seinem aktuellen und bei seinem vorherigen Mitarbeiter, der Firma BOSCH zu melden. Weiterhin stiftete er andere Kommentatoren dazu an, es ihm gleichzutun.

Screenshot / Post LinkedIn / Professor für Bauingenieurwesen

LinkedIn-Shitstorm endet mit Kündigung

Als Reaktionen der beiden Unternehmen ausblieben, wurde durch immer mehr Kommentare zunehmend Druck aufgebaut. Jegliche Rechtfertigungsversuche des Mitarbeiters liefen ins Leere. Man wollte nicht mehr diskutieren. Das Ziel war nun klar, man wollte ihn los haben.

Am darauffolgenden Montag sollte der Mitarbeiter gemeinsam mit seinem Teamkollegen an einer einwöchigen Schulung teilnehmen. Kurz nach Arbeitsbeginn erfolgte durch einen Anruf eines der Geschäftsführer der EDAG-Akademie dann jedoch die „vorläufige Freistellung“ aus dem Arbeitsverhältnis. Offiziell wurde dem Mitarbeiter kein Grund für diese genannt. Zwischen den Zeilen wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass es „irgendetwas auf LinkedIn gegeben habe“. Etwas später am selben Tag wurde dem dann erklärt, dass aufgrund einer zukünftigen Kooperation der EDAG-Group und dem BOSCH-Konzern gerade die Marketingabteilungen beider Unternehmen darüber beraten, wie man denn nun mit dieser Angelegenheit umgehen solle.

Hier wurde aus einer Mücke (offensichtlich) nicht nur ein Elefant, sondern ein ganzer Zoo gemacht.
Nachdem der Mitarbeiter weitere zwei Tage im Ungewissen gehalten wurde, erfolgte am Mittwochnachmittag -zunächst telefonisch- dann die Kündigung- innerhalb der Probezeit. In diesem Gespräch wurde auch unmissverständlich mitgeteilt, dass der Post der Kündigungsgrund sei. Als die Nachricht von der Kündigung des Mitarbeiters langsam auch zu der „LinkedIn-Community“ durchgedrungen war, reagierten einzelne Kommentatoren geschockt und mit Unverständnis für so einen harten Schritt des Arbeitgebers. Zumal man – wie bereits erwähnt – mit den Arbeitsleistungen bis dahin offensichtlich sehr zufrieden war.

Selbstgefälliger Professor gibt zweifelhafte Erklärungen zur Kündigung des EDAG-Mitarbeiters ab

Dies alles konnte den Professor mit dem sich selbst verliehenen und etwas fragwürdigen Titel des „LinkedIn-Anzeigen-Hauptmeisters“ jedoch nicht davon abhalten, auf Anfrage anderer Kommentatoren, stolz darüber zu berichten, dass es wohl mehrfach Kontakt zwischen ihm und der EDAG-Group gegeben habe. Weiterhin behauptete er ohne jeglichen Beweis für seine Aussagen, dass der Mitarbeiter nicht aufgrund seines Posts gekündigt wurde, viel mehr hätten „viele gute Gründe“ und die „charakterschwache und rückgratlose Haltung“ des Mitarbeiters den Ausschlag gegeben. „Die Vorgesetzten des Mitarbeiters hätten sich gegenüber dem Professor dahingehend eindeutig geäußert“.

Fragwürdige Beurteilung

Hierbei muss erwähnt werden, dass der Mitarbeiter der EDAG-Akademie während der gesamten (kurzen) Zeit, in der er für das Unternehmen tätig war ausschließlich im Homeoffice gearbeitet hat. Bis auf regelmäßige Teams-Sitzungen, in denen lediglich die fachlichen Aspekte beleuchtet und ausgewertet wurden, gab es keinerlei Kontakte innerhalb des Unternehmens. Auch in der Einstellungsphase hat er offensichtlich so überzeugt, dass sogar hier auf ein persönliches Bewerbungsgespräch verzichtet wurde. Wie und wann eine vermeintliche „Beurteilung“ stattgefunden haben soll, die eine anschließende Kündigung rechtfertigen könnte, ist schleierhaft.
Auch hat der sehr kurzfristige Verlust des Mitarbeiters bei der EDAG-Akademie selbst zu Herausforderungen geführt. So habe einer der Geschäftsführer noch am Tag der Kündigung versucht, diesen über einen externen Dienstleister zurückzuholen. Als dieser Versuch scheiterte, wurde die – bis dahin schon kaum stattgefundene – Kommunikation endgültig eingestellt.

Wenn Meinungsfreiheit den Job kostet: Fazit

Am Schluss muss man sich noch einmal die Tragweite einer solchen Entscheidung für den einzelnen Menschen bewusst machen. In Zeiten eines immer lauter propagierten Fachkräftemangels wird gegenüber einer hochqualifizierten Arbeitskraft wegen eines Posts in einem sozialen Netzwerk von heute auf morgen die Kündigung ausgesprochen. In diesem Fall ist es einem etwas fragwürdigen „LinkedIn-Anzeigen-Hauptmeister“ und einer Gruppe von wütenden Kommentatoren gelungen, die Abteilungsleiter/ Geschäftsführer sowie die Marketingabteilungen zweier deutscher Konzerne vor sich her zu treiben und so viel Druck aufzubauen, dass einem fähigen Mitarbeiter die Anstellung und damit seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen wurde. Gleichzeitig haben Konzerne und zumindest der Professor für Bauingenieurwesen mehrfach miteinander kommuniziert. Der einzige, mit dem trotz wiederholter Angebote, telefonisch, per Mail und sogar per Post, in keinem Fall gesprochen wurde, war der Betroffene selbst.

Nicht zuletzt die Tatsache, dass man wegen einer – lediglich vermuteten – falschen Meinung in Deutschland einfach so seine Arbeit verlieren kann, sondern insbesondere die Vorgehensweise der EDAG- Akademie, die Verweigerung jeglicher Kommunikation mit dem betroffenen Mitarbeiter öffnet den Raum für viele Fragen, welchen sich unsere Gesellschaft stellen muss. Eine weitere Spaltung, die immer weiterführende Diffamierung und sogar Denunzierung von Menschen mit abweichenden Meinungen, egal von welcher Seite diese ausgeht, wird den Herausforderungen unserer Zeit nicht gerecht. Demokratie bedeutet vor allem und auch immer wieder, andere Meinungen zu akzeptieren und auszuhalten.

„Ich bin ein Mensch mit einem sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Schon früh habe ich mich für die Motivation und die Beweggründe menschlichen Handelns interessiert. Seit meiner Ausbildung und Tätigkeit in der Erwachsenenbildung hat sich dieses Interesse noch einmal deutlich verstärkt. Ebenso war ich in meiner Rolle als Trainer gefordert, mich mit den Grundsätzen der Kommunikation und menschlicher Verhaltensweisen auseinanderzusetzen.

Auch wenn es vielleicht etwas merkwürdig klingt, so war meine größte Intention hinter meinem Post bei LinkedIn einfach die Möglichkeit zu beobachten, wie sich die angesprochenen Menschen wohl verhalten würden, wenn der Wind einmal aus einer anderen Richtung bläst. An die Diffamierung und Ausgrenzung einiger Menschen am rechten Rand des Parteienspektrums hatte man sich in Deutschland ja bereits gewöhnt und gerne wurde dazu im Mainstream noch applaudiert. Nun aber ging es plötzlich um die Ausgrenzung einer Gruppe, die sich eher am linken Rand wiederfindet. In einer Hinsicht war mein Post ein voller Erfolg. Der Spiegel hat funktioniert und die Reaktionen waren überwältigend entlarvend.
Auf der anderen Seite hat mich dieser kleine ‚Versuch‘ leider den Job gekostet.“

Mitarbeiter der EDAG- Akademie

Kündigungsschutzklage eingereicht

Gegen die EDAG-Akademie hat HAINTZ legal im Namen des Mandanten eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Kläger, der am 01.01.2024 seine Tätigkeit bei der EDAG-Akademie begann, wurde am 11.03.2024 ohne vorherige Anhörung und nach öffentlichem Druck aufgrund eines LinkedIn-Posts gekündigt.

Die Klage hat das Ziel, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch diese Kündigung beendet werden kann und dass der Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts zu den bisherigen Bedingungen weiterbeschäftigt werden muss.

Die rechtliche Argumentation stützt sich unter anderem darauf, dass die Kündigung auf Anweisung des Mutterkonzerns der EDAG-Group und nicht aufgrund eines betriebsinternen Verstoßes erfolgte. Diese Entscheidung sei zudem getroffen worden, nachdem ein Professor, der auf LinkedIn mit dem Kläger in Konflikt geriet, den Post des Klägers öffentlich kritisierte und EDAG sowie deren Geschäftspartner Bosch mehrfach zur Kündigung aufforderte.

Besonders kritisch wird in der Klageschrift hervorgehoben, dass die Kündigung als Reaktion auf eine Meinungsäußerung in sozialen Medien erfolgte, ohne dass zuvor ein Gespräch zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter stattfand. Damit stellt die Kündigung nach Auffassung der Klägerseite einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot dar, welches Arbeitnehmer vor der Benachteiligung aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen schützt. Die Entscheidung des Unternehmens, einen hochqualifizierten Mitarbeiter aufgrund äußeren Drucks und ohne jegliche interne Kommunikation freizustellen und schließlich zu entlassen, wird in der Klage als unverhältnismäßig und rechtswidrig bewertet.

Zusätzlich zur Feststellungsklage wird beantragt, dass dem Kläger eine angemessene Urlaubsabgeltung gewährt wird, sollte die Wiedereinstellung nicht durchsetzbar sein. Die Klage legt damit den Fokus auf die Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Mitarbeiters und den Schutz vor willkürlichen Arbeitgeberentscheidungen, die durch externen Druck ausgelöst werden.

Eine gütliche Einigung lehnte die EDAG-Akademie ursprünglich ab. Auf mehrere Rückfragen hierzu wurde seitens der Anwältin der EDAG-Akademie überhaupt nicht reagiert, was Rechtsanwalt Markus Haintz dahingehend kommentierte, dass dies doch sehr ungewöhnlich und auch unkollegial sei. Letzten Endes konnte vor Gericht dann doch noch ein Vergleich geschlossen werden. Dass ein solch banaler und absolut legaler Post zu einer Kündigung führt, zeigt, dass Meinungsfreiheit in Deutschland für viele Unternehmen in Deutschland keinen relevanten Stellenwert hat. Kündigungen aufgrund eines medialen Shitstorms, häufig angestachelt vom aktuellen medialen Narrativ, sollte es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geben.


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Eine Antwort

  1. Einzefallübergreifende Diagnose: Systemproblem.
    Therapie:
    Das System muss … natürlich nicht weg, denn das würde gemäß der straffrei bleibenden Rechtspflichtverletzung in dubio contra reum sofort als … irgendwas mit reichs… Terror ausgelegt werden.

    Es muss geheilt werden. So, wie es der Zahnarzt bei der Wurzelbehandlung macht, also radikal (lat. radix).
    Aktuelle Systemproblem-Bestätigung:
    Juni 2025 – „BRD-Diktatur: Gesichert linksextrem“
    https://deutsche-stimme.de/juni-2025-brd-diktatur-gesichert-linksextrem/

    „Zersetzung“: Oppositionelle werden heute wie in der DDR fertig gemacht:
    S-f-N.org/blogs/hinweise/zersetzung-oppositionelle-werden-heute-wie-in-der-ddr-fertig-gemacht/

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