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Deutschlands nächstes Heizungs-Chaos
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Heizgesetz 2.0: Dieselbe Bürokratie in neuer Verpackung

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Die stille Korrektur der Klimapanik
Politischer Kontrollverlust wird sichtbar
Das große Absaugsystem
Die Regierung verkauft das Gesetz als Ende ideologischer Heizpolitik, während schrittweise neue Verpflichtungen aufgebaut werden. Bürger sollen sich langfristig an steigende Vorschriften und unkalkulierbare Zusatzkosten anpassen.
Zusammengefasst

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Die schwarz-rote Bundesregierung wollte den politischen Totalschaden des Habeck-Gesetzes begraben und den Bürgern ein Ende der ideologischen Heizungsbevormundung verkaufen. Herausgekommen ist jedoch ein neues Bürokratiemonster, das bereits vor seinem Inkrafttreten von einem Gremium der Bundesregierung selbst zerlegt wird. Ausgerechnet der Nationale Normenkontrollrat, also jene Instanz, die Gesetze auf Praxistauglichkeit und Verständlichkeit prüfen soll, stellt dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ein vernichtendes Zeugnis aus. Die eigentliche Pointe liegt darin, dass die Regierung aus den Fehlern des Heizungsdebakels offensichtlich nichts gelernt hat.

Das Bundeskabinett verabschiedete das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz am 13. Mai 2026. Offiziell soll es das alte Gebäudeenergiegesetz der Ampel ersetzen und die Wut über Habecks Heizpolitik entschärfen. Tatsächlich beginnt nun lediglich die nächste Runde staatlicher Regelungswut, diesmal unter CDU-Führung und mit etwas freundlicherer Verpackung.

Das nächste Bürokratie-Labyrinth

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche präsentierte das Gesetz als Abkehr von ideologischer Politik. »Sie erklärte«:

„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen.“

Die Realität des Gesetzestextes liest sich allerdings völlig anders. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zerlegt den Entwurf »gegenüber BILD« ungewöhnlich scharf. Der Vorsitzende Lutz Goebel bezeichnet das Gesetz als eines der schwächsten Vorhaben der vergangenen Jahre. Besonders vernichtend fällt »seine Kritik« an der Verständlichkeit und Umsetzbarkeit aus.

Das Gesetz gehört „zu den handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem NKR in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden. […] Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“

Damit steht ausgerechnet die Regierung selbst vor einem politischen Offenbarungseid. Der Staat produziert erneut ein Gesetz, das selbst Experten kaum durchdringen. Millionen Eigentümer, Vermieter und Mieter sollen sich künftig durch Regelungen kämpfen, die laut Normenkontrollrat bürokratisch überladen, von widersprüchlichen Vorgaben geprägt und in vielen Bereichen kaum praxistauglich seien.

Die große Täuschung um die angebliche Freiheit

Öffentlich verkauft die Regierung »das Gesetz« als Rücknahme von Habecks berüchtigter 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien. Tatsächlich fällt diese Vorgabe formal weg. Neue Öl und Gasheizungen dürfen künftig wieder eingebaut werden. Alte funktionierende Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Niemand muss sofort seine Heizung austauschen. Dazu heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Es gilt jetzt eine freie Heizungswahl für alle Gebäudeeigentümer. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden: Wärmepumpen, Hybridmodelle und Biomasse-Pelletheizungen. Auch Gas- und Ölheizungen sind nun wieder zulässig.“

Doch hinter dieser vermeintlichen Freiheit versteckt sich die nächste regulatorische Daumenschraube. Die sogenannte »Bio-Energietreppe« zwingt Eigentümer schrittweise zur Beimischung klimaneutraler Brennstoffe. Ab 2029 werden mindestens zehn Prozent „grüne“ Brennstoffe vorgeschrieben, ab 2030 fünfzehn Prozent, ab 2035 dreißig Prozent und bis 2040 voraussichtlich sechzig Prozent.

Die Regierung erlaubt also Gas und Ölheizungen nur unter der Bedingung, dass deren Betrieb Jahr für Jahr teurer und komplizierter wird. Selbst »der Gesetzentwurf räumt offen ein«, dass Preisentwicklung, Verfügbarkeit und Nachfrage der benötigten Brennstoffe mit Unberechenbarkeiten verbunden seien.

„Annahmen für die künftige Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und der Preise biogener Brennstoffe sind mit großen Unsicherheiten behaftet.“

Mit anderen Worten: Die Bürger sollen Investitionen tätigen, deren tatsächliche Kostenentwicklung niemand seriös vorhersagen kann. Genau das ist der Kern des Problems. Die Politik schafft keine Planungssicherheit, sondern organisiert systematisch Unsicherheit auf gesetzlicher Grundlage.

Mieter und Vermieter geraten gemeinsam in die Kostenfalle

Besonders »brisant wird das Gesetz bei den Betriebskosten« fossiler Heizungen. Bisher trugen Mieter die CO2-Kosten meist allein. Künftig sollen Vermieter die Hälfte bestimmter Zusatzkosten übernehmen. Dazu zählen CO2-Abgaben, Gasnetzentgelte sowie Aufschläge auf Biomethan oder sogenannte grüne Gase. »Artikel 5 sieht vor«:

„Vermieter und Mieter tragen jeweils hälftig die durch den Einbau und Betrieb einer Anlage nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes zur Belieferung von Wohnraum mit Wärme oder Wärme und Warmwasser verursachten Kosten.“

Was auf den ersten Blick wie soziale Fairness klingt, entwickelt sich in der Praxis zum nächsten Konfliktfeld zwischen Mietern und Eigentümern. Vermieter werden steigende Kosten selbstverständlich über Mieterhöhungen oder Modernisierungsumlagen kompensieren. Gleichzeitig bleiben die langfristigen Preisrisiken völlig unkalkulierbar, weil CO2-Preise, europäische Vorgaben und Energiepreise politisch jederzeit weiter verschärft werden können. »Der Deutsche Mieterbund warnt« trotz Zustimmung zu diesem Gesetz bereits davor, dass Mieter trotz angeblicher Entlastung am Ende auf erheblichen Zusatzkosten sitzenbleiben könnten.

„Der DMB weist jedoch darauf hin, dass es in sehr ineffizienten Gebäuden durch eine 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen kann.“

Hinzu kommt »ein absurdes Abrechnungssystem«. Bei Zentralheizungen soll der Vermieter seinen Anteil automatisch berücksichtigen. Bei Gasetagenheizungen hingegen müssen Mieter den Vermieteranteil selbst berechnen und aktiv zurückfordern. Der deutsche Gesetzgeber erschafft also erneut ein System, das ohne zusätzliche Bürokratie, Streitigkeiten und externe Beratung kaum noch funktioniert.

Die versprochene Entlastung bleibt nebulös

»Offiziell behauptet das Wirtschaftsministerium«, das neue Gesetz werde Mieter und Vermieter jährlich um fünf Milliarden Euro entlasten. Umgerechnet entspreche das durchschnittlich etwa 125 Euro pro Haushalt. Wie diese Zahlen konkret berechnet wurden, beantwortete das Ministerium allerdings nicht.

Auch »die staatliche Förderung« bleibt voller Unsicherheiten. Zwar sollen Wärmepumpen und Fernwärme weiterhin subventioniert werden. Derzeit sind Förderungen von bis zu 21.000 Euro möglich. Zusätzlich fördert die KfW Sanierungen mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen von bis zu zwanzig Prozent bei einer Höchstsumme von 150.000 Euro. Doch niemand kann garantieren, dass diese Förderungen langfristig bestehen bleiben. Bereits jetzt ist unklar, ob die bisherigen Zuschüsse über 2029 hinaus überhaupt fortgeführt werden.

Quelle: »Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Förderprogramme«

Die nächste Runde staatlicher Verunsicherung

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sollte eigentlich die politische Befriedung nach Habecks Heizungschaos werden. Stattdessen offenbart das Gesetz erneut dieselben strukturellen Probleme deutscher Politik. Komplexität wird mit Steuerung verwechselt, Bürokratie mit Problemlösung und ideologische Zielvorgaben mit wirtschaftlicher Realität. Am Ende bleibt ein Gesetz, das angeblich Freiheit schaffen soll, während gleichzeitig immer neue Vorgaben, Kostenrisiken und bürokratische Fallstricke aufgebaut werden. Der Staat erlaubt den Bürgern formal weiterhin Öl und Gas, versieht diese Entscheidung aber mit einer langen Kette finanzieller und regulatorischer Belastungen.

Der eigentliche Irrsinn besteht deshalb nicht allein im Inhalt des Gesetzes. Er liegt darin, dass die politische Klasse nach dem öffentlichen Desaster des Habeck-Gesetzes exakt dieselben Mechanismen reproduziert, nur unter neuem Namen und mit anderer Parteifarbe.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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