Hanna S., eine 30-jährige Kunststudentin aus Unterfranken, sitzt seit ihrer »Festnahme im Mai 2024« in Untersuchungshaft und wurde nun vom Oberlandesgericht München »zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt«. Das Urteil vom September 2025 sprach sie unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Die Anklage hatte neun Jahre wegen versuchten Mordes gefordert, doch das Gericht sah keinen Vorsatz, den Tod der Opfer billigend in Kauf zu nehmen. Die Taten, die Hanna S. zur Last gelegt werden, fanden im Februar 2023 in Budapest statt, wo sie gemeinsam mit anderen Linksextremisten gezielt vermeintliche Rechtsextremisten angriff. Doch während die Opfer schwer verletzt wurden, scheint die Bundesregierung mehr Anteilnahme für die Täter zu zeigen als für die Geschädigten. Ein Blick hinter die Kulissen einer verstörenden politischen Doppelmoral.
Budapest: Menschenjagd statt Protest
Am 10. bis 12. Februar 2023 versammeln sich in Budapest Rechtsextremisten aus ganz Europa zum »Tag der Ehre«, einem jährlichen Gedenken an den Ausbruchsversuch der Wehrmacht, der Waffen-SS und ungarischer Kollaborateure aus der Belagerung der Roten Armee 1945. »Ein erschreckendes Event«, das Nationalsozialismus verherrlicht und Tausende Neonazis anzieht.
Hanna S., damals Studentin an der »Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg«, reist mit einer Gruppe militanter Linksextremisten in die ungarische Hauptstadt. Ihr Ziel: geplante Gewalt gegen vermeintliche Rechtsradikale. Das Oberlandesgericht München bestätigte, dass S. »an zwei Angriffen beteiligt« war. Mit Schlagstöcken, Hämmern und Pfefferspray attackierten sie und ihre Komplizen ihre Opfer aus dem Hinterhalt. Ein Mann erlitt schwere Kopfverletzungen, ein anderer Prellungen und Platzwunden, ein ungarischer Mann in Militärkleidung wurde wehrlos mit Rippenbrüchen und Schädelverletzungen zurückgelassen. »Eine Menschenjagd«, nannte der Vorsitzende Richter Philipp Stoll die Angriffe, die selbst unter der Annahme, der Staat tue zu wenig gegen Rechtsextremismus, nicht gerechtfertigt sei.

Die Verteidigung, angeführt von »Anwalt Yunus Ziyal«, bezeichnete den „Tag der Ehre“ als »Neonazi-Schaulaufen« und forderte Freispruch sowie Entschädigung für die Untersuchungshaft. Doch das Gericht ließ keinen Zweifel: Hanna S., als Teil der „Hammerbande“, setzte sich über das staatliche Gewaltmonopol hinweg und handelte in Selbstjustiz.
Urteil in München
Vor dem Hochsicherheitssaal der Justizvollzugsanstalt Stadelheim skandieren über 100 Unterstützer von Hanna S.: „You are not alone!“ und „Free Hanna!“ Am 26. September 2025 versammelten sich die Demonstranten, während drinnen der achte Strafsenat des Oberlandesgerichts München das Urteil verkündete. Nach 32 Verhandlungstagen sprach Richter Philipp Stoll die 30-jährige Kunststudentin schuldig: gefährliche Körperverletzung, versuchte Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Fünf Jahre Haft.
„Es gibt keine gute politische Gewalt. Andere Menschen schlägt man nicht.“
»Richter Philipp Stoll | BR24«
Das Gericht stützt sich auf Überwachungsvideos aus Budapest, die Hanna S. eindeutig zeigen, obwohl die Verteidigung die Identifizierung anzweifelt.
Der »Rechtsanwalt Peer Stolle« übte scharfe Kritik an der Beweisführung. Er kritisierte, dass das Gericht sich zu stark auf subjektive Eindrücke anstatt auf belastbare Fakten gestützt habe. Zugleich kündigte er Revision an, nachdem das Gericht den Vorwurf des versuchten Mordes, für den die Bundesanwaltschaft neun Jahre gefordert hatte, nicht aufrechterhalten hatte.
„Das reicht nicht. […] Die suggestive Wirkung von einer Person, die auf der Anklagebank sitzt, ist nachgewiesen. Allein darauf kann man keinen Identitätsnachweis stützen.“
»Peer Stolle | BR24«
Richter Stoll argumentiert, Hanna S. habe Selbstjustiz geübt und sich damit selbst zur Verfassungsfeindin gemacht, doch die Tötungsabsicht der Gruppe sei nicht erwiesen. Während Unterstützer weinen und applaudieren, nimmt Hanna S. das Urteil gefasst hin, der erste Fall im Budapest-Komplex, der in Deutschland verurteilt wurde, doch weitere Prozesse folgen.
Die Hammerbande: Vorbild für organisierte Gewalt
Die „Hammerbande“, angeführt von »Lina Engel«, »Johann Guntermann« und »Tobias Edelhoff«, machte sich einen Namen durch brutale Überfälle auf Personen, die sie der rechtsextremen Szene zurechneten. In Sachsen und Thüringen griffen sie mit Hämmern, Totschlägern und Schlagringen an, zielten auf Köpfe, Knie und Sprunggelenke, um „massiven und nachhaltigen Schaden“ anzurichten, wie Kronzeuge Johannes Domhöver im Prozess gegen Lina E. aussagte.




Ein besonders krasses Beispiel: »Am 19. Januar 2019«, dem 74. Jahrestag der Bombardierung von Magdeburg, attackierten sechs Vermummte vier Männer, die an einem rechtsextremen „Trauermarsch“ teilgenommen hatten, vor einer Bahnhofsunterführung in Roßlau. »Die Opfer erlitten lebensgefährliche Verletzungen«, darunter Hirnblutungen und gebrochene Gelenke. Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom September 2023 bestätigt, dass gegen Lina E., Guntermann und Edelhoff wegen versuchten Mordes ermittelt wird.
Lina E., die 28-jährige Ikone des Linksextremismus, wurde im Mai 2025 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, ihr Urteil ist noch nicht rechtskräftig. »J. Guntermann, ihr Verlobter, ist seit 2020 untergetaucht«, auf ihn ist ein Kopfgeld von 10.000 Euro ausgesetzt. Edelhoff sitzt in Ungarn in Haft, nachdem er bei den Budapester Angriffen 2023 festgenommen worden war. Die „Hammerbande“ agierte mit militärischer Präzision: Regelmäßige Trainings, akribische Planung und gezielte Auswahl der Opfer kennzeichneten ihre Taten.
Die Opfer bleiben unsichtbar
Während die Opfer der „Hammerbande“ und die der Budapester Angriffe mit schweren Verletzungen zurückbleiben, zeigt die Bundesregierung auffällige Zurückhaltung. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion antwortete das Auswärtige Amt, es habe sich nicht mit den Opfern der sogenannten Hammerbande getroffen oder ihnen Beileid ausgedrückt.

Beatrix von Storch, AfD-Politikerin und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, warf der Bundesregierung vor, den Opfern der linksextremen Hammerbande keine Anteilnahme entgegenzubringen und sich nicht mit ihnen zu solidarisieren. Sie erinnerte dabei an den Umgang mit den Hinterbliebenen des islamistischen Anschlags am Breitscheidplatz, die von Angela Merkel erst ein Jahr später empfangen worden seien. In diesem Zusammenhang stellte sie die Frage, wie eine solche Haltung mit dem Anspruch christlicher Nächstenliebe vereinbar sei, insbesondere bei einer Partei, die das „C“ im Namen führe.
„Die Opfer der linksextremistischen Hammerbande sind es dieser Bundesregierung offensichtlich nicht wert, Ihnen Beileid auszusprechen oder sich mit ihnen zu treffen. […] Wie verträgt sich das mit der christlichen Nächstenliebe, gerade von einer Partei, die das C im Namen führt?“
»Beatrix von Storch | TICHYS EINBLICK«
Stattdessen scheint die Regierung größeres Interesse an den Tätern zu haben. Besonders brisant: Die Solidarität mit Simeon „Maja“ Trux, einem nicht-binären Beschuldigten, der im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert wurde. Trux, der gemeinsam mit anderen Linksextremisten an den Budapester Angriffen beteiligt gewesen sein soll, befindet sich in einer Einzelzelle, »nicht aus Repression«, sondern weil Ungarn biologische Männer nicht in Frauengefängnisse steckt und Trux’ nicht-binärer Status eine Integration in reguläre Haftprozesse erschwert.
Dennoch empörte sich Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt nach einem Besuch in Budapest:
xSeit einem Jahr sitzt Maja T. hier in Ungarn unter menschenunwürdigen Bedingungen in Haft.
— Katrin Göring-Eckardt (@GoeringEckardt) June 28, 2025
Maja T. wurde unrechtens an Ungarn überstellt. Wir fordern die schnelle Rücküberstellung nach Deutschland – für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren. pic.twitter.com/PXHvHoH8VS
SPD-Politiker Falko Droßmann, Queer-Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, forderte »laut taz:« „Herr Wadephul muss Maja T. zurück nach Hause holen.“ Trux, der wegen der Haftbedingungen in den Hungerstreik trat und 14 Kilogramm abnahm, wird von der linken Szene als Opfer dargestellt, während die tatsächlichen Opfer der Angriffe, darunter eine Erfurter Verkäuferin, die 2019 von Vermummten mit Hämmern und Pfefferspray attackiert wurde, kaum Beachtung finden.

Doppelmoral und staatliche Förderung
Die Unterstützung für die Täter geht weit über verbale Solidarität hinaus. »TICHYS EINBLICK berichtet«, vor dem Auswärtigen Amt demonstrierten Gruppen für Trux, darunter SPD-Politiker Droßmann, der auf Fotos mit einem Transparent zu sehen ist.

Das Auswärtige Amt bestätigt, den „Versammlungsanzeigenden“ des Protestcamps zu kennen, beteuert aber, diese Gruppen nicht finanziell gefördert zu haben. Doch Zweifel bleiben: Das Programm „Demokratie leben!“ des Bundes, das angeblich unkontrolliert Gelder verteilt, wie der Fall „Fulda stellt sich quer“ zeigte, lässt Raum für Spekulationen über indirekte Finanzflüsse. Selbst Bundesaußenminister Johann Wadephul, ein Christdemokrat, scheint in die Causa verwickelt. »Im August 2025 soll er den Eltern von Trux« beim Tag der offenen Tür versprochen haben, sich für eine Rückholung ihres Kindes nach Deutschland einzusetzen. Ein fragwürdiges Engagement, wenn man bedenkt, dass Wadephul die Opfer der Hammerbande nicht einmal kennt.
Die linksextreme Szene solidarisiert sich bundesweit mit Trux, und die „ansteigenden Aktionen“ werden von den Sicherheitsbehörden beobachtet, wie das Auswärtige Amt bestätigt.
Doch die politische Unterstützung reicht bis in den Bundestag: Auch der Linkspartei-Politiker »Bodo Ramelow veröffentlichte eine solidarische Videobotschaft« auf Instagram. Diese Protektion steht in krassem Kontrast zur Ignoranz gegenüber den Opfern, darunter der Leipziger Stadtrat »Enrico Böhm«, der Eisenacher Gastwirt »Leon R.« oder die »Gruppe am Wurzener Bahnhof«, die seit 2018 unter den Angriffen der Hammerbande leiden und zum Teil erhebliche, potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben.

Kunstpreis für eine Täterin: Der Staat als Komplize?
Hanna S. selbst sorgte für Schlagzeilen, als ihr Anfang 2025 der „Bundespreis für Kunststudierende“ zugesprochen wurde – ein Preis, unterstützt vom Bundesbildungsministerium. Dass eine Linksextremistin, die später wegen schwerer Gewalttaten verurteilt wurde, eine solche Auszeichnung erhält, verdeutlicht die Verharmlosung radikaler, linker Gewalt.

»Sie beschrieb vor Gericht ihre Politisierung«: Eine polizeiliche Abschiebung eines afghanischen Mitschülers während ihrer Schreinerlehre am Staatstheater Nürnberg habe sie radikalisiert. Doch rechtfertigt das die „Menschenjagd“ in Budapest? Das Gericht sagt klar: Nein. Dennoch bleibt der Eindruck, dass Teile der politischen und kulturellen Elite Linksextremismus nicht nur tolerieren, sondern indirekt fördern.
Ein Land, das seine Opfer ignoriert
Während Hanna S. und ihre Mitstreiter in Budapest und die Hammerbande in Deutschland mit brutaler Gewalt gegen vermeintliche Feinde vorgingen, bleibt die Bundesregierung gegenüber ihren Taten auffallend passiv. Kein Beileid, kein Gespräch mit den Opfern. Stattdessen pilgern Politiker nach Budapest, um mutmaßliche Täter zu unterstützen, und ein staatlich geförderter Kunstpreis geht an eine Verurteilte. Die Doppelmoral ist offenkundig: Während rechtsextreme Gewalt zu Recht verurteilt wird, scheint linker Terror eine Art Freifahrtschein zu genießen. Die Opfer, ob in Budapest oder Magdeburg, bleiben unsichtbar und die Frage bleibt: Wie lange wird man diese Schieflage noch ignorieren?
Eine Antwort
Schade, daß Sie meine Kritik weder widerlegen, noch annehmen. Nämlich auch mal die (Nationalisten) mit etwas Aufmerksamkeit und einem Hyperlink zu unterstützen, welche im deutschsprachigen Raum die Hauptarbeit zu vielen Aufklärungslücken leisten. Beispiel:
https://www.s-f-n.org/?s=Hammerbande
Aber fleißig spicken tun Sie dort, stimmt’s?
Zusatzkritik mit Prioritätentipp-Wiederholung im heutigen Kommentar zu
Haintz.media/artikel/international/rohstoffe-statt-lebensraum-der-neue-krieg-gegen-russland-offizielle-narrative/#comment-2496