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Das Kalkül des Verfassungsschutzes

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Was mag das Kalkül der ehemaligen Bundesinnenministerin und ihres Verfassungsschutzes gewesen sein, dieses Gutachten zu erstellen und es geheim zu halten? Einige naheliegende Überlegungen.
Zusammengefasst

Dass dieses Gutachten ausschließlich öffentliche Zitate enthält und keinerlei Hinweis auf Verbindungsleute des Verfassungsschutzes in der AfD, erscheint mir logisch, wenn wir den Blick auf das gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD richten. Jenes Verbotsverfahren scheiterte an der fehlenden sogenannten „Staatsferne“ der NPD, weil dort zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes tätig waren, die in der Regel die inkriminierten Äußerungen oder Handlungen selbst ausgeführt oder provoziert hatten. Es liegt nahe, dass im Falle der AfD vermieden werden sollte, dass das Bundesverfassungsgericht auch die AfD aus dem Grunde nicht verbieten würde, dass sie nicht staatsfern genug sei. Das Gutachten sollte zwar nicht veröffentlicht werden, wäre aber dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden. Solange das Bundesverfassungsgericht in der Antragsbegründung keinerlei Hinweise auf V-Leute vorfindet, hätte es womöglich zumindest weniger Anlass gehabt, den Einfluss von V-Leuten zu prüfen. Gleichzeitig wären die V-Leute dauerhaft unenttarnt geblieben, während sie bei einem Verlaufe wie im NPD-Verbotsverfahren hätten abgezogen werden müssen. Damit ist zugleich ein Grund für die Geheimhaltung des Gutachtens genannt. 

Ein weiterer Grund für die Geheimhaltung des Gutachtens ist und hat sich bereits gezeigt, dass im Nebel gehalten werden sollte, welche Vorwürfe gegen die AfD konkret erhoben werden, und dass diese Vorwürfe in Wahrheit keinerlei rechtliche oder politische Substanz haben. Nun ist tatsächlich bekannt geworden, dass sämtliche zitierten Äußerungen von der grundgesetzlich garantierten freien Meinungsäußerung gedeckt sind. Damit wird klar, dass der Bundesverfassungsschutz und das Bundesinnenministerium gegen die Verfassung handelten und Rufmord gegenüber einer Konkurrenzpartei verübten. 

Es gibt aber noch weitere mögliche Gründe für die Geheimhaltung. Die Mitglieder der AfD wären bei einer geglückten Geheimhaltung maximal verunsichert worden. Sie wären sowohl verunsichert worden, was genau sie denn in Zukunft noch sagen dürften, ohne verboten zu werden, und sie wären verunsichert worden, wer in ihren Reihen im Visier des Verfassungsschutzes ist und wer in ihren Reihen für den Verfassungsschutz arbeitet.

Schon bei der Einstufung der AfD als „Verdachtsfall” hatte sich gezeigt, dass die AfD sich zeitweilig und teilweise aufscheuchen ließ wie die Hühner und in vorauseilendem Gehorsam die Arbeit des Verfassungsschutzes selbst übernahm, indem jeder versuchte, sich vom anderen abzugrenzen, und offen Parteiausschlussverfahren diskutiert wurden. Das Gutachten hätte nun der Fangschuss gewesen sein und bewirken können, dass mangels Kenntnis der konkreten Angriffspunkte und der Angegriffenen jeder in der AfD hätte fürchten müssen, dass der Parteigenosse neben ihm der Unruhestifter oder der Verräter sei. Die Partei wäre sehr wahrscheinlich dazu geneigt gewesen, sich wieder mehr mit sich selbst zu beschäftigen statt mit dem politischen Gegner. Dem Gegner gegenüber hätte sie immer mehr Beißhemmungen entwickelt.

Die Geheimhaltung des Gutachtens hätte also dazu führen können, dass die für solche Spaltungen anfällige AfD in Misstrauen und Zwietracht verfallen und zerfallen wäre. Wie wahrscheinlich dieses Szenario war und ob die AfD dazugelernt hat, das hat sich nun nicht erweisen können. Dass das Bundesinnenministerium und der Bundesverfassungsschutz darauf spekulierten, ist aber anzunehmen. 

Diese Vorgehensweise ist nicht neu, sondern eine sehr alte Taktik, mit der der Verfassungsschutz in der Geschichte der Bundesrepublik noch jede neue Oppositionspartei mit Ausnahme der Grünen zerlegt hat. Man muss da nur z. B. an die Republikaner denken. 

Immerhin ist die AfD als noch stärkste Oppositionspartei und mit guten Chancen darauf, stärkste Partei des ganzen Landes zu werden, in einem Stadium, in dem sie sich gegenüber derartigen Spaltungsversuchen entspannt zurücklehnen kann. Sie muss nur den Mut dazu haben.

Freilich ist es kein Geheimnis, dass es in der AfD in dieser Hinsicht zwei Lager gibt. Das eine Lager möchte eigene Wege gehen, das andere Lager hofft auf eine möglichst zeitige Regierungsbeteiligung, was die Anbiederung an die CDU voraussetzt. Dieses Spannungsverhältnis ist da, und genau an dieser Sollbruchstelle setzte die ehemalige Bundesinnenministerin den Hebel an. Es liegt an der AfD, diese auf der Hand liegende Fragestellung parteiintern so zu klären, dass die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner nicht zwangsläufig zur inneren Zerreißprobe wird.

Auf der anderen Seite des Grabens sieht sich die CDU ebenfalls einer Zerreißprobe gegenüber, die vielleicht dazu führen kann, dass am Ende die übrigbleiben, die das sinkende Schiff verlassen. Auf diese spekulieren diejenigen in der AfD, die auf eine Koalition hoffen. Die AfD sollte sich aber darüber im Klaren sein, dass es sich bei diesen CDUlern zwangsläufig um Wendehälse handeln muss. Wer jetzt noch in der CDU ist, hat den bisherigen, für Deutschland katastrophal zerstörerischen Weg der CDU mitgetragen. Dieser Opportunismus ist nicht verwunderlich, denn die CDU ist heute das, was sie ist, »weil sie 1990 die Ost-CDU in sich aufnahm, die aus Steigbügelhaltern der SED bestand«. Sie mögen, wenn sie müssen, auch mit der AfD gehen, aber sie werden, wenn sie müssen, der AfD mit dem gleichen ruhigen Gewissen in den Rücken fallen. Ein faules Holz kann man überstreichen, aber unter dem Lack fault es weiter, bis die Planke entkernt ist. Gerade am Beispiel der CDU konnten wir diese Entwicklung beispielhaft beobachten. Sie sollte nicht wiederholt werden.

Noch wichtiger als die Spaltwirkung, die das Gutachten wahrscheinlich auf die AfD ausüben sollte, ist die Spaltwirkung des Gutachtens auf die Gesellschaft. Wäre das Gutachten nicht veröffentlicht worden, dann hätte die Öffentlichkeit durch die Presseerklärung der ehemaligen Bundesinnenministerin und durch die gefilterten Nachrichten der Qualitätsmedien die Botschaft erhalten, dass erstens die AfD eine unwählbare Partei sei, die unserem Land das Grab schaufele, und dass zweitens jegliche Bezugnahme auf das deutsche Volkstum verfassungsfeindlich sei und dieser Totengräberei Vorschub leiste, drittens, dass Kritik an der Einwanderungspolitik und an der multikulturellen Gesellschaft aus denselben Gründen zu verfolgen sei. 

Natürlich sollten die Bürger im Lande davon abgehalten werden, die AfD zu wählen. Das hat sicherlich jeder begriffen. Wer es noch nicht begriffen haben sollte, der bekam es längst vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, Haldenwang, persönlich gesagt, der 2023 im Interview mit der Welt erklärte, dass es »nicht allein Aufgabe des Verfassungsschutzes sei, die Wahlergebnisse der AfD niedrig zu halten«.

Ebenso wie die Mitglieder der AfD sollten auch die Wähler der AfD und solche, die es werden wollen, Zweifel darüber bekommen, ob sie mit ihrem unguten Gefühl zur gegenwärtigen Politik vielleicht schlechte Menschen seien und die Ausgrenzung aus der Gesellschaft zu fürchten hätten. Dabei zielte die bisher veröffentlichte Zitatesammlung gerade darauf ab, im volkstümlichen Ton akzentuierte Kritiken an der Einwanderungspolitik mit Menschenfeindlichkeit gleichzusetzen. Dass es hier überschießende Reaktionen auf Seiten der Bevölkerung geben mag, ist ja klar, denn wenn man ein Land destabilisiert, kommt genau das dabei heraus. Das Gutachten hätte unveröffentlicht ein Klima der Angst befeuert, etwas Falsches sagen zu können. Solch ein Klima kennen wir aus unseren bisherigen Erfahrungen mit totalitären Systemen. Diese Angst sitzt deshalb gerade bei uns sehr tief, das sieht man anhand der Spaltung in Deutschland, die sich auf der Straße und im Internet mit Verbissenheit und geradezu religiösem Eifer Bahn bricht. 

Ohne die Veröffentlichung des Gutachtens hätten wir, so vielleicht die Hoffnung des Bundesinnenministeriums, womöglich ähnliche Zustände gehabt wie in den Jahren ab 2020, wo jeder, dem man den Konformismus nicht an der Nasenspitze ansah, zum Todfeind aller erklärt werden konnte. 

Ebenso wie sich die Voraussetzungen für das Masketragen und die Impfpflicht im Nachhinein auch für den Konsumenten öffentlich-rechtlicher Medien als haltlos erwiesen haben, so haben sich die Anschuldigungen des Bundesinnenministeriums gegen die AfD anhand des Gutachtens schwarz auf weiß als haltlos erwiesen. Immerhin haben die demokratischen Kontrollinstitutionen, die heute allein durch die alternative Öffentlichkeit verkörpert werden, diesmal sehr schnell und sehr umfassend aufgeklärt und damit diesen Anschlag auf den Rest von Demokratie, den wir noch haben, und auf die Demokratie, die wir wiederherstellen wollen, vereitelt.

So nebulös das Gutachten daherkommt und den Eindruck vermittelt, die AfD sei ein Sumpf von Ausländerfeinden, wäre es bei Geheimhaltung auch in der Lage gewesen, in Deutschland lebende Einwanderer davon abzuhalten, mit der AfD zu sympathisieren oder sie gar zu wählen. Tatsächlich wählen bereits sehr viele der alteingesessenen Einwanderer die AfD, weil sie genauso wenig wollen, dass das Land untergeht, wie die ethnischen Deutschen. Ich höre es immer wieder in Gesprächen mit Einwanderern, dass sie genauso denken wie die kritischen Deutschen, aber oft Angst haben, von der AfD über einen Kamm geschoren zu werden. Man muss nur an die konzertierten Fragerunden des ÖRR im Bundestagswahlkampf denken, wo diese Angst geradezu mit dem Blasebalg geschürt wurde. Wer das Gutachten liest, sieht, dass dem nicht so ist. Wer es nicht zu lesen bekommt, bekommt Bedenken sowohl hinsichtlich der Motive der AfD als auch hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit einer kulturerhaltenden Einwanderungspolitik.

Um auch hier die letzten verbliebenen Unklarheiten zu beseitigen: Die Bezugnahme auf einen auch ethnisch begründeten Volksbegriff ist mitnichten verfassungsfeindlich, sondern Grundlage unserer Verfassung. Gemäß Artikel 116 Grundgesetz ist deutscher Staatsbürger, wer die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hat, oder wer, verkürzt gesagt, von Deutschen abstammt. Dies gilt auch dann, wenn die Vorfahren dem deutschen Volke angehörten, ohne deutsche Staatsbürger gewesen zu sein, also Auslandsdeutsche, die allein über die deutsche Ethnie Deutsche sein können.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit problematisiert, dass es grundgesetzwidrig sei, wenn eine politische Gruppierung Teilen der deutschen Staatsbürgerschaft ihre Rechte absprechen wolle, weil diese einer anderen Ethnie angehören als der deutschen. Eine Aufteilung deutscher Staatsbürger in Bürger erster und zweiter Klasse aufgrund ethnischer Voraussetzungen mag durchaus grundgesetzwidrig sein. Tatsächlich redet darüber aber niemand außer dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesinnenministerium und den Parteien hinter der Brandmauer – und ein paar V-Leuten. Die Annahme, dass sich das Deutsche Volk vom Ursprung her ethnisch definiere und diese ethnische Grunddefinition durch bestimmte Tatbestände der Naturalisation (Heirat) und der Einbürgerung erweitert werden kann und auch erweitert wird, ist die Grundlage unseres Staatsbürgerschaftsrechtes. Das mittlerweile geltende Bodenrecht, demnach in Deutschland Geborene die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wurde erst durch die Regierung Gerhard Schröders eingeführt. Bis dahin galt in der Bundesrepublik sogar ausschließlich „ius sanguinis“, also das „Blutsrecht“.

Folglich kann eine Bezugnahme auf einen ethnischen Volksbegriff nicht verfassungswidrig sein. Stattdessen ist die Leugnung dieses ethnischen Volksbegriffes verfassungswidrig. Diese Leugnung, die das Bundesinnenministerium unter Zuhilfenahme des Bundesverfassungsgerichtes versucht hat und weiter zu etablieren versucht, bedeutet die Abschaffung des Souveränes durch seine Regierung. Das ist nichts anderes als ein Staatsstreich. 

Die Kritik an der Einwanderungspolitik ist folglich ebenso wenig grundgesetzwidrig, zumal die Kritik an der Einwanderungspolitik, soweit sie von der AfD und ihrer Anhängerschaft geübt wird, sich an den derzeit geltenden rechtlichen Voraussetzungen orientiert. 

Der von Haldenwang aus dem Nichts heraus eingeführte Tatbestand der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ ist kein rechtlicher Tatbestand sondern ein Willkür-Tatbestand, eine Schublade, in die der Inlandsgeheimdienst Menschen einsortiert, die er gerne beobachten möchte, aber nach den rechtlichen Voraussetzungen gar nicht beobachten darf, weil dazu kein rechtlicher Anlass besteht. Der vorgebliche Anlass zur Beobachtung waren die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Was der Bundesverfassungsschutz unter „Delegitimierung des Staates“ versteht, lässt sich auf der »Internetseite des Bundesverfassungsschutzes« nachlesen und findet sich in sämtlichen Bezugnahmen nachfolgender Behördenmaßnahmen, von denen wir immer wieder hören und die wir Anwälte immer wieder auf den Schreibtisch bekommen. Es wird durch die Bank weg jede Kritik an Regierungsmaßnahmen während der Corona-Massnahmen-Zeit und nun in Bezug auf die Einwanderung oder die Kriegspolitik als „Delegitimierung des Staates“ gebrandmarkt.

Diese Vorgehensweise ist perfide und dreist zugleich, denn das wichtigste Gut, das unsere Demokratie überhaupt definiert, ist die einschränkungslos erlaubte Kritik an der Regierung bis hin zu deren Absetzung durch freie Wahlen, denen die freie Meinungsbildung vorausgehen muss. Die einzigen Grenzen, die diese Kritik hat, sind die materiellen Gesetze. Freilich wurden diese Gesetze durch die Einführung der Politikerbeleidigung im § 188 Strafgesetzbuch grotesk verschärft, aber die Stigmatisierung durch den Verfassungsschutz geht weit darüber hinaus. Sie stellt das demokratische Prinzip in unserem Land von den Füßen auf den Kopf. Und sie zeigt eine beunruhigende Nähe zu dem seinerzeit von der Stasi verwendeten Begriff der »„staatsfeindlichen Hetze“«.

Jeder in unserem Land darf im Rahmen des strafrechtlich nicht Verbotenen die Regierung und auch den Staat jederzeit verunglimpfen. Dass eine bis zur Verunglimpfung reichende Schmähung nicht konstruktiv zielführend sein mag, versteht sich. Aber auch sie ist nicht nur nicht verboten, sondern notwendig, um den Unmut des Volkes über das Handeln der Regierung erkennbar zu machen. Wer reformieren will, muss dem Volk auf’s Maul schauen, das hat uns der größte Reformator der christlichen Welt – ein Deutscher war’s! – gelehrt.

Nach dem Kalkül des Bundesinnenministeriums und des Bundesverfassungsschutzes gab es wohl zwei Szenarien: Entweder das ganze Volk knickt ein und hält den Mund, oder aber es werden noch mehr Menschen dazu provoziert, Grenzen zu überschreiten. Dann hätte sich das Ministerium für ein Verbot der AfD nicht mehr anstrengen müssen. Nun, nach der Veröffentlichung des Gutachtens gerät das Ministerium in Erklärungsnot und muss sich anstrengen. So geht eben Demokratie!

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Chris Moser

Christian Moser ist Rechtsanwalt und Steuerberater und seit 2004 im Bereich Betriebsprüfungen, Finanzstreitverfahren und Steuerstrafrecht tätig. Er ist seit 2020 in der Bürgerrechtsbewegung aktiv und Mitgründer und ehemaliger Schatzmeister der Anwälte für Aufklärung.

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