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In Deutschland wird jede zweite geplante Abschiebung storniert. In Dänemark wird ab Mai jeder Ausländer, der zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wurde, automatisch ausgewiesen, auch wenn dies die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Kontrast könnte kaum schärfer sein.
Die Zahlen, die niemand mehr schönreden kann
Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen zeigen dasselbe Bild: Die Behörden planen, buchen Flüge, mobilisieren Polizei und scheitern dann meist schon beim ersten Schritt. In NRW wurden zwischen Januar 2023 und Oktober 2025 landesweit 10.129 Abschiebungen vollzogen, jedoch 12.404 Versuche abgebrochen. Die Daten gehen auf eine offizielle Mitteilung des NRW‑Ministeriums für Flucht und Integration zurück, dessen Ministerin Josefine Paul (43, Grüne) erst kürzlich ihr Amt niedergelegt hat. Die AfD-Fraktion erkundigte sich zuvor in einer »kleinen Anfrage« nach den Abschiebungen, die im Zeitraum von 2023 bis 2025 nicht erfolgreich durchgeführt werden konnten. So »berichtet die BILD«.
Allein in den Landeseinrichtungen scheiterten 5.560 von 8.490 Maßnahmen. Der häufigste Grund 2024:
971 Mal war die Person „nicht anwesend“, als die Polizei kam. 295 Mal war sie untergetaucht, 249 Mal im Kirchenasyl, 84 Mal plötzlich nicht reisefähig. 55 Mal gab es Widerstand. »In Sachsen« das gleiche Versagen:
Von 6.397 geplanten Abschiebungen 2023 bis 2025 scheiterten 4.053 – rund 60 Prozent. Die Hauptgründe waren auch hier Untertauchen, Ablehnung durch Herkunftsstaaten, gesundheitliche Gründe und Renitenz. In Niedersachsen sieht es ebenfalls nicht anders aus: Von 9.454 angemeldeten Rückführungen wurden nur 3.688 umgesetzt, 5.766 scheiterten. Allein 2.334 Mal war die Person beim Zugriff nicht anzutreffen.
Bundesweit bestätigt der »Jahresbericht der Bundespolizei 2024« das Desaster, dass von 56.322 geplanten Rückführungen nur 22.234 realisiert wurden. In ihm heißt es:
„Im Jahr 2024 wurde für 56.322 Personen die Rückführung im Wege einer Abschiebung oder einer Zurückschiebung in das europäische Ausland oder in Drittstaaten geplant. Tatsächlich konnten insgesamt 22.234 Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg rückgeführt werden. Davon waren 20.084 Abschiebungen und 2.150 Zurückschiebungen. Hauptursächlich für die Diskrepanz zwischen geplanten und vollzogenen Rückführungen war, dass zur Rückführung vorgesehene Personen aus unterschiedlichsten Gründen am Flugtag nicht an die Bundespolizei übergeben werden konnten.“
Dänemark bricht das Tabu
Wie »die Tagesschau berichtet«, gilt in Dänemark ab dem 1. Mai 2026 eine klare Regel: Wer als Ausländer zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen schwerer Verbrechen wie Körperverletzung oder Vergewaltigung verurteilt wird, wird automatisch abgeschoben. Mette Frederiksen äußertze in einer Pressekonferenz:
„Es ist richtig und notwendig, dass sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, dass wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter. Bei der Ausarbeitung der Konvention habe sich niemand vorstellen können, dass Menschen aus dem Nahen Osten fliehen und dann vor Ort Frauen vergewaltigen würden. Damals hätten wir nicht gedacht, dass die Opfer selbst zu Tätern werden würden. Und ich kann Ihnen versichern, dass leider viele von ihnen genau das geworden sind.“
Rund 70 Prozent der Ausländer, die wegen schwerer Straftaten zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wurden, werden laut dänischem Migrationsministerium bisher tatsächlich abgeschoben Die dänische Regierung, die Flüchtlinge als vorübergehende Gäste sieht, will die freiwillige Rückkehr attraktiver machen und die Ausreisezentren strenger gestalten. Gleichzeitig plant Dänemark die Eröffnung einer Botschaft in Syrien und eine Kooperation mit Afghanistan.
Dänemark wartet nicht auf Brüssel
Kopenhagen geht das Risiko eines Verstoßes gegen die EMRK bewusst ein. Zusammen mit Großbritannien, Italien, Österreich und Polen drängt es auf eine Reform der Konvention. Der Europarat soll bis Mai 2026 mehr Spielraum für nationale Sicherheitsinteressen schaffen. Dänemark setzt die Regel aber schon jetzt um – „verfahrenstechnisches Risiko“ hin oder her.
»Die Wirkung ist messbar«: Bis Ende November 2025 wurden in Dänemark nur 839 Asylanträge bewilligt – ein historischer Tiefstand. Leistungen wurden gekürzt, Familiennachzug erschwert, Aufenthaltsgenehmigungen verschärft. Abgelehnte Bewerber bekommen elektronische Fußfesseln, Ausreisezentren werden ungemütlicher, Botschaften in Syrien und Afghanistan wiedereröffnet, um Rückführungen zu ermöglichen.
Deutschland dagegen: Rückkehranreiz statt Durchgriff
Während Dänemark abschreckt, »zahlt Deutschland 1.000 Euro« „Starthilfe“ für eine freiwillige Rückkehr – und wundert sich, dass immer mehr sie in Anspruch nehmen. Gleichzeitig wissen die Behörden in manchen Ländern nicht einmal, wo Tausende „abgängige“ Flüchtlinge stecken. Berlin, Bayern und Sachsen erfassen solche Abgänge teilweise gar nicht.
Deutschland hat Gesetze, die Abschiebungen vorschreiben. Es hat Behörden, die sie planen. Es hat eine Bundespolizei, die sie ausführen soll. Nur durchsetzen tut es sie nicht. Dänemark hingegen ändert die Regeln, wenn sie nicht mehr passen, und setzt sie durch. Dies ist kein „Rechtsruck“. Es ist der Unterschied zwischen einem Staat, der seine Bürger schützt, und einem, der sich selbst blockiert.