Man sammelt Gelder eines Kollektivs (Partei oder eigene Follower/Zuschauer) für oft mehr oder weniger „banale“ Fälle, unterschreibt eine Lizenz zum Gelddrucken (Honorarvereinbarung), erklärt der eigenen „Bubble“, dass das nötig ist und man „den/die Besten“ braucht.
Dann wird man oft mit Geld überhäuft, das größtenteils oder vollumfänglich an den Anwalt fließt. Der Anwalt kostet dann gerne mal das 10- bis 30-fache seiner Konkurrenz. Macht man es geschickt, bleibt auch für einen selbst noch einiges übrig.
Ein Spiel ohne Verlierer? Mitnichten! Einige wenige Protagonisten werden hierdurch zu Multimillionären, während die eigenen Unterstützer, die das Ganze finanzieren, finanziell immer mehr ausbluten.
Ein weiterer erheblicher Nachteil ist, dass sich in der kritischen Öffentlichkeit, die man auch als Opposition bezeichnen könnte, das Bild verfestigt, dass es normal wäre, für ein Verfahren vor der Landesmedienanstalt 20.000–30.000 € Anwaltskosten zu zahlen oder das „banale“ Strafverfahren pro Instanz 10.000 € und mehr kosten oder teilweise auch 50.000 € – 100.000 €.
Das ist nicht normal. Es gibt teure Verfahren, ja. Allerdings gibt eine blanko Honorarvereinbarung den allermeisten Anwälten schlicht grünes Licht, so viele unnötige Stunden aufzuschreiben, wie sie wollen. Ein Verfahren, das man auch mit 5000 € klären könnte, wird dann eben mit 100.000 € Kosten geklärt. Obwohl das Ergebnis für gewöhnlich vorher klar ist, unabhängig davon, ob man 5000 € für seinen Anwalt zahlt oder 100.000 €.
Viele, die keine Ahnung von der Anwaltschaft haben, rennen dann erst mal zu diesen Anwälten, die vermeintlich über Wasser gehen können, aber letztlich nur in einer Badewanne voll Geld schwimmen und gutes Marketing machen.
Die Gelder von oppositionellen Parteien, Aktivisten oder Journalisten werden so in erheblichem Maße auf einige wenige Anwälte umverteilt und fehlen an anderer Stelle.
Selbst der normale Abgeordnete oder solide Unternehmer kann sich solche Verfahren meist nur ein- bis zweimal leisten, danach ist er blank. Die meisten Mitarbeiter und Sympathisanten wehren sich häufig gar nicht mehr, weil sie davon ausgehen – was bei manchen Anwälten auch so ist –, dass die eigene Anwaltsrechnung zehnmal schlimmer ist als die staatliche Strafe.
Ein Lawfare-System der jeweiligen Gegenseite und des Staates, das perfekt funktioniert und bei dem der eigene Anwalt der schlimmste Feind ist.
Bei unabhängigen Journalisten führt es dazu, dass sich viele Rechtsstreitigkeiten erst gar nicht leisten, weil sie davon ausgehen, dass bei jedem Fall Unsummen an Kosten hängen bleiben, für den eigenen Anwalt, selbst wenn man gewinnt. Das muss mitnichten so sein.
Und die eigenen Unterstützer kann man schwieriger um Unterstützung bitten, wenn auch deren Mittel erschöpft sind, weil bereits Millionen von Geldern in mehr oder weniger unsinnige Verfahren geflossen sind von einigen Protagonisten mit hoher Reichweite, zur Freude von millionenschweren Anwälten.
Die Gewinner sind am Ende: ein paar vermeintlich oppositionelle Anwälte und die politische Gegenseite.
Die Verlierer sind in der Regel die freien Journalisten oder die optionale Partei, es sei denn, man schafft es mittels Opferhaltung, mehr Geld zu generieren, als der eigene Anwalt kostet. Schafft man dies, dann sind die Konkurrenten in der Opposition und die Opposition an sich die Verlierer dieses Spiels.
Dieses Lawfare-Prinzip funktioniert von beiden Seiten. Links wie rechts gibt es Anwälte, die ihrer eigenen Mandantschaft in Wahrheit massiv schaden, was dem jeweiligen Gegner bewusst ist und was dieser schamlos ausnutzt.