Eine Verjährung tritt dann nicht ein.
Natürlich kommt man bei einer hochspezialisierten Staatsanwaltschaft nicht selbst darauf, wenn es nicht ins eigene politische Weltbild passt.

Staatsanwaltschaft Göttingen nimmt Verfahren nach meiner Beschwerde wieder auf.
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) October 13, 2026
Die StA hatte nach einer Formalbeleidigung gegen einen Oppositionellen fehlerhaft Verjährung zu Gunsten des mutmaßlichen Täters eingewandt, obwohl der streitgegenständliche Post noch online war. Eine… pic.twitter.com/IDiuOR7MlM