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Strafverfahren eingestellt

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Zusammengefasst

Der Bundeskanzler hat keinen Strafantrag gestellt.

Der Post hatte lediglich 15 Ansichten, weshalb die Staatsanwaltschaft auch nicht nach § 188 StGB (sog. „Majestätsbeleidigung“) ermittelt hat, was auch ohne Strafantrag möglich gewesen wäre.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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