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KI-generiert, Foto von Katharina Enders.

Meta wegen Fake-Kanälen von Gericht

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Zweierlei Maß
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Die Prozessstrategie von Meta muss man nicht verstehen. Die Facebook-Betreiberin akzeptiert eine einstweilige Verfügung wegen Fake-Accounts gegen unsere Mandantschaft, während in einem Parallelverfahren der Fall am Oberlandesgericht liegt.
Zusammengefasst

Dort beharrt Meta darauf, dass eine Unterlassungserklärung unnötig sei, wenn Meta nach Beantragung einer einstweiligen Verfügung einen Fake-Kanal nach eigenem Gutdünken löscht, was grundsätzlich nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Schließlich könnte Meta den Fake-Kanal jederzeit wieder freischalten und der Antragsteller müsste erneut vor Gericht ziehen.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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