Dieser Fall zeigt, dass der FDP-Politikerin Beleidigungen völlig egal sind. Sie möchte damit nur zivilrechtliche Geldentschädigungen durchsetzen und sich bereichern.
Jeder, der aufgrund eines Strafantrags von Strack-Zimmermann wegen Beleidigung verfolgt wird, sollte sich auf ihre Rücknahme des Strafantrags in der Strafsache vor dem Landgericht Heilbronn, Aktenzeichen 6 NBs 151 Js 13090/24, berufen und eine Einstellung des Verfahrens beantragen, da sich „StraZi“ durch die tatsächlichen oder vermeintlichen Beleidigungen offenkundig nicht in ihrer Ehre gekränkt sieht.
Erstinstanzlich wurde unser Mandant vom Amtsgericht Brackenheim zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 150 €, insgesamt also 4500 €, verurteilt. Ursprünglich wurde der Fall sogar nach § 188 StGB angeklagt, sogenannter „Majestätsbeleidigung“, obwohl der Beitrag laut Akte lediglich 29 Ansichten hatte.
Im Strafbefehl wurden sogar 50 Tagessätze zu je 150 € festgesetzt, also 7500 € Geldstrafe.