Im hier streitgegenständlichen Verfahren genügte ein Antrag auf Akteneinsicht unsererseits, um das Verfahren einzustellen.

Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft Köln zunächst wegen „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB). Bei lediglich 10 Ansichten eines Beitrags lässt sich das aber nicht schlüssig argumentieren.
Baerbock stellt keinen Strafantrag
Die Polizei fragte bei der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock am 28.05.2025 nach, ob sie Strafantrag stellen möchte. Dies wurde von ihrem Büro durch E-Mail vom 14.07.2025 verneint. Offenbar hat Frau Baerbock inzwischen Besseres zu tun, als Strafanträge zu stellen, was erfreulich ist.
