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Baerbock mit Flüchtlingsboot
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„Ich verurteile Schleuserschlampen, die Islamgestörte nach Deutschland schleppen.“

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Framing gegen Juraprofessor
Markus Haintz
Lappen (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte hier zunächst wegen „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB) gegen unsere Mandantschaft, obwohl der Post nur 10 Ansichten hatte. Mangels Strafantrag von Baerbock wurde das Verfahren schließlich eingestellt.
Zusammengefasst

Im hier streitgegenständlichen Verfahren genügte ein Antrag auf Akteneinsicht unsererseits, um das Verfahren einzustellen.

Zwar ermittelte die Staatsanwaltschaft Köln zunächst wegen „Majestätsbeleidigung“ (§ 188 StGB). Bei lediglich 10 Ansichten eines Beitrags lässt sich das aber nicht schlüssig argumentieren.

Baerbock stellt keinen Strafantrag

Die Polizei fragte bei der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock am 28.05.2025 nach, ob sie Strafantrag stellen möchte. Dies wurde von ihrem Büro durch E-Mail vom 14.07.2025 verneint. Offenbar hat Frau Baerbock inzwischen Besseres zu tun, als Strafanträge zu stellen, was erfreulich ist.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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