Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat schon vor einiger Zeit auf meine Strafanzeige gegen Jürgen Trittin geantwortet und sich geweigert, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zwar sieht Frau Staatsanwältin Stegen grundsätzlich eine Verharmlosung im Sinne des § 130 Abs. 3 Variante 3 StGB, verneint aber die Störung des öffentlichen Friedens durch »den Post des Grünen-Politikers«.
Da Trittin Trump kritisiert hat, verwundert das Ergebnis der Staatsanwaltschaft nicht. Man kann aber praktisch gesichert davon ausgehen, dass Kritiker der Corona-Maßnahmen strafrechtlich wegen Volksverhetzung verfolgt worden wären, wenn sie vor 4 Jahren gegenüber dem damaligen US-Präsidenten Biden ähnliche Holocaustvergleiche gewählt hätten. Beispielsweise bezüglich der Separierung von Geimpften und Ungeimpften, wegen Menschenversuchen, Verstößen gegen den Nürnberger Kodex oder der Kennzeichnung durch gelbe Sterne.
Das Fazit bleibt: Linke haben bezüglich Volksverhetzung in Deutschland nichts zu befürchten. Es ist faktisch egal, womit sie vergleichen oder gleichsetzen.

Verfügung der Staatsanwaltschaft Göttingen
Auf die nachfolgende Verfügung habe ich bereits im Juli 2025 nochmals Stellung genommen. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat es bislang nicht für nötig erachtet, hierauf nochmals zu erwidern. Ich habe eine Sachstandsanfrage gestellt.