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Der Verfassungsschutz gegen die AfD
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17 Seiten: Verfassungsschutz jagt AfD mit fragwürdigen Belegen

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Ein brisanter Leak zeigt, wie der Verfassungsschutz die AfD mit polemischen Aussagen wie „Kalifat Deutschland“ in die rechtsextreme Ecke drängt. Die irritierenden Beispiele offenbaren eine Behörde, die eher Gesinnungen als Taten verfolgt.
Zusammengefasst

Die jüngste Veröffentlichung eines 17-seitigen Auszugs aus dem über 1100 Seiten umfassenden Gutachten des Bundesverfassungsschutzes über die AfD durch die Plattform „Frag den Staat“ hat eine Debatte entfacht, die weit über die Partei selbst hinausgeht. Die Hochstufung der AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ wird als Beleg für eine angeblich verfassungsfeindliche Gesinnung präsentiert. Doch ein genauer Blick auf die Methoden und Argumente der Behörde offenbart ein beunruhigendes Muster: Der Verfassungsschutz scheint weniger dem Schutz der Demokratie zu dienen als vielmehr einer politischen Agenda, die missliebige Meinungen kriminalisiert.

Die Macht der Etiketten: Rechtsextremismus als Vorwurf und Waffe

Wie HAINTZmedia am 2. Mai 2025 berichtet hat, stuft der Verfassungsschutz die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ ein, ein Schritt, der auf einem Gutachten basiert, das die Öffentlichkeit nicht einsehen darf. Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser beruft sich auf den Schutz von Quellen, um die Geheimhaltung zu rechtfertigen. Doch was genau wird eigentlich geschützt? Offenbar nicht nur sensible Informationen, sondern auch die Behörde selbst vor kritischer Prüfung.

Die 17-seitige Belegliste, die „Frag den Staat“ veröffentlicht hat, stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Aussagen von AfD-Politikern wie Alice Weidel, Tino Chrupalla, Maximilian Krah oder Hannes Gnauck sowie auf Social-Media-Postings des Bundesvorstands. Dies sind keine geheimen Dokumente oder nachrichtendienstlichen Erkenntnisse. Es sind schlichtweg Reden, Interviews und Tweets. Dennoch soll dies genügen, um eine Partei, die in Umfragen regelmäßig zweistellige Werte erzielt, als Bedrohung für die Verfassung zu brandmarken.

»Quelle: FragDenStaat«

Die Argumentation des Verfassungsschutzes gliedert sich in vier Kategorien: „ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen“, „Fremdenfeindlichkeit“, „Islamfeindlichkeit“ sowie Verstöße gegen das „Demokratieprinzip“. Doch bei genauer Betrachtung entpuppen sich viele der vorgebrachten Belege als Interpretationen, die mehr über die Vorannahmen der Behörde aussagen als über die tatsächliche Gefährdung durch die AfD.

Ethnische Herkunft: Wenn das Grundgesetz rechtsextrem wird

Ein zentraler Vorwurf des Verfassungsschutzes lautet, die AfD vertrete einen „ethnischen Volksbegriff“, der verfassungsfeindlich sei. Diesen Vorwurf entlarvt der ehemalige SPD-Minister Mathias Brodkorb als skandalösen Angriff auf das Grundgesetz selbst“, »berichtet Reitschuster«. Artikel 116 Absatz 1 definiert „Deutscher“ unter anderem über die „deutsche Volkszugehörigkeit“ und ist demnach ein Begriff, der ausdrücklich ethnische Herkunft meint.

„Dort heißt es: ‚Deutscher ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Abkömmling (…) Aufnahme gefunden hat.‘“

»Reitschuster«

Wer diesen Begriff als rechtsextrem brandmarke, erkläre implizit das Grundgesetz zur Gefahr. Brodkorb zeigt, dass die Logik des Verfassungsschutzes absurd ist. Würde man sie konsequent anwenden, müssten die Väter des Grundgesetzes ebenfalls als Rechtsextremisten beobachtet werden.

AfD-Politiker wie Hannes Gnauck werden kritisiert für Aussagen wie „Wir müssen entscheiden dürfen, wer zu diesem Volk gehört“. Solche Forderungen bewegen sich jedoch im Rahmen der demokratischen Debatte über Staatsbürgerschaft und Zuwanderung.

„Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht. Jeden Einzelnen von euch verbindet mehr mit mir als irgendein Syrer oder irgendein Afghane.“

»Hannes Gnauck / STERN«

Der Verfassungsschutz jedoch konstruiert daraus eine Verschwörungserzählung von „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ – Begriffe, die von AfD-Politikern wie Maximilian Krah verwendet werden. Statt diese als Teil einer politischen Kontroverse zu werten, stilisiert die Behörde sie zu Beweisen für eine rechtsextreme Ideologie. Dabei ignoriert sie, dass das Grundgesetz selbst die Bürger dazu ermächtigt, über nationale Identität und Migration zu entscheiden. Das ist ein Recht, das laut Ex-SPD-Politiker Julian Nida-Rümelin sogar ein Menschenrecht ist.

„Ex-Kultur-Staatsminister Julian Nida-Rümelin, ebenfalls SPD, nennt das demokratische Selbstbestimmungsrecht sogar ein Menschenrecht: Die Bürger müssen über das Wer, Wie und Ob von Migration diskutieren dürfen – offen, kontrovers, angstfrei.“

»Reitschuster«

Fremdenfeindlichkeit: Meinungsfreiheit unter Beschuss

Unter dem Schlagwort „Fremdenfeindlichkeit“ sammelt der Verfassungsschutz Aussagen, die oft provokativ, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Ein Beispiel ist der AfD-Post vom September 2024:

»Screenshot / AfD / 𝕏«

Geschmacklos? Vielleicht. Verfassungsfeindlich? Wohl kaum. Der Verfassungsschutz jedoch wertet dies als Beleg für Rechtsextremismus, ohne die Aussage inhaltlich zu widerlegen. Ebenso wird der Begriff „Messermigration“ als Beweis für Fremdenfeindlichkeit herangezogen. Im Oktober 2023 postete die AfD ein Bild mit den Worten:

„Messerangriffe nehmen zu: Sicherheit statt Messermigration.“

»Screenshot / Beatrice Achterberg / 𝕏«

Stephan Brandner schrieb 2023: „Vor 2015 hat das Messer als Tatmittel wohl kaum eine Rolle gespielt.“

»Screenshot / BfV Ausschnitt / Seite 8 / FragDenStaat«

Solche Aussagen sind sicherlich polemisch, aber sie greifen reale Statistiken auf, die der Verfassungsschutz nicht entkräftet. Stattdessen stuft er die bloße Nennung von Kriminalität in Verbindung mit Migration als rechtsextrem ein. Damit wird jede kritische Debatte über Zuwanderung potenziell kriminalisiert – ein Angriff auf die demokratische Meinungsbildung.

Islamfeindlichkeit: Wenn Kritik zum Dschihad wird

Besonders brisant ist der Vorwurf der „Islamfeindlichkeit“. Alice Weidel wird für eine Wahlkampfrede vom September 2024 in Werder (Havel) angegriffen, in der sie sagte:

„Im letzten Jahr gab es insgesamt 761 – nur, um mal Zahlen zu nennen – 761 Gruppenvergewaltigungen in unserem Land. Das sind mehr als zwei von diesem abscheulichen Verbrechen am Tag. Das sind Phänomene, das Herumgemessere, die Vergewaltigungen, die völlig neu sind in unserem Land. Und ich möchte es Ihnen hier ganz deutlich sagen, weil ihr hier die Klardenker seid und das ohnehin schon wisst: Das, was wir auf den deutschen Straßen erleben, ist der Dschihad. Hier wird ein Glaubenskrieg gegen die deutsche Bevölkerung bereits geführt. Und das ist auch der Grund, warum, sobald wir in der Regierung sitzen, wir diese Leute alle achtkantig rausschmeißen, die diese Verbrechen auf unseren Straßen begehen.“

»Alice Weidel / BfV Ausschnitt / Seite 15 / FragDenStaat«

Weidels Aussagen sind zweifellos zugespitzt, aber sie verweisen auf reale Kriminalitätsstatistiken. Der Verfassungsschutz blendet allerdings den Kontext aus und unterstellt eine pauschale Feindschaft gegen Muslime. Ähnlich wird ein AfD-Post vom April 2024 kritisiert:

»Screenshot / AfD / Facebook«

Solche Warnungen sind polarisierend, aber sie spiegeln Ängste wider, die in der Bevölkerung existieren. Anstatt diese Ängste zu entkräften, stuft der Verfassungsschutz sie als verfassungsfeindlich ein. Damit wird nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern auch die Möglichkeit, gesellschaftliche Probleme offen anzusprechen.

Demokratiefeindlichkeit: Der Staat als Verschwörungstheoretiker

Im Bereich „Demokratieprinzip“ wirft der Verfassungsschutz der AfD vor, etablierte Parteien als „Verfassungsfeinde“ zu bezeichnen, die von ausländischen Mächten gesteuert würden. Tino Chrupalla nannte etwa Friedrich Merz, Norbert Röttgen und Annalena Baerbock „Vasallen Amerikas“.

»Screenshot / BfV Ausschnitt / Seite 17 / FragDenStaat«

Die AfD verwendet Begriffe wie „Vaterlandsverräter“ für die CDU, ein zugespitzter, aber nicht verbotener Ausdruck. Solche Rhetorik ist Teil des politischen Schlagabtauschs, doch der Verfassungsschutz interpretiert auch sie als Angriff auf die Demokratie selbst.

Dabei zeigt gerade die Behörde selbst Züge einer verschwörungstheoretischen Denkweise. Sie unterstellt der AfD eine verborgene Agenda, die in jeder Aussage „entlarvt“ werden müsse. Brodkorb nennt dies einen „hermeneutischen Trick“, denn wer von vornherein annehme, dass die AfD verfassungsfeindlich sei, finde in jeder Aussage einen Beleg dafür. Diese Methode erinnert an die Gesinnungsprüfung, die der Verfassungsschutz angeblich bekämpfen will.

„Brodkorb entlarvt das als hermeneutischen Trick: Wer ohnehin davon ausgeht, dass die AfD verfassungswidrig denke, kann in jeder harmlosen Aussage einen Beleg für diese Annahme finden. Der Beweis wird ersetzt durch eine Vorannahme.“

»Reitschuster«

Geheimhaltung und Kontrolle: Der Verfassungsschutz entzieht sich der Kritik

Die Weigerung, das vollständige Gutachten zu veröffentlichen, ist ein weiterer Beleg für die Intransparenz der Behörde. Faeser beruft sich auf Quellenschutz, doch laut der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, wie »APOLLO NEWS« schreibt, gehe es um interne Quellen wie V-Männer oder Fake-Accounts, die der Verfassungsschutz in sozialen Medien betreibt. Der sächsische sowie der Berliner Verfassungsschutz würden Hunderte solcher Accounts nutzen, um politische Aktivitäten zu überwachen. Dass solche Methoden für das AfD-Gutachten verwendet wurden, ist wahrscheinlich, wird aber nicht offengelegt. Dieses Vorgehen erinnert an die gescheiterte NPD-Verbotsklage, die am Einsatz von V-Männern scheiterte.

Gegenüber der NOZ bestätigte das Innenministerium nur, dass keine Pflicht zur Weitergabe „interner Herleitungen“ bestünde. Damit können eigentlich nur V-Männer und andere interne Quellen des Verfassungsschutzes in der AfD gemeint sein.

»APOLLO NEWS«

Die Geheimhaltung dient nicht nur dem Quellenschutz, sondern auch der Vermeidung von Kontrolle. Der Verfassungsschutz hat in der Vergangenheit mehrfach rechtswidrig gehandelt, wie verschiedene Gerichtsurteile wie zum Beispiel im »Fall Ramelow« oder »Gössner« zeigen. Seine Unfehlbarkeit anzunehmen, ist naiv. Als weisungsgebundene Behörde untersteht er dem Innenministerium, was ihn anfällig für politische Einflussnahme macht. Die Hochstufung der AfD kurz vor dem Rücktritt Faesers und inmitten eines Umfragetiefs der Regierungsparteien wirkt wie ein parteipolitischer Schachzug, nicht wie ein neutraler Akt des Verfassungsschutzes.

Die wahre Bedrohung: Ein Staat, der seine Bürger überwacht

Die Methoden des Verfassungsschutzes gefährden die Demokratie mehr, als es die AfD mit ihren provokanten Aussagen tut. Indem die Behörde Meinungen kriminalisiert, die im Rahmen der Meinungsfreiheit liegen, schränkt sie die demokratische Debatte ein. Indem sie das Grundgesetz selbst als rechtsextrem verdächtigt, untergräbt sie die Grundlage der Verfassung. Und indem sie sich der öffentlichen Kontrolle entzieht, setzt sie sich über die Prinzipien der Transparenz und Rechenschaftspflicht hinweg.

Rechtsanwalt Markus Haintz / 𝕏

Die Konsequenzen sind gravierend. Entweder führt die Hochstufung zu einem Parteiverbotsverfahren, das angesichts der schwachen Beweislage scheitern könnte, oder die AfD bleibt dauerhaft unter Beobachtung – ein Zustand, der das Vertrauen in die Demokratie zerstört. In beiden Fällen wird nicht das Verhalten der Partei bestraft, sondern ihre vermeintliche Gesinnung. Dies ist der Weg in eine Repression, die nicht auf Taten, sondern auf Gedanken abzielt.

Fazit: Demokratie braucht Streit, keine Gesinnungsprüfer

Die AfD mag mit ihrer Rhetorik polarisieren. Dennoch bewegt sie sich tatsächlich im Rahmen der Meinungsfreiheit. Ihre Aussagen über Migration, Islam oder nationale Identität sind oft provokant, aber sie greifen Themen auf, die viele Bürger beschäftigen. Statt diese Themen offen zu diskutieren, greift der Verfassungsschutz zu geheimdienstlichen Mitteln, um eine politische Bewegung zu delegitimieren. Damit wird nicht nur die AfD, sondern die gesamte demokratische Debatte beschädigt.

Eine Demokratie lebt von der offenen Auseinandersetzung, nicht von der Überwachung abweichender Meinungen. Der Verfassungsschutz, der vorgibt, die Verfassung zu schützen, wird selbst zur Bedrohung, wenn er die Grundrechte der Bürger einschränkt. Es ist an der Zeit, die Behörde ihrer eigenen Logik zu unterziehen: Wer das Grundgesetz als rechtsextrem brandmarkt, gefährdet die Demokratie mehr als jede polemische Wahlkampfrede.

Nachtrag: Verfassungsschutz rudert zurück: AfD-Hochstufung vorerst ausgesetzt

Wie der Medienrechtanwalt Christian Conrad heute auf seinem 𝕏-Profil bekannt gab, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in einer überraschenden Wende gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln erklärt, die Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorerst zurückzunehmen. Mit einer Stillhaltezusage verpflichtet sich die Behörde, die Partei bis zur gerichtlichen Klärung nicht mehr als solche einzustufen. Auch HAINTZmedia berichtet.

»Christian Conrad / 𝕏«

Diese neuen Entwicklungen zeigen, wie fragil die Beweislage der Behörde ist, und werfen neue Fragen über die politische Motivation hinter der ursprünglichen Entscheidung auf.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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