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Aufzug am 20.01.2025 in Kaufbeuren
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Demoflyer des Veranstalters

Demo für Frieden, Freiheit und Demokratie

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Kaufbeuren erlässt einen irrsinnigen Versammlungsbescheid mit abstrusen Versammlungsbeschränkungen, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. HAINTZ legal hat für die Veranstalter gerichtliche Schritte eingeleitet. 
Zusammengefasst

Ich habe im Versammlungsrecht schon vieles gesehen. Aber ein derart stümperhafter, rechtswidriger und geradezu versammlungsfeindlicher Bescheid wie der aus Kaufbeuren ist mir bislang noch nicht untergekommen.

Die Stadt ist der Ansicht, dass man kleinere Demonstrationen unter 70 Teilnehmern auf die Gehwege verbannen kann und dass die Hälfte der Demo-Zeit Ruhe herrschen muss, um die Anwohner nicht zu stören. Das Fotografieren und Filmen von Gegendemonstranten wurde verboten und die Teilnehmerzahl wurde auf 120 Personen beschränkt, ohne jede Begründung. Angeblich soll der Bescheid mit dem Anmelder der Demonstration vereinbart worden sein, was frei erfunden ist.

Ich habe in der Nacht von Freitag auf Samstag eine Anfechtungsklage und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung derselben beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht. 

Eigentlich hätte man diesen Antrag überhaupt nicht begründen müssen, da die angegriffenen Beschränkungen offenkundig rechtswidrig sind. Zur reinen Rechtsfortbildung der Stadt habe ich dennoch auch juristisch argumentiert.

Die Veranstalter würden sich sicherlich freuen, wenn die Demonstration am Montag großen Zulauf bekommen würde.

Wer sich an den Rechtsverfolgungskosten beteiligen möchte, kann das durch Überweisung auf das Fremdgeldkonto von HAINTZ legal tun:

Haintz legal Rechtsanwalt-GmbH
Kreissparkasse Ulm 
DE94 6305 0000 0021 3607 81
Betreff: Kaufbeuren, 90-25

Transparenzhinweis: Aufgrund der geringen Gebührenerstattung bei versammlungsrechtlichen Verfahren werden die Veranstalter auch bei Erfolg vor Gericht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, da eine Honorarvereinbarung mit HAINTZ legal getroffen wurde, ohne die solche Fälle nicht kostendeckend zu bearbeiten sind.

Versammlungsbescheid

Nachfolgend veröffentlichen wir den Bescheid vom 17. Januar 2025 als historisches Dokument der Zeitgeschichte, zur Dokumentation des Zustands der Versammlungsfreiheit in Deutschland im Jahre 2025.
(farbliche Hervorhebungen durch den Verfasser)

Update am 20.01.25: neuer Bescheid nach Eilantrag

Heute Morgen hat mich die Stadt Kaufbeuren angerufen. Der Bescheid wurde aufgrund unseres Eilantrags komplett neu gefasst. Sämtliche bemängelten Punkte wurden seitens der Stadt aufgehoben. Dem Verwaltungsgericht Augsburg werde ich daher die Erledigung des Antrags mitteilen. 

Es ist zwar schade, dass es anwaltlicher Schritte bedarf, um Offenkundigkeiten zu klären. Aber immerhin konnte die Angelegenheit dann letztlich doch noch kooperativ und im Sinne der Versammlungsfreiheit geklärt werden.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

4 Antworten

  1. RECHTSWIDRIG: ist das Handeln der Politiker der BRD GmbH gegen das Souverän.>lt. Wikipedia>Unter einem Souverän versteht man den Inhaber der Staatsgewalt. In Demokratien hat regelmäßig das Staatsvolk diese verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Funktion – in repräsentativen Systemen in der Regel indirekt –, in absoluten und konstitutionellen Monarchien das Staatsoberhaupt, zum Beispiel der König oder der Fürst

  2. Ist der Punkt 16 denn rechtens? „16. Der Inhalt des Bescheides ist den Teilnehmern vom VL bekannt zu machen.“ Als TN einer V möchte ich nicht mit Dingen belästigt werden, die mich gar nicht berühren — das gilt insbesondere für Gemeinplätze des Versammlungsrechts!

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