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Justiz als politische Marionette
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Neues Gesetz ermöglicht politische Einflussnahme auf die Justiz!

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Merz vs
Richter genervt: § 188 StGB
Wüst erkennt Anspruch von Haintz legal an
Von wegen „Schutz der Demokratie.“ Der Bundestag hat Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die bestimmte Parteien ausschließen sollen und auch die Gewaltenteilung gefährden.
Zusammengefasst

Der Bundestag hat am 19.12.2024 in der Bundestagsdebatte eine weitreichende Grundgesetzänderung verabschiedet, die die Wahl von Bundesverfassungsrichtern grundlegend reformieren soll und einen bedeutenden Einschnitt in die verfassungsmäßige Ordnung darstellt. Diese Maßnahme, die insbesondere auf die Umgehung von Sperrminoritäten abzielt, wurde durch eine breite Koalition aus CDU, SPD, Grünen und FDP ermöglicht. Mit diesen Änderungen wird ein bedeutender Eingriff in die Struktur der deutschen Demokratie vorgenommen. Ein gefährliches Gesetz, über das HAINTZ media bereits berichtet hat.

In der namentlichen Abstimmung sprachen sich 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung aus, während 69 Parlamentarier dagegen stimmten. Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen notwendig.

Screenshot / Bundestag

Abschaffung der Sperrminorität

Ziel der Reform ist es, Einflussmöglichkeiten von Parteien wie zum Beispiel der AfD und des BSW bei der Richterwahl zu minimieren. Die bisherige Sperrminorität, die es kleineren Fraktionen erlaubte, Entscheidungen zu blockieren, entfällt. Zukünftig können die Richter auch ohne breite Zustimmung der Bundestagsfraktionen gewählt werden.

Die neue Regelung sieht vor, dass ein Richterkandidat, der keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erhält, nach Ablauf einer Frist dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt wird. Sollte auch dort keine Mehrheit zustande kommen, kehrt die Entscheidung zurück an den Bundestag. Dieses Hin- und Herspielen der Verantwortung soll sicherstellen, dass Entscheidungen nicht von einzelnen Parteien blockiert werden können. Kritiker monieren, dass damit faktisch die Überparteilichkeit der Richterwahl ausgehebelt wird.

„Ein besonders wichtiger Punkt der Reform ist der neue Mechanismus zur Richterwahl. Bisher werden die 16 Verfassungsrichter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Künftig soll gelten: Wenn es in einem der beiden Gremien zu einer Blockade kommt – zum Beispiel durch Widerstand der AfD gegen einen bestimmten Richter – haben Bundestag oder Bundesrat drei Monate Zeit, diese Blockade zu überwinden. Gelingt das nicht, entscheidet das jeweils andere Gremium über die Richterwahl.“

CDU

Machtverlagerung zugunsten etablierter Parteien

Das Gesetz wird von den Befürwortern gepriesen. Bundeskanzler Olaf Scholz äußert auf 𝕏, dass er darüber froh sei.

@Bundeskanzler / 𝕏

Britta Haßelmann von den Grünen lobt auf 𝕏, dass mit diesem Gesetz die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und die Verteidigungsfähigkeit der Demokratie gestärkt worden seien.

@BriHasselmann / 𝕏

Doch genau dieser Schutz könnte sich als Deckmantel für eine verstärkte Politisierung des Bundesverfassungsgerichts erweisen. Durch die Möglichkeit, Entscheidungen zwischen Bundestag und Bundesrat hin- und herzuschieben, wird der Wahlprozess nicht entpolitisiert, sondern im Gegenteil stärker von parteipolitischen Interessen geprägt.

Im Bundesrat, wo CDU, SPD und Grüne traditionell überrepräsentiert sind, könnten diese Parteien de facto die Wahl der Verfassungsrichter dominieren. Dies untergräbt die ursprüngliche Intention eines überparteilichen Prozesses und stellt die Unabhängigkeit der Justiz in Frage.

Screenshot / Bundesrat

Kritische Stimmen warnen, dass die Reform langfristig eine Aushöhlung der Gewaltenteilung und eine Schwächung der rechtsstaatlichen Prinzipien nach sich ziehen könnte.

Die Opposition, insbesondere die AfD, sieht in dieser Gesetzesänderung einen klaren Versuch, ihre politischen Ambitionen zu untergraben. In der Debatte wurden Abgeordnete der Partei mehrfach als „verfassungsfeindlich“ bezeichnet, ein Vorwurf, der die politische Polarisierung weiter anheizt.

Neue Spielregeln für das Bundesverfassungsgericht

Neben den Änderungen im Wahlprozess bringt die Reform auch strukturelle Neuerungen mit sich. Die Zahl der Bundesverfassungsrichter wird auf 16 festgelegt und ihre Amtszeit auf zwölf Jahre begrenzt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich, und das Höchstalter der Richter wird auf 68 Jahre beschränkt. Zwei Senate werden festgeschrieben, um möglichen Änderungen durch autoritäre Regierungen vorzubeugen. Diese Neuerungen sollen verhindern, dass das Gericht durch parteiliche Einflussnahme manipuliert wird.

Ein dritter Senat, der möglicherweise von einer autoritären Partei eingeführt werden könnte, wird explizit ausgeschlossen.

Die politische Dynamik hinter der Reform

Das Vorhaben ist eines der wenigen Projekte, das von der CDU im Schulterschluss mit der Ampel-Koalition unterstützt wurden. Bereits in der Vergangenheit hatte sich die CDU für eine Reform der Richterwahl ausgesprochen, was den Weg für die aktuelle Einigung ebnete. Nach der Zustimmung des Bundestags gilt die Ratifizierung durch den Bundesrat als Formsache.

Während der hitzigen Debatte im Bundestag kam es zu zahlreichen Zwischenrufen der AfD-Abgeordneten, die sich von der Reform ausgeschlossen fühlten.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Gesetzesänderung und verwies auf vergleichbare Entwicklungen in anderen Ländern. In Polen etwa habe die PiS-Regierung versucht, das Verfassungsgericht für eigene Zwecke zu instrumentalisieren, was die Gewaltenteilung gefährde.

„Wenn Autokraten an die Macht kommen, wenden sie sich fast immer als erstes gegen die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Justiz.“

Nancy Faeser / Tagesschau

Ähnliche Szenarien seien auch in Deutschland denkbar, argumentierte die SPD-Politikerin weiter. Eine interessante Stellungnahme, wenn man bedenkt, dass der dickste und unübersehbarste Elefant längst im Raum steht:

Die bereits vollzogene schamlose politische Einmischung in Bezug auf das Bundesverfassungsgericht. Ein Präsident ohne jede richterliche Erfahrung, direkt aus einer Kanzlei mit Cum-Ex-Flecken auf der Weste, wurde von seiner Parteifreundin Merkel ins höchste Amt gehievt – Parteibuch inklusive.

Stephan Harbarth wird zunehmend als „verlängerter Arm“ der Politik wahrgenommen, insbesondere aufgrund eines umstrittenen Abendessens mit Merkel und Verfassungsrichtern, das zeitlich mit dem Verfahren zur „Bundesnotbremse“ zusammenfiel. In diesem Zusammenhang gab das Gericht der Regierungspolitik trotz fragwürdiger Datenlage grünes Licht. Die Sorge um die Unabhängigkeit wächst weiter durch Harbarths undurchsichtige Kommunikationspraxis, Pressemitteilungen bevorzugt an ausgewählte Journalisten weiterzugegeben, was zu einer ungleichen Informationsverteilung führt.

Am Freitag beschäftigt sich der Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben, seine Zustimmung ist noch notwendig. Es wird allerdings auch im Bundesrat mit einer breiten Mehrheit gerechnet.

Kommentar: Die Demokratie unter Beschuss

Die Reform der Wahl der Bundesverfassungsrichter wirkt auf den ersten Blick wie eine harmlose bürokratische Feinjustierung, doch der Teufel steckt, wie so oft, im Detail. Durch die Umgehung der Sperrminorität, die forcierte Politisierung des Auswahlprozesses und die strukturelle Neuordnung des Verfassungsgerichts wird die deutsche Demokratie nicht etwa gestärkt, sondern schleichend ausgehöhlt. Ausgerechnet von denjenigen, die sich gerne als Hüter der demokratischen Werte inszenieren.

Die angebliche Bekämpfung autoritärer Tendenzen gleicht damit einem absurden Spiegelkabinett: Man behauptet die Demokratie zu schützen, wie? Indem man an ihren Grundfesten sägt? Statt Pluralismus zu fördern, zentralisiert die Reform politische Macht und drängt kleinere Parteien ins Abseits. Es bleibt die bittere Hoffnung, dass der Ernst der Lage erkannt wird, bevor dieser und weitere sogenannte „Schutzmechanismen“ zum Totengräber der echten Demokratie werden.

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Janine Beicht

Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.

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