Die „demokratische Lebensart“ in Deutschland ist, so behaupten viele, die Grundlage des „besten Deutschlands, das es jemals“ gab. Doch wie frei ist diese Kultur, wenn ein führender Minister wie Robert Habeck sein eigenes Ego über fundamentale Grundrechte stellt? Die Ereignisse rund um mehr als 700 Anzeigen gegen Kritiker des Vizekanzlers und Bundeswirtschaftsministers werfen einen Schatten auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. Eine Zahl, die bei echten Demokraten Besorgnis auslösen sollte, jedoch in den Kreisen der politischen Macht offenbar als neuer Standard für „Meinungsmanagement“ gefeiert wird. Dabei macht er keinen Unterschied zwischen Beleidigungen wie „Schwachkopf“ und echten Morddrohungen. Was wie ein groteskes Stück aus einer Dystopie klingt, ist der bittere Ernst im Jahr 2024.
„Ja, wir leben heute im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat. Lassen Sie uns all jenen danken, die daran mitgewirkt haben, mitgearbeitet haben! Freuen wir uns gemeinsam daran! Und vor allem: Bauen wir darauf für eine gute Zukunft!“
Frank-Walter Steinmeier / bundespraesident.de
Natürlich geht es nur darum, „Hasskriminalität“ zu bekämpfen, um die Demokratie zu schützen – zumindest lautet so die offizielle Erzählung. Die Realität? Ein Paradebeispiel dafür, wie man kritische Stimmen unter dem Deckmantel des Rechts mundtot machen kann. Dass sich Habeck als Verteidiger einer „zivilisierten“ politischen Auseinandersetzung inszeniert, während er gleichzeitig einen neuen Tiefpunkt im Umgang mit Meinungsfreiheit setzt, ist ein Widerspruch, der kaum übersehen werden kann. In seiner Bewerbung zum Kanzlerposten am Küchentisch präsentierte sich Habeck jüngst als Hüter der politischen Moral – oder zumindest dessen, was er darunter versteht. Doch hinter dieser Fassade des charmanten und verständnisvollen Politikers, der plötzlich Bürgernähe verkaufen will, verbirgt sich ein Mann, der das System nutzt, um seine Macht zu demonstrieren, indem er Bürger verfolgen lässt. Diese Entwicklung ist weniger ein Zeichen von Stärke als vielmehr ein verstörendes Symptom der politischen Hybris, die in der Kritik nicht nur unerwünscht, sondern offenbar strafrechtlich relevant wird.
Politische Verfolgung im Namen der Sicherheit: Ein Werkzeug der Macht
Habeck begründet sein Vorgehen mit dem „Hass“, der den politischen Diskurs vergifte. Dabei ist Hass, ob real oder inszeniert, für ihn und die Regierung ein willkommener Hebel, um kritische Stimmen zu unterdrücken. Unterstützt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird der Begriff der „Hasskriminalität“ inflationär ausgeweitet, sodass sogar banalste Beleidigungen als staatsgefährdend gelten. Habecks Vorgehen reiht sich ein in eine zunehmend autoritäre Rhetorik, die auf Abschreckung statt auf Dialog setzt. Hausdurchsuchungen, beschlagnahmte Handys und der Einsatz der Polizei gegen harmlose Bürger, die lediglich polemische oder überspitzte Posts absetzen, sind keine Maßnahmen eines demokratischen Staates, sondern Methoden, die eher an totalitäre Systeme erinnern.
Die Botschaft ist unmissverständlich: Kritik an der Regierung – sei sie noch so harmlos – wird kriminalisiert. Die Innenministerin Nancy Faeser setzt dem Drama noch die Krone auf, indem sie öffentlich von „Tätern“ spricht, lange bevor in den meisten Fällen überhaupt eine Anklage erhoben worden ist. Diese beiläufige Vorverurteilung zeigt nicht nur mangelndes juristisches Feingefühl, sondern auch eine erschreckende Bereitschaft, rechtsstaatliche Prinzipien dem politischen Opportunismus zu opfern. Diese Rhetorik verdeutlicht: Es geht nicht um die Durchsetzung von Gesetzen, sondern vor allem um eine strategische Signalwirkung. Wer es wagt, die politische Klasse herauszufordern, muss mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
„Schwachkopf“: Die Jagd auf einen Rentner
Die aktuelle Hausdurchsuchung bei einem Rentner, der nichts weiter getan hatte, als ein humoristisches Meme zu teilen, ist nur eines der vielen abstrusen Beispiele. Was folgte, war ein staatliches Spektakel in den frühen Morgenstunden, inklusive Polizeieinsatz und Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände. Diese Maßnahmen stehen exemplarisch für eine Regierung, die Kritik systematisch kriminalisiert und ihre Bürger systematisch einschüchtern will. Dabei sei besonders hervorzuheben: Niemand ist mehr davor gefeit – selbst geringfügige Vergehen können mittlerweile schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Vergleich zu totalitären Regimen drängt sich förmlich auf. Szenen wie diese kennt man aus „Das Leben der Anderen“, einem Film über die Stasi. Doch während im Film selbst der autoritärste Funktionär hin und wieder Skrupel zeigt, scheint in Habecks Republik derartige Selbstreflexion keine Rolle zu spielen. Der Staat präsentiert sich hier nicht als Schutzschild des Bürgers, sondern als Knüppel gegen Dissens.
Die unendliche Tragödie des § 188 StGB
An vorderster Front dieses juristischen Kreuzzugs steht ein bislang eher unbekannter Paragraph, § 188 StGB, der angeblich Politiker vor üblen Nachreden schützen soll. Mit dem im April 2021 in Kraft getretenen Gesetz „gegen Hass und Hetze“ wurden mehrere Normen des Strafgesetzbuches neu angepasst. So wurde § 185 StGB dahingehend geändert, dass öffentliche Beleidigungen nun mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können, während § 188 StGB den erweiterten Ehrenschutz für politisch aktive Personen auch auf Beleidigungen ausdehnt, sofern diese geeignet sind, das öffentliche Wirken der Betroffenen erheblich zu erschweren.
Ebenfalls neu geregelt ist § 241 StGB, der die Strafbarkeit von Bedrohungen auf weitere Delikte ausweitet, insbesondere bei öffentlicher Verbreitung wie etwa im Internet. Antisemitische Tatmotive wurden als strafschärfend in § 46 II StGB aufgenommen, während § 126 StGB zusätzliche Bedrohungsszenarien wie etwa gefährliche Körperverletzung umfasst. Mit diesen Änderungen sollen die Strafverfolgungsbehörden besser auf die Herausforderungen von Hasskriminalität und Gewalt reagieren können.
Dass diese Paragraphen ursprünglich zur Abwehr ernsthafter Bedrohungen gedacht waren, ist dabei nebensächlich. Schließlich kann man auch eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner rechtfertigen, der ein satirisches Meme gepostet hat. Nichts schützt die Demokratie besser als frühmorgendliche Polizeibesuche bei Bürgern, die sich auf Social-Media-Plattformen zu einem schlechten Scherz hinreißen ließen, nicht wahr?
Was wie ein Versuch klingt, den politischen Diskurs zu kultivieren, entpuppt sich in der Realität als eine Einladung zu repressiver Gesetzesauslegung: Kritiker dürfen sich warm anziehen, denn jede noch so banale Äußerung – von „Schwachkopf“ bis „Versager“ – kann plötzlich eine Straftat sein.
Lawfare: Der Einsatz von Recht als Waffe
Im englischsprachigen Raum gibt es den Begriff Lawfare – eine Mischung aus „Law“ (Gesetz) und „Warfare“ (Krieg). Es beschreibt die Instrumentalisierung des Rechts, um politische Gegner zu zermürben. Dies umfasst z. B. das Verursachen von Kosten und Ressourcenverschwendung oder die Beeinflussung der öffentlichen Meinung. Repressive Regime nutzen diese Taktik, um die Zivilgesellschaft und Einzelpersonen davon abzuhalten, rechtliche Ansprüche geltend zu machen, insbesondere in Fällen gewaltfreien Protests gegen Diskriminierung, Korruption, Menschenrechtsverletzungen oder Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Genau das scheint in Deutschland zunehmend Normalität zu werden. Unter dem Vorwand, „Hass“ zu bekämpfen, wird das Gesetz zur Waffe gegen unliebsame Kritiker.
Dabei ist klar, dass viele der staatlichen Maßnahmen vor allem eines bezwecken: Einschüchterung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird ausgehebelt, sobald es nicht mehr in das Narrativ der Regierung passt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein im Grundgesetz verankertes Recht, wird zu einer verhandelbaren Größe, wenn ein politischer „Gegner“ mundtot gemacht werden soll.
„Die Opfer des Hasses“: Beleidigungen als Polit-Sport
In einem politischen Klima, in dem moralische Überlegenheit zur Währung geworden ist, scheinen Strafanzeigen gegen „Hasskriminalität“ der neue Volkssport der politischen Elite zu sein. Natürlich gibt es keine Entschuldigung für echte Drohungen gegen Politiker – Morddrohungen und Gewaltaufrufe sind nicht akzeptabel und sollten konsequent verfolgt werden. Während ernsthafte Bedrohungen aber tatsächlich eine kleine Minderheit der gemeldeten Fälle ausmachen, wird der Großteil der Anzeigen für simple Beleidigungen oder andere vergleichsweise harmlose Äußerungen gestellt.
Stolz verkündet Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) ihre beeindruckende Bilanz von 200 Anzeigen im Monat – ein Tempo, das selbst den ambitioniertesten Staatsanwälten den Schweiß auf die Stirn treiben dürfte. Dabei arbeiten die Politiker mit spezialisierten Anwaltskanzleien wie der SO DONE Legal und Organisationen wie der SO DONE GmbH, HateAid oder auch Respekt zusammen. HAINTZ.media hat mehrfach darüber berichtet.
Die eigentliche Pointe liegt jedoch in der Verteilung: Von den knapp 1500 Anzeigen der Ampel-Minister stammen mehr als 1300 aus den Federn von Robert Habeck und Annalena Baerbock. Was für ein Zufall, dass gerade jene Grünen-Politiker, die oft mit einer Mischung aus Tugendpathos und Aktivismus glänzen, die Statistiken dominieren. Ob dies auf besonders empfindliche Seelen oder vielleicht doch auf eine strategische Inszenierung als ewige Opfer hindeutet, bleibt eine Frage, die sich jeder selbst beantworten darf.
Bei der Aufklärung von Hasskriminalität in sozialen Medien wenden sich die Ermittlungsbehörden zunächst an die Betreiber der Plattformen. „Erhebliche Kapazitäten im polizeilichen Staatsschutz“ bindet das alles, denn im Anschluss daran müssen die Ermittlungsbehörden, insbesondere der polizeiliche Staatsschutz, Ressourcen aufwenden, um diese Informationen zu analysieren und konkrete Schritte zu unternehmen. Aber wer möchte es der Politik verdenken? Schließlich braucht auch die Deutungshoheit ihre Ressourcen.
Doppelmoral im Regierungsapparat
Der Umgang mit der sogenannten Hetzkriminalität zeigt auch eine eklatante Doppelmoral. Während Habeck und andere Kabinettsmitglieder hunderte Anzeigen stellen, um ihre Ehre zu schützen, werden politisch motivierte Gewalttaten gegen andere Parteien wie die AfD weit weniger öffentlichkeitswirksam thematisiert. Laut einer BKA-Statistik gab es im Jahr 2023 insgesamt 86 gewaltsame Angriffe auf AfD-Mitglieder – die höchste Zahl unter den Parteien. Dennoch wird die verbale und physische Gewalt gegen diese Gruppe oft heruntergespielt oder ignoriert.
Diese selektive Empörung verdeutlicht, dass es der Regierung weniger um den Schutz demokratischer Werte geht, sondern vielmehr um die Sicherung ihrer eigenen Deutungshoheit.
Der Rechtsstaat ist nur noch eine Fassade
Mit den jüngsten Entwicklungen hat sich die Bundesrepublik ein Stück weiter von ihren demokratischen Idealen entfernt. Die Anzeigenflut von Habeck und weiteren Politikern offenbart ein beunruhigendes Muster: eine politische Klasse, die nicht mehr in der Lage ist, Kritik auszuhalten, und stattdessen nach repressiven Mitteln greift, um ihre Macht zu sichern. Diese Politiker scheinen eine Version des Rechtsstaates zu bevorzugen, die auf Unterordnung basiert, nicht auf Dialog. Kritik wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie betrachtet, sondern als Feind, der zu bekämpfen ist.
Wenn Politiker nicht mehr bereit sind, sich der öffentlichen Meinung zu stellen, sondern stattdessen die Justiz als Waffe gegen ihre Kritiker einsetzen, wird aus der Demokratie eine Farce. Der öffentliche Diskurs wird nicht geschützt, sondern erstickt. Das Ergebnis ist eine Gesellschaft, in der Angst die Meinungsfreiheit ersetzt. Wer wagt es noch zu kritisieren, wenn er damit rechnen muss, um sechs Uhr morgens von der Polizei geweckt zu werden?
Der Fall Habeck zeigt exemplarisch, wie fragil die demokratischen Grundrechte sein können, wenn Macht ohne Maß eingesetzt wird. Wenn Kritik an der Regierung zur Straftat erklärt wird, sind wir nicht mehr weit entfernt von Zuständen, die wir bislang nur aus autoritären Regimen kannten. Die größte Gefahr für die Demokratie geht nicht von Memes oder Beleidigungen aus, sondern von einem Staat, der glaubt, über der Kritik zu stehen.