In Zeiten der sog. Coronapandemie waren alle Augen auf die Wissenschaft gerichtet. Es hieß, dass politische Entscheidungen stets auf den Einschätzungen von Experten basierten. Doch die RKI-Protokolle decken die Wahrheit auf: Die Realität war eine völlig andere.
Zusammengefasst
Am 28. Januar 2020 wurde der erste offizielle Fall von COVID-19 in Deutschland gemeldet. Eineinhalb Monate später verhängte die damalige Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn die ersten Maßnahmen zur „Eindämmung des Virus“. Der erste Corona-Lockdown wurde am 16. März 2020 beschlossen und trat am 22. März in Kraft. Er brachte weitreichende Einschränkungen im öffentlichen Leben mit sich: Geschäfte und Restaurants schlossen, Schüler blieben zu Hause, Kontakt mit anderen Kindern war untersagt, Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit waren verboten. Auch Friseure, Nagelstudios und Massagepraxen mussten schließen. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wurde zur Regel. Der Lockdown, der sieben Wochen dauern sollte, stellte Eltern vor große Herausforderungen und brachte viele Existenzen in Gefahr.
Der erste Lockdown wurde am 16. März 2020 eingeleitet, nachdem das RKI die Risikoeinschätzung von „mäßig“ auf „hoch“ geändert hatte. Obwohl die bundesweite Inzidenz zu diesem Zeitpunkt nur 5,5 pro 100.000 Einwohner betrug (Seite 368), entschied das RKI gemäß Protokoll, die neue Risikobewertung nach der am Wochenende vorbereiteten Hochstufung in der kommenden Woche durchzuführen. (Seite 370) Herr Schaade, der damalige Vize- und seit Oktober 2023 neue Präsident des Robert Koch-Instituts, sollte sein Einverständnis dazu geben.
Politik spielte von Anfang an eine aktive Rolle bei den Risikoeinstufungen bzgl. Corona
Noch am 6. Februar hieß es im Protokoll (Seite 105), die „stufenweise Einschätzung basiert auf wissenschaftlichen Rationalen, sehr wichtig, auch wegen RKI-Glaubwürdigkeit.“ Einen Tag später wurde hinsichtlich der Einschätzung auf „perspektivische Ergänzungen in Abstimmung mit dem BMG“ hingewiesen (Seite 114). Dabei handelt es sich um das Bundesgesundheitsministerium, dem das RKI unterstellt ist. Am 10. Februar wurde im Protokoll ein neuer Text zur Risikobewertung erwähnt, der von der Lage-AG des RKI vorgeschlagen wurde (Seite 124). Ein späterer Eintrag im Protokoll vermerkte, dass dieser Vorschlag noch im Gesundheitsausschuss des Ministers diskutiert werden sollte, mit einer Frist bis Mittwoch. Diese Entwicklung zeigt, dass die Risikoeinstufungen frühzeitig im Fokus des Bundestags standen.
RKI unter Druck: Minister forderten Zustimmung und wissenschaftliche Argumente
Am 5. Mai 2020 fand im Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin eine Sitzung statt. Thema der Diskussion hinter verschlossenen Türen waren die stark ansteigenden Corona-Infektionen und ein fragwürdiger, wissenschaftlich nicht fundierter Vorschlag aus dem Kanzleramt. Dabei verkündete Herr Wiehler in einer Pressekonferenz am gleichen Tag, dass die Zahl der gemeldeten Infektionsfälle weiterhin abnimmt. Zu dieser Zeit lag die Testkapazität bei 142.000 pro Tag.
„Zunächst das Wichtigste zu den Zahlen in Kürze. Die Entwicklung der Fallzahlen. In den letzten Tagen wurden nur um die 700 bis 1600 neue Fälle pro Tag an das Robert-Koch-Institut übermittelt. Das heißt, die Zahl der übermittelten Infektionsfälle sinkt weiter, das ist eine sehr gute Nachricht.“
Lothar H. Wieler / Pressekonferenz ZDFheute (Minute 00:18)
Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und der amtierende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drängten das RKI dazu, eine willkürlich festgelegte Zahl wissenschaftlich zu untermauern. Sie schlugen vor, dass ab einer Inzidenz von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner strengere Maßnahmen in Deutschland eingeführt werden sollten. Dabei erwarteten sie vom wissenschaftlich unabhängigen RKI nicht nur Zustimmung, sondern auch die entsprechenden wissenschaftlichen Argumente.
Im Protokoll (Seite 802) des RKI wird festgehalten, dass ein einzelner Schwellenwert allerdings wenig zielführend ist und das Infektionsgeschehen unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Trotz der fachlichen Bedenken gegen die Bereitstellung solcher Indikatoren, die von politischer Seite energisch gefordert werden, widerprechen sie den Anweisungen nicht. Dazu heißt es im RKI-Papier weiter:
“Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und/oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbindet.“
RKI / Protokoll Seite 802
Zu diesem Zeitpunkt änderten die normalerweise unabhängigen Berater der Bundesregierung ihre Ausrichtung vom wissenschaftlichen zum politischen Bereich und versäumten es, ihre wichtige Rolle auszuüben, die Bundesregierung wissenschaftsbasiert zu beraten und vor möglichen Fehlentscheidungen zu warnen. Die politisch beschlossenen Maßnahmen, sowohl im Frühjahr als auch in den darauffolgenden Zeiten, führten zur Einschränkung der Grundrechte nahezu aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob sie krank oder krankheitsverdächtig waren. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelte nicht im Detail, unter welchen Bedingungen solche allgemeinen Maßnahmen ergriffen werden durften. Stattdessen stützten sich die Beschränkungen lediglich auf eine Generalklausel (§ 28 IfSG), die alle Abwägungsentscheidungen der Exekutive überließ. Dies stellt ein erhebliches verfassungsrechtliches Problem dar, da wesentliche Freiheitsbeschränkungen normalerweise vom Parlament beschlossen werden müssten. Mit dem Verrat des RKI an der Wissenschaft fiel nun auch die letzte Instanz weg, die wissenschaftlich fundierte Beiträge hätte leisten können, statt rein politisch zu handeln. Auf diese Weise erlangte die Politik die uneingeschränkte Kontrolle über die Menschen im Land, was äußerst bedenklich ist.
Screenshot / RKI Protokoll Seite 802
Janine Beicht ist gelernte Kommunikationsdesignerin, arbeitet aber seit 2020 im Gesundheits- und Sozialwesen. Als Aktivistin engagiert sie sich besonders auf dem Gebiet der Psychologie unter dem Aspekt der jeweiligen politischen Machtinteressen.
In Spahns Buch ist alles dokumentiert: S44 „dass so die Abteilung 6 [Gesundheitssicherheit, die militarisierten Planspieler], ZUSAMMEN MIT DEM IHR ZUGEORDNETEN RKI, so schnell OPERATIV zum Einsatz kommen sollte, war ein großer Vorteil“.
S.91: „[…], dass das RKI in seinem Auftrag, seiner Struktur und seiner Ausstattung VIEL OPERATIVER gedacht werden muss.“
Spahn ist stolz darauf, dass RKI zu einer Exekutiv-Operativeinheit geschleift zu haben. Lieber eigene Macht als eine vernunftbasierte Stimme zum Wohle der Bevölkerung.
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In Spahns Buch ist alles dokumentiert: S44 „dass so die Abteilung 6 [Gesundheitssicherheit, die militarisierten Planspieler], ZUSAMMEN MIT DEM IHR ZUGEORDNETEN RKI, so schnell OPERATIV zum Einsatz kommen sollte, war ein großer Vorteil“.
S.91: „[…], dass das RKI in seinem Auftrag, seiner Struktur und seiner Ausstattung VIEL OPERATIVER gedacht werden muss.“
Spahn ist stolz darauf, dass RKI zu einer Exekutiv-Operativeinheit geschleift zu haben. Lieber eigene Macht als eine vernunftbasierte Stimme zum Wohle der Bevölkerung.