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Verwaltungsgerichtshof BW erklärt CoronaVO teilweise für unwirksam

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Haintz legal geht für den Journalisten Hans-Ulrich Tolzin erfolgreich gegen eine Coronaverordnung in Baden-Württemberg vor, die den Zugang zu Wahllokalen bei der Bundestagswahl 2021 regelte.
Zusammengefasst

Wahlbeobachter erhält rechtswidrigen Platzverweis

Tolzin wollte als Wahlbeobachter die Auszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl im September 2021 ohne Maske (und mit Attest) kontrollieren. Er erhielt einen Platzverweis, ging gegen den relevanten Teil der Verordnung vor und obsiegte (rechtskräftig) mithilfe von Haintz legal vor dem VGH Baden-Württemberg.

Die absurde streitgegenständliche Regelung aus der Coronazeit lautete wie folgt.

§ 11 Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-
Verordnung – CoronaVO) vom 15. September 2021

VGH erklärt Regelung für unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat festgestellt, dass § 11 Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 15. September 2021 am 26. September 2021 unwirksam war.

Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021, Az. 1 S 1576/22

Die Entscheidung ist rechtskräftig

Schreiben des VGH Baden-Württemberg an HAINTZ legal vom 11. März 2025

Fehlerhafte Verkündung führt zur Unwirksamkeit

Wie schon so oft führten auch im vorliegenden Fall lediglich formelle Gründe dazu, dass eine der unzähligen irrsinnigen und grob rechtswidrigen Verordnungen aus der Zeit der Corona-Maßnahmenkrise für unwirksam erklärt wurde.

Zum Zeitpunkt der Notverkündung fehlte die vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Urschrift der Verordnung. Die Verkündung selbst erfolgte erst am 29. September 2021, also 3 Tage nach der Bundestagswahl.

Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021, Az. 1 S 1576/22

Am Tag der Bundestagswahl bestand somit eine Regelungslücke, welche zur partiellen Unwirksamkeit der Verordnung führte.

Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5. Februar 2021, Az. 1 S 1576/22

Beschluss zum Download

Nachfolgend veröffentlichen wir den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Februar 2025 zum Download. Farbliche Hervorhebungen erfolgten durch den Verfasser.

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

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