Im Sommer 2024 entbrannte in Baden-Württemberg ein rechtlicher Streit, der aus einem hitzigen Wahlkampf hervorging. Anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung der FDP zur Europawahl hielt die Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann eine Rede, in der sie wiederholt für Waffenlieferungen plädierte. Dies rief nicht nur Applaus hervor, sondern auch eine Gegendemonstration, die den Forderungen der FDP entschieden entgegen trat.
Mandant sieht sich Beleidigungsvorwurf ausgesetzt
Unter den Zuhörern befand sich auch der Mandant von HAINTZ legal, der zufällig vorbeikam und sich am Rand der Veranstaltung positionierte. Aufgrund eigener Erfahrungen mit dem Schrecken des Krieges in seiner Kindheit empfindet der Mandant das Thema der Kriegsbefürwortung als besonders belastend. Auf die vehementen Forderungen von Strack-Zimmermann nach Waffen für die Ukraine reagierte er lautstark mit der Äußerung, „die Politikerin solle doch selbst in den Krieg ziehen“. Diese Bemerkung blieb nicht ungehört. Ein Mitglied der FDP, der zunächst nicht als solcher erkennbar war, zeigte sich offensichtlich empört über die Äußerungen des Mandanten und forderte ihn auf, seine Stimme zu dämpfen und „ihm nicht so ins Ohr zu schreien“. In der Folge versuchte das FDP-Mitglied, eine Diskussion herbeizuführen, während sich der Mandant jedoch weigerte, darauf einzugehen.
Daraufhin suchte der Parteigenosse der FDP die Polizei auf und erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung. Er behauptete, der Mandant habe ihn als „Du Nazi“ bezeichnet. Diese Vorwürfe mündeten nun in einem Verfahren vor dem Amtsgericht, in dem die Beweisaufnahme stattfand. Der Mandant betonte immer wieder, diese Worte niemals gesagt zu haben, doch der angeblich Geschädigte hielt an seiner Aussage fest.
Ablehnung zusätzlicher Zeugen: Mandant in Aussage-gegen-Aussage-Situation verurteilt
Die Verhandlung entwickelte sich zu einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Situation. Laut § 261 der Strafprozessordnung (StPO) obliegt es dem Gericht, die Überzeugung aus dem Gesamteindruck der Verhandlung zu schöpfen. In diesem Fall entschied das Gericht, dem vermeintlich Geschädigten mehr Glauben zu schenken als dem Mandanten und fällte ein Urteil, das diesen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilte.
Der Antrag der Verteidigung, der durch die Anwältin Viktoria Dannenmaier erfolgte, zwei weitere Zeugen zu vernehmen, die den Vorfall beobachtet hatten und die mit ihren Aussagen zur Wahrheitsfindung hätten beisteuern können, wurde vom Gericht abgelehnt. Das Gericht sah die zusätzlichen Zeugen als nicht notwendig an, um zu einem gerechten Urteil zu gelangen.