„von Notz hätte unter den Nazis eine glänzende Karriere gemacht. In der Verunglimpfung des politischen Gegners steht er in vorderster Reihe. Goebbels und Freisler haben ihre Gegner verbal nicht anders behandelt.“
Für den obigen Satz zeigte der Grünen-Politiker Konstantin von Notz einen 𝕏-Nutzer aus Hannover an und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft war sich wohl nicht so sicher, ob sie eine Verurteilung durch alle Instanzen bringen würde, und beantragte sicherheitshalber einen Strafbefehl unter Strafvorbehalt mit 300 € Geldauflage.
Der Angeklagte hat den Strafbefehl aus dem August 2025 akzeptiert. Wenn er sich in den nächsten 2 Jahren strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lässt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen und kommt mit einem blauen Auge und seinen Anwaltskosten sowie der Geldauflage davon.
Bei dem Angeklagten hat der Fall dennoch deutliche Spuren hinterlassen, auch gesundheitliche, wie er HAINTZ.media mitgeteilt hat. Er hat sich inzwischen von 𝕏 zurückgezogen.
So-Done-Strafanzeige durch Alexander Brockmeier
Wie so oft wurde die Strafanzeige über den mit unlauteren Mitteln arbeitenden So-Done-Abmahnanwalt Alexander Brockmeier aus Rheine erstattet. Der Post des Angeklagten wurde über das unlautere, FDP-nahe Meldeportal So Done mittels KI-Unterstützung aufgefunden und per Sammelstrafantrag eingereicht.