Da die Meldestellen in Deutschland soziale Medien nach angeblichen NS-Parolen durchsuchen, werden auch ältere Posts gefunden. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nun das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des angeblichen Verstoßes gegen § 86a StGB nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Unser Mandant soll „#AllesfuerDeutschland“ gepostet haben, und zwar bereits im Juni 2023. Die Staatsanwaltschaften argumentieren üblicherweise damit, dass jedem diese Parole bekannt sei, da Herr Höcke deswegen verurteilt wurde und dies durch die Presse ging. Auf diese Argumentation kann sich die Staatsanwaltschaft aber bezüglich eines Posts aus dem Jahre 2023 nicht stützen, da zu diesem Zeitpunkt fast niemand in Deutschland diese Parole kannte. Die breite mediale Berichterstattung über das Strafverfahren gegen Björn Höcke fand erst im Jahr 2024 statt.
Somit muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass unser Mandant die historische Bedeutung dieser Parole zum Zeitpunkt des Posts kannte. Dies ist jedoch meistens unmöglich, vor allem, wenn selbst im „Spiegel“ die Parole im Jahre 2023 zu finden war.

»Bei Höcke SA-Spruch, bei CSU-Frau und Spiegel-Journalist harmlos / Reitschuster«
Einem juristischen Laien kann diesbezüglich kein Vorwurf gemacht werden, während Medien die Parolen ungestraft verbreiten dürfen.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ebenfalls ein Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dort ging es jedoch um die Parole „Deutschland erwache“. In diesem Fall fehlte jedoch bereits der Nachweis, dass tatsächlich unser Mandant den Post veröffentlicht hatte, denn der Name des Accounts stimmte nicht mit dem tatsächlichen Namen überein.
In zwei weiteren Strafverfahren wegen der beiden Parolen hat die Staatsanwaltschaft Köln einer Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO zugestimmt. In beiden Verfahren wurde zunächst ein Strafbefehl erlassen. Danach stellte sowohl das AG Köln als auch das AG Brühl die Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Das Amtsgericht Kerpen stellte ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten mit Zustimmung aller Beteiligten ebenfalls nach § 153a Abs. 2 StPO ein. Dort wurde zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft Köln das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet. Unserem Mandanten wurden fünf Posts mit der Parole „Alles für Deutschland“ vorgeworfen. In der durchgeführten Hauptverhandlung kam es dann jedoch zur Einstellung sämtlicher Vorwürfe.
Diese Fälle zeigen, dass sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte sich wohl wieder auf wichtigere Verfahren konzentrieren und die Verfahren bzgl. irgendwelcher Parolen vom Tisch haben wollen.