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Schikanen in JVA
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Neues aus der JVA Frankfurt III

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Prof. Schwab berichtet von der schikanösen Behandlung, der seine Mandantin als einzige Unersuchungsgefangene des B-Hauses der JVA Frankfurt III seit Jahren ausgesetzt ist.
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab.

„Liebe Community,

passend zu meinem letzten Post berichte ich heute über weitere Schikanen zum Nachteil meiner Mandantin Johanna:

1. Ich hatte mich mit Johanna für heute, 26.11.2025, um 12.30 Uhr telefonisch für ein Verteidiger-Telefonat verabredet. Das Telefon befindet sich allerdings nicht in Johannas Zelle, sondern auf dem Gang im 1. OG des B-Hauses. Johanna ist also darauf angewiesen, dass ihre Zelle aufgeschlossen wird. Da dies nicht geschah, drückte Johanna den Notfallknopf. Die diensthabende JVA-Beamtin rügte, Johanna habe den Notruf missbraucht, und kündigte an, wenn Johanna das noch einmal mache, werde sie (also jene Beamtin) gegenüber der JVA-Leitung Meldung machen. Jene JVA-Beamtin ließ, während Johanna mit mir sprach, auch die Tür des Stationsbüros offen, begab sich sogar teilweise auf den Gang und weigerte sich auf diese Weise, die Vertraulichkeit des Verteidiger-Telefonats zu respektieren.

Besagte JVA-Beamtin meinte in diesem Zusammenhang, Johanna telefoniere sowieso viel öfter als alle anderen Insassinnen auf der Station. Sie begreift nicht (und will nach meinem Eindruck auch gar nicht begreifen), dass Johanna im gesamten B-Haus die einzige Untersuchungsgefangene ist und daher nach § 148 Abs. 1 StPO einen Anspruch darauf hat, mit ihren Verteidigern telefonieren zu dürfen; alle anderen Insassinnen verbüßen Strafhaft nach rechtskräftiger Verurteilung. Johanna gelingt es aber auch nicht, jener JVA-Beamtin diese Zusammenhänge zu erklären: Die Beamtin lässt Johanna nicht ausreden und fordert Johanna stattdessen auf, ihr zuzuhören. Ein reines Machtspiel.

2. Im September/Oktober hatten sowohl die Statt-Zeitung als auch ich selbst mehrfach über den Umgang der JVA mit Johanna berichtet, als am 21.9.2025 eine Kundgebung aus Anlass des Geburtstages von Johanna stattgefunden hatte. Eine andere JVA-Beamtin beschwerte sich daraufhin über angeblich falsche Berichterstattung. Jene Beamtin war anwesend, als Johanna per Videokonferenz mit ihren Angehörigen kommunizieren durfte (Präsenzbesuch und Videokonferenz sind – wohlgemerkt zusammengenommen! – auf ganze 2 Stunden pro Monat rationiert) und nutzte ausgerechnet dieses knapp bemessene Zeitfenster, um gegenüber Johanna und ihren Angehörigen ihren Unmut über jene Berichterstattung zu äußern. Die Zeit, die dafür draufging, wurde selbstverständlich nicht hinten drangehängt. Vielmehr wurde ein beträchtlicher Teil der knapp bemessenen Zeit, die Johanna mit ihren Angehörigen hat, auf die Beschwerden jener JVA-Beamtin verschwendet – die jederzeit die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit ihren Beschwerden direkt an die Statt-Zeitung oder an mich zu wenden.

Im Zusammenhang mit der Kundgebung am 21.9.2025 hatte ich berichtet, dass Johanna zielgerichtet davon abgehalten wurde, die Kundgebung, die zu ihren Gunsten abgehalten wurde, akustisch wahrzunehmen. Ich wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen der JVA durch § 115 Abs. 1 Nr. 2 OWiG gerechtfertigt sein könnte: Danach handelt ordnungswidrig, wer sich unbefugt von außen, auf welche Art und Weise auch immer, mit einem Gefangenen verständigt. Dabei muss der Verständigungsversuch wohl vom Gefangenen noch nicht einmal erwidert werden.

Ich habe darüber nachgedacht und bin mir nicht sicher, ob diese Würdigung rechtlich zutrifft:

1. Die Versammlungsbehörde hatte die Kundgebung so, wie sie stattfand, genehmigt bzw. gegen deren Anmeldung keine Einwände geäußert. Der Versammlungsbehörde muss klar gewesen sein, dass Johanna in der JVA  hören könnte, was draußen zu ihren Gunsten gesprochen und gesungen wird. Wenn die Kundgebung aber genehmigt war, war die damit verbundene „Verständigung“ mit Johanna nicht mehr im Rechtssinne „unbefugt“.

2. Nun mag man dagegen einwenden, dass die Versammlungsbehörde weder berechtigt noch gewillt sei, über Fragen des Haftvollzugs zu entscheiden. Selbst dann habe ich aber noch einen zweiten Kritikpunkt: Allen anderen Gefangenen auf der Station von Johanna wurde erlaubt, aus dem Fenster zu schauen und die Kundgebung zu verfolgen. Obwohl das ja dann ebenfalls eine unbefugte „Verständigung“ sein müsste. Es ging der JVA also gar nicht darum, eine Ordnungswidrigkeit zu verhindern. Es ging den JVA-Bediensteten vielmehr einzig und allein darum, Johanna zu schikanieren und zu demütigen.

Johanna sitzt seit mittlerweile zweieinhalb Jahren für nichts und wieder nichts in U-Haft und wird dort auf eine harte Probe gestellt. Aber es sei eine klare Botschaft an die JVA Frankfurt III gerichtet: Johanna ist eine ungemein starke Frau. Nichts und niemand wird sie brechen. Insbesondere wird es niemandem gelingen, Johanna jemals in den Suizid zu treiben.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab“

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