Haintz.Media

Bild:
Horror-Urteil aus Wuppertal
Quelle:
KI-generiert

„Horror-Urteil aus Wuppertal“

Bild:
Quelle:

Beitrag teilen:

Mehr aus der Kategorie:

Neues aus dem Gerichtssaal
Neues aus dem Gerichtssaal
Neues aus dem Gerichtssaal
Prof. Dr. Martin Schwab kommentiert die Verurteilung eines Corona-Maßnahmen-Kritikers durch das Landgericht Wuppertal mit deutlichen Worten.
Zusammengefasst

Ein Kommentar von Prof. Dr. Martin Schwab zu einem Urteil, das er „Horror-Urteil aus Wuppertal“ nennt.

Liebe Community,

Mit Urteil vom 20.3.2024 – 28 NBs 75/23 (50 Js 161/22) verurteilte das Landgericht Wuppertal einen Corona-Maßnahmen-Kritiker wegen Volksverhetzung in der Variante der Verharmlosung des NS-Unrechts (§ 130 Abs. 3 StGB) zu einer Geldstrafe. Das Urteil wurde in der Revisionsinstanz mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 7.8.2025 – III-3 ORs 22/25 bestätigt – mit einem nichtssagenden Dreizeiler, also ohne jede Auseinandersetzung mit den Revisionsrügen.

I. Folgendes war passiert: Der Angeklagte hatte eine Illustration mit zwei Bildern gepostet. Auf dem einen Bild befand sich das Eingangstor zum KZ Auschwitz mit der Aufschrift „Arbeit macht frei“. Auf dem anderen Bild befand sich das Eingangstor zu einer Klinik mit der Aufschrift „Impfen macht frei“. Unter dem ersten Bild stand die Jahreszahl 1933, unter dem zweiten die Jahreszahl 2021, und in der Mitte zwischen den Bildern stand geschrieben: „Geschichte wiederholt sich“.

II. Darin, so das LG Wuppertal, liege eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Die Juden im Dritten Reich,so führt das Gericht aus, hätten sich der Verfolgung nicht entziehen können und ihnen sei kein Rechtsschutz gewährt worden. Dann fährt es wörtlich fort:

„Dagegen fanden sich die Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen und Impfgegner in einer schwierigen Situation, die alle Menschen der Gesellschaft ohne Rücksicht auf Herkunft, Religion etc. gleichermaßen betraf und in der die in einem Rechtsstaat demokratisch legitimierten Entscheidungsträger schließlich immer wieder Maßnahmen beschlossen haben, die einen angemessenen Ausgleich insbesondere zwischen den Rechtsgütern Gesundheit mit dem Schutz vor einer Ansteckung an dem Corona-Virus einerseits und den persönlichen Freiheitsrechten des einzelnen andererseits bezweckten. Die Maßnahmen waren grundsätzlich justitiabel und bei den meisten einschränkenden Regelungen gab es eine Wahlmöglichkeit der Betroffenen, wie mit einer Situation subjektiv umgangen werden soll (z.B. Impfen oder Fernbleiben, Testen oder Fernbleiben). … Zu keinem Zeitpunkt wurden Menschen wegen einer kritischen Haltung zu Corona-Maßnahmen von den Staatsträgern willkürlich verfolgt, verschleppt oder ermordet. Unter Berücksichtigung dieser unterschiedlichen Ausgangssituationen liegt es auf der Hand, dass eine Vergleichbarkeit zwischen ihnen nicht hergestellt werden kann und nicht hergestellt werden darf. Denn die Annahme einer Vergleichbarkeit würde das erlittene Unrecht der Opfer von Auschwitz geradezu verhöhnen.“

Sucht man nach Einwänden gegen diesen Gedankengang, weiß man gar nicht, wo man anfangen soll:

1. Was ist es anderes als politische Verfolgung, wenn der Freistaat Bayern Prof. Dr. Michael Meyen per Disziplinarverfügung das Gehalt kürzt, weil er für die Zeitung „Demokratischer Widerstand“ tätig geworden ist? Und die Bayerische Landesanwaltschaft eben dies auch noch munter gegenüber der Presse ausplaudert?

2. Was ist es anderes als Willkür, wenn friedliche Demonstranten in Berlin (und andernorts) anlasslos von der Polizei verprügelt wurden – so schwer, dass sich sogar der damalige UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, einschaltete?

3. Wo bleibt die Justiziabilität der Maßnahmen, wenn die Gerichte kritiklos die Verlautbarungen des RKI übernehmen ungeachtet dessen, dass es sich beim RKI um eine weisungsabhängige Behörde handelt? Im Zeitpunkt der Urteilsverkündung lagen zumindest die geschwärzten RKI-Protokolle bereits vor. Die Einflussnahme fachfremder Politiker war daraus bereits damals erkennbar.

4. Was bleibt von der Freiheit eines Menschen übrig, wenn er vor die Wahl gestellt wird „Impfen oder raus aus dem Job“ oder „Impfen oder raus aus dem gesellschaftlichen Leben“?

5. Wie sollen wir denn aus der Geschichte lernen, wenn wir nicht vergleichen dürfen? Vergleichen heißt nicht gleichsetzen – die NS-Zeit begann ja bekanntlich nicht mit Konzentrationslagern. Hat das LG Wuppertal die ergreifende Rede der Holocaust-Überlebenden Vera Sharav im August 2022 in Nürnberg zur Kenntnis genommen?

6. Es trifft auch nicht zu, wie aber das LG Wuppertal weiter meint, dass mit einer Aufwertung des Leids der Maßnahmengegner zwingend eine Abwertung des NS-Unrechts verbunden ist. Richtig ist vielmehr Folgendes: Unumstößliche Prämisse jeglicher Vergleiche der Corona-Politik mit der NS-Zeit ist die Annahme, dass es sich bei den NS-Verbrechen um bestialisches Unrecht handelt. Jede Abwertung des NS-Unrechts würde zugleich die argumentative Durchschlagskraft des vom Angeklagten gezogenen Vergleichs schwächen.

III. Die vom Angeklagten gepostete Illustration sei, so das Gericht weiter, auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören:

„Da die Gruppe, in der die Bildcollage gepostet wurde, überwiegend aus Impfgegnern und Kritikern der Corona-Maßnahmen bestand, sich selbst als ,,(…) Widerstand“ bezeichnet und in diesem Sinne aus Protest zusammengeschlossen hat, lag eine aktive Reaktion, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, besonders nahe. In diesem Zusammenhang ist auch gerichtsbekannt, dass sich die Gruppe des (…) Widerstandes – losgelöst von dem verfahrensrelevanten Post – zu Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen in Solingen versammelt hat und insoweit also auch bereit war, ihren Unmut aktiv zum Ausdruck zu bringen. Dabei verkennt die Kammer nicht, dass es natürlich legal und in einem Rechtsstaat gewünscht ist, auf Versammlungen die eigene Meinung und Protest kund zu tun. Allerdings resultieren aus diesen Versammlungen gerichtsbekannt auch Strafverfahren von nicht mehr rechtstreuem, übergriffigem Verhalten einzelner. Auch die den Angeklagten unterstützenden Menschen, die als Teil der Öffentlichkeit die Berufungshauptverhandlung verfolgt haben, konnten sich vereinzelt nicht zurückhalten und haben ihren Unmut bei Äußerungen des Staatsanwalts oder der Vorsitzenden, die ihnen nicht gepasst haben, respektlos kundgetan. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der gerichtsbekannten aufgeheizten Stimmung in der Gesellschaft im tatrelevanten Jahr 2021 und den teilweise sehr konträren Auffassungen bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen besteht in der Gesamtschau dieser Aspekte kein Zweifel der Kammer daran, dass der Post mit dem genannten Inhalt geeignet war, friedensstörende Reaktionen hervorzurufen – und zwar nicht nur der Gegner der Impfpflicht, sondern auch der Befürworter. Denn auch unterdiesen gab es Personen, die aggressiv und aktiv auf eine andere Meinung reagiert haben und auch insoweit möglicherweise bereit waren, als Reaktion auf den Post den öffentlichen Frieden zu stören. Zudem zeigen insbesondere die verlesenen, vom Verteidiger vorgelegten Zitate von Beschimpfungen gegen Impfgegner, dass es auf beiden Seiten der vertretenen Positionen Menschen gab, die in ihren Äußerungen rechtlich und menschlich Grenzen überschritten haben, so dass entsprechende Taten zu befürchten waren.“

Mit bleibt hier wirklich die Spucke weg: Nicht genug damit, dass sich „Impfverweigerer“ schlimmste Feindbild-Rhetorik anhören mussten – sie sollen jetzt auch noch selbst daran schuld sein, dass sie auf das Übelste beschimpft wurden?!? Dreister kann die Verkehrung von Ursache und Wirkung kaum ausfallen. Und was kam eigentlich bei den angeblichen Strafverfahren gegen die angeblich übergriffigen und nicht rechtstreuen Demo-Teilnehmer heraus?

Das Urteil aus Wuppertal ist ein absolutes Desaster.

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer

Martin Schwab

P.S. Andere Gerichte haben in der jüngeren Vergangenheit bei vergleichbaren Fällen deutlich mehr Augenmaß bewiesen. Dazu werde ich noch einen separaten Text veröffentlichen.

Beitrag teilen:

Unterstützen Sie uns!

Helfen Sie mit, freien Journalismus zu erhalten

5

10

25

50

No posts found
Picture of Redaktion

Redaktion

Redaktionelle Beiträge aller Art z.B. von Agenturen, Lesern oder anderweitigen Quellen außerhalb unserer Redaktion, markieren wir entsprechend.

2 Antworten

  1. „Liebe Community,“
    ist ein Halbzombie-Indiz.
    Ein an Europa- und Weltrettung stark interessierter Deutscher würde antigenozidal schreiben: „Liebe Volksgemeinschaft“ oder wenigstens … Gemeinschaft oder Gerechtigkeitsfreunde. Denn Sprachrettung ist Klarheitsrettung ist Verständigungsermöglichung und Volksrettung.
    VDS-ev.de/arbeitsgruppen/deutsch-in-der-oeffentlichkeit/denglisch-deutsch-oder-englisch

    Positiv:
    Großartige Erinnerung für die, welche sie gar nicht benötigen. Nämlich an das Verhältnismäßigkeits-, Vergleichs-, Gleichbehandlungs-, Gerechtigkeits- und Diskosternchen Ofarim und an eine extremi kurze Stellungnahme (Antideutsch: Statement): archive.md/oh6VU
    Und?
    Hat er sie nun mit „klarer Kante“ bekommen, die harten Konsequenzen „der wehrhaften Demokratie“ von „#WirSindDeutschland“? Ein negativ verdachtsbestätigendes Schweigen ist für meinen Kampf gegen den pauschalen Judenhass nicht ausreichend!

    „sie sollen jetzt auch noch selbst daran schuld sein, dass sie auf das Übelste beschimpft wurden?!?“

    Ahhh … großartige Erinnerung an die geheime Volksrettungsserie „Wir lernen und retten Altdeutsch“ (und das Fahnden nach den Meistern der Opfer-Täter-Konvertierung).
    Konkret: Ätsch Bätsch, selber schuld.
    Bedeutungonline.de/warum-sagen-wir-aetsch-baetsch-was-bedeutet-der-ausdruck/
    Gesamtzusammenhangansatz (u. a. für die „alternativlos“ große Atombombenmenge in Israel), bedingt durch den engen Kommentarrahmen nur kurz:

    https://rtde.org/der-nahe-osten/69295-mahmud-abbas-juden-sind-durch-soziales-verhalten-schuld-am-holocaust/
    Wolfgang-Gedeon.de/anschuldigungen/juden-selber-schuld/

    „Dazu werde ich noch einen separaten Text veröffentlichen.“
    Ob das die x-hunderttausend Exilanten, welche Jahr für Jahr das sinkende Boot Restdeutschland verlassen, aufhalten wird?

    Wie man hier sieht schafft es nicht mal mehr der real messbare Horror die Horror-Zombies der BRD-Mischpoke in Wallung und Kommentierlust zu versetzen.
    In
    Haintz.media/artikel/recht/skandaloeses-strafverfahren-wegen-vermeintlicher-beleidigung-von-gruenen-politikerin-anna-gallina-eingestellt/
    wartet eine ganz einfache Ja-Nein-Frage auf Beantwortung. Damit könnte man beweisen, wie sehr oder nicht, die Zombisierung schon bis in die HM-Redaktion eingedrungen ist.

  2. Wegen tagesaktueller Kriegsanlassgestaltung bzw. -verdunklung (von … gegen …), wurde heute der Grundsatz-, Grundunordnung- und Grundunrecht-Artikel von RA Chris Moser aktualisiert.
    Diagnose-Motivation:

    Geld regiert die Welt. Aber wer regiert das Geld?
    Bzw. den demnächst implantierbaren All-In-One-ID-Chip?
    Eine Globalisten-Sekte mit Hauptquartier in London?
    https://haintz.media/artikel/deutschland/woran-unser-staat-krankt/#comment-2356

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

No posts found

Buch-Empfehlung

137848