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Füllmich auf Videoleinwand in Ljubljana, Slovenien
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Dr. Fuellmich ist insolvent

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Verfassungsschutz auf Abwegen
Fuellmich vor Gericht
Faeser die Hüterin des Überwachungsstaats
Das AG Göttingen eröffnete am 02.10.24 das Insolvenzverfahren ggü. dem ehemaligen Rechtsanwalt, der mit den Corona-Ausschuss bekannt wurde & sich aktuell wegen des Verdachts der Untreue vor dem LG Göttingen verantworten muss.
Zusammengefasst

Der Untreue-Prozess vor dem Landgericht Göttingen neigt sich dem Ende zu. In absehbarer Zeit ist mit einem Urteil zu rechnen. Parallel dazu wurde kürzlich bekannt, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Rechtsanwalts eröffnet wurde, der seine Zulassung Ende 2023 zurückgegeben hat. Dies wohl auch deshalb, um einem Widerruf der Zulassung aufgrund Vermögensverfalls zuvorzukommen.

Auf Telegram verbreitete Fuellmich laut Epoch Times die Erklärung, dass eine Rückgabe der Zulassung nötig wurde, da er aktuell länger als 3 Monate nicht durchgehend als Anwalt tätig sein könne. Dieses Argument halte ich für vorgeschoben. Aufgrund der Unschuldsvermutung kann die Rechtsanwaltskammer meines Erachtens die Zulassung nicht allein aufgrund einer Untersuchungshaft widerrufen, da diesbezüglich auch über einen Zustellungsbevollmächtigten/Vertreter agiert werden könnte.
Der Widerruf aufgrund von Vermögensverfall ist allerdings wesentlich einfacher durchzusetzen, weshalb hier der eigentliche Grund für den “freiwilligen” Verzicht auf die Anwaltszulassung liegen dürfte. Im Anwaltsregister der Bundesrechtsanwaltskammer ist Fuellmich daher nicht mehr auffindbar.

https://bravsearch.bea-brak.de/bravsearch/index.brak

Insolvenzverfahren wird eröffnet

Nachdem bereits am 11. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, was bislang kaum thematisiert wurde, erfolgte nunmehr die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens. Die diesbezügliche Information wurde am 7. Oktober 2024 auf der Webseite Insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.

74 IN 114/24 GOE: Über das Vermögen des Dr. Reiner Füllmich, c/o JVA Rosdorf, Am Großen Sieke 8, 37124 Rosdorf, ist am 02.10.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.11.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).


Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.12.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

[...]

Insolvenzbekanntmachungen.de, 7. Oktober 2024, Aktenzeichen 74 IN 114/24 GOE, Amtsgericht Göttingen

Fuellmichs Kanzlei bereits Anfang 2020 tief in den roten Zahlen

Bemerkenswert ist, dass die Kanzlei von Fuellmich bereits zu Jahresbeginn 2020, also vor der Corona-Maßnahmen-Krise, ein Minus von 92.000 € auf dem Konto aufgewiesen haben soll, was bei einem Prozesstag aufgrund polizeilicher Ermittlungen zur Sprache kam. Ende März 2020, kurz vor der Antragstellung auf Corona-Hilfe, soll sich das Minus immerhin noch auf 45.000 € belaufen haben. Nachvollziehbar wäre noch, wenn die Kanzlei während seiner vielfältigen anderen Aktivitäten ins Minus gerutscht wäre. In einer vermeintlich renommierten und erfolgreichen Kanzlei ist es allerdings äußerst unwahrscheinlich, dass ein derartiges Minus zustande kommt.

Offenbar hat Fuellmich im Frühjahr 2020 die Gunst der Stunde genutzt und sich ein neues Betätigungsfeld gesucht, auf dem er bezüglich des Einwerbens von Schenkungen auch sehr erfolgreich war. Knapp 2 Jahre soll sich Fuellmich monatlich 29.750 € (brutto) vom Ausschuss an seine Kanzlei zahlen lassen. 23.500 € (netto) davon für die Beantwortung von E-Mails, 1500 € (netto) für Reisekosten und Auslagen. Bereits im Januar 2024 habe ich die Zahlung der monatlichen 23.500 € (netto) als den teuersten E-Mail Service der Welt bezeichnet.

Interessant ist insoweit auch, dass die Kanzlei überhaupt nicht genug Mitarbeiter hatte, um derartige Kosten anfallen zu lassen. Für diesen monatlichen Betrag kann man ohne weiteres 6 Rechtsanwaltsfachangestellte in Vollzeit anstellen oder 3-4 Anwälte. Das Problem ist nur: so viele Mitarbeiter hatte die Kanzlei nie. Fuellmich hat also über den Corona-Ausschuss seine Kanzlei saniert, wenngleich mit mäßigem Erfolg.

Wenn man der Kanzlei-Website glauben darf, was man auch rückwirkend rekonstruieren kann, waren schlicht nicht genug Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte da, um derartige Kosten auch nur ansatzweise glaubhaft zu verursachen. Selbst dann, wenn die vorhandenen Mitarbeiter nichts anderes gemacht hätten, als E-Mails zu beantworten. Glaubhaft ist all das nicht, was zumindest jeder Rechtsanwalt ohne weiteres nachvollziehen kann. Leider funktioniert die WaybackMachine nur eingeschränkt, da die Datenschutzeinstellungen nicht weggeklickt werden können. Trotz dieses technischen Fehlers lässt sich leicht nachvollziehen, dass beispielsweise am 16. April 2021 noch eine Anwältin in der Kanzlei von Fuellmich tätig war sowie 3 Mitarbeiterinnen.

Es kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Mitarbeiterinnen nicht um 3 Vollzeitstellen gehandelt hat. Laut meinen Quellen soll eine Mitarbeiterin im Mutterschutz gewesen sein und eine weitere arbeitete nur in Teilzeit. Selbst wenn dem nicht so gewesen wäre, dann hätte aufgrund von Altfällen, die jede Kanzlei hat, sicherlich nicht die komplette Arbeitsleistung für die Beantwortung von E-Mails genutzt werden können. Fuellmich hat vielfach betont, dass jeder im Corona-Ausschuss ehrenamtlich arbeiten würde. Offenbar hat er “vergessen” zu erwähnen, dass er sich fast 2 Jahre lang die nicht ganz unwesentliche Summe von 23.500 € (netto) im Monat hat überweisen lassen.

Das Spendenaufkommen des Corona-Ausschusses wäre schätzungsweise um 80-90 % geringer gewesen, wenn Fuellmich wahrheitsgemäß mitgeteilt hätte, in welcher monatlichen Höhe er sich an den Spendengeldern über seine Kanzlei “bedient” hat. Dieses Vorgehen stellt für mich einen ziemlich offenkundigen Betrug gegenüber den Unterstützern des Corona-Ausschusses dar, der aktuell in Göttingen noch gar nicht verhandelt wird, da das Landgericht Göttingen die Anklage diesbezüglich nicht zugelassen hat, wogegen die Staatsanwaltschaft in Beschwerde gegangen ist.


Die Verfahren sind insoweit abgetrennt. Allerdings ermittelt die Staatsanwaltschaft hier ebenfalls wegen Untreue gegenüber den Mitgesellschaftern, statt wegen Betruges gegenüber den Spendern, was ich für naheliegender halte. Nach meinen Informationen von zwei Quellen, die in das Verfahren Einblick haben, soll die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Göttingen im Moment noch zu Entscheidung beim Oberlandesgericht Celle liegen, was ich aber noch nicht endgültig verifizieren konnte.

http://web.archive.org/web/20210416105837/https://www.fuellmich.com/team/#

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Markus Haintz

Markus Haintz ist Journalist und Rechtsanwalt mit dem juristischen Schwerpunkt in den Bereichen Medien- und Äußerungsrecht. Journalistisch befasst er sich vor allem mit den Themen Meinungsfreiheit, Recht sowie Innen- und Außenpolitik.

16 Antworten

  1. Interessant. Die gleiche Formulierung wie V. F. bei AUF1 …
    Fuellmich war, d.h. ist 3+-facher Millionär. Die Täter laufen frei rum.
    Noch einer, der neidisch ist?? Sieht so aus …
    Hinweis: “Untreue” stammt von Hitler … Nazi-Recht. Interessant …
    Es gibt offenkundige Falschaussagen hier oben. Um einen Einblick zu bekommen, muß man sehr, sehr viel im Rahmen des Prozesses recherchieren und selbst dann ist es undurchsichtig. Auf Seiten der Täter. Aber auch V. F. wurde mißbraucht, wie es scheint … Es ist eine Tatsache, die von vielen bestätigt werden kann, daß V. F. monatelang nicht E-Mails bearbeiten ließ. R. F.’s Kanzlei war die einzige Alternative. 358.700 E-Mails! Dementsprechend war auch die Aussage vor Gericht der Mitarbeiterin diesbezüglich, die Kanzlei funktionierte nicht mehr. Nur noch “Corona”.

    1. Es wäre hilfreich den Artikel erst zu lesen, bevor man kommentiert. Ich habe auch zehntausende E-Mails bekommen. Selbst wenn alle seine Mitarbeiter nur noch E-Mails bearbeitet hätten, hätte er mit diesem Service noch Geld verdient und seine Aussage wäre eine Lüge gewesen. Das ist eine so offenkundige Schutzbehauptung, dass es schon fast langweilig wird.

      1. Summa summarum alles sehr schädlich für die gesamte Transparenz-, Wahrheits-, Gerechtigkeits-, Widerstands-, Freiheits- und ganzheitliche Gesellschaftsheil-Bewegung aller politischen und “apolitischen” [1] Lager von “Links bis Rechts”, also den eh schon katastrophalen Defätismus.

        Lehre daraus und vertrauenssteigernder Vorschlag für das eigene Projekt Haintz-Media:
        Oben im Menü im About dick, leuchtend einen sofort sichtbaren Klick-Knopf einbauen a la

        Alles über unser “Geschäftsmodell” auf Spendenbasis, unsere Regeln, Preise und die gesetzlichen Einschränkungen. Was Sie hier erwarten dürfen, was wir nicht leisten wollen, was wir nicht leisten können und was wir nicht leisten dürfen.

        Weder bei den “Linken” noch bei den “Rechten” kenne ich bis jetzt jemand, der / die eine Konkretisierung dieser Art erlaubt. Überall wo ich es bisher versuchte, werde ich ignoriert. Verstehen Sie das?

        [1] Für die immer noch vorsätzlich Schlafenden:
        Es gibt kein unpolitisches Leben! Alles, jedes Luftmolekül, jeder Furz ist politisch geregelt oder zumindest beeinflusst!

  2. Sehr geehrter Herr Haintz!

    Ihre in anderen Bereichen saubere Arbeit scheint in diesem Fall aus unbekannten Gründen zu leiden. Bitte zügeln Sie sich. Sie haben sich seit der Verhaftung von Herrn Füllmich in dessen Causa nicht mit Ruhm bekleckert und auch immer wieder die schändlichen Gerüchte eines bestimmten “Youtubers” mitverbreitet – Sie wissen genau, was und wer gemeint ist. In diesem Artikel werden auch mit keinem Wort die Erklärungen der Gegenseite angeführt, jedoch anonyme Quellen und eigene Phantasien, was Sie wiederum zurecht bei Massenmedien kritisieren. Das ist schade und sollte Sie zur Selbstreflektion animieren.

    Gerade weil Sie jemand sind, der bei den westlichen Jahrhundertverbrechen Corona, Ukraine und Gaza stets kühlen Kopf bewahrt hat, entsteht ein seltsames Gefühl, wenn man Ihre Verbissenheit gegenüber einem Kollegen längere Zeit verfolgt hat. Wir leben in der Zeit der Monster und gerade deshalb werde ich mir erst ein abschließendes Bild all dieser Themen machen, wenn auch die Drahtzieher vor neutralen (!) Gerichten zur Verantwortung gezogen werden, und zwar mit einem Beweisrecht, das nicht der Willkür von Höflingen unterliegt, wie es derzeit beinahe flächendeckend praktiziert wird. Solange auch nur ein David gegen einen Goliath kämpfen muss, sollte die Steinschleuder des Rechts von allen aufrechten Menschen immer wieder nachgeladen werden, damit diese Metapher nicht in ihre handfeste Bedeutung umschlägt.

    Leider findet die Aufklärung der Bevölkerung zu Straftaten westlicher Politregime viel zu wenig statt, weswegen die Massenmedien auch leichtes Spiel haben, Kritik vom Tisch zu wischen. Die seit viereinhalb Jahren stattfindende Ausschaltung wesentlicher Bausteine aller Verfassungsprinzipien findet ihre Entsprechung in § 81 StGB, worüber vom Widerstand bisher an keiner Stelle aufklärend berichtet wurde. Es ist auch möglich, über unechte Unterlassungsdelikte aufzuklären, denn mit dem Wissen um das Prinzip dahinter wird jedermann strafrechtswidriges Gebaren erkennen können. Oder ist das nur 18-jährigen Studenten möglich? Übrigens, die Völkermordkonvention enthält auch für Deutschland eine Garantenstellung zur Verhinderung dessen, was sich derzeit abspielt. Und wann wird endlich einmal breit darüber diskutiert, dass wir es der exekutiven Staatsgewalt überlassen, Staatsanwalt, Richter und Henker in Fragen des Völkerrechts zu spielen? Das Gebaren dieser Verbrecher unterscheidet sich mittlerweile in keinster Weise von der Macht- und Kanonenbootpolitik des 19. Jahrhunderts. Es ist nur noch ekelerregend.

    Im Gegensatz dazu sollte man einem Herrn Füllmich erstmal nicht mit größtmöglicher Skepsis begegnen, sondern vor allem jenen, die bereits augenscheinlich gezeigt haben, was sie vom zivilisierten Umgang mit Macht halten. – Trotz Analogieverbot sei Ihnen als kleine Denkanregung in alle Richtungen der § 278c Abs. 3 des österreichischen StGB ans Herz gelegt, der allerdings auch in Wien niemanden davon abhält, sich der schlimmsten aller Beihilfetaten schuldig zu machen. Er lautet: “Eine Tat nach Abs. 1 oder Abs. 2a gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.”

    Liebe Grüße!

    1. Für mich klingt Haintz hier als wenn er auch für den Verfassungsschutz-Leiters arbeiten würde, so wie and ere Verleumder/Ankläger von Dr. Rainer Füllmich. Pfui.

  3. Als ich ca. Anfang 2021 auf den Ausschuss aufmerksam gemacht wurde, war ich wegen der Bezeichnung als ‘Stiftung’ misstrauisch – ich wollte wissen, wer dahintersteht und habe versucht, es herauszufinden.
    Ich fand aber nichts anderes als die Satzung einer Gesellschaft mit sperrigem Namen i.G. Die hatte 4 Anwälte als Gesellschafter, die geringe Einlagen leisteten.
    Es wurden Spenden gesammelt, obgleich die Gesellschhaft dazu nicht berechtigt war.
    Sowohl Stiftung als auch Spende waren Irreführungen!
    Für mich war damals klar, dass die Sache nicht sonderlich seriös sein kann.
    Einige Sendungen verfolgend, sah ich an den Kommentaren, dass die Leute dort offenbar glaubten, die 4 Anwälte würden sich vor Gericht für sie einsetzen, nachdem die Sachlage um C ausreichend aufgedeckt war, sie gar als letzte Hoffnung bezeichneten.
    Der Geldeingang tat dann offenbar 2 von ihnen nicht gut, und sie inszenierten seltsame Spiele und wollten in die Politik, während die beiden anderen sich davon offenbar angewidert zurückzogen, aber bis Ende September 21 immer noch fallweise teilnahmen.
    Hellhörig machte mich erneut, dass VF ebenso wie Füllmich im Zug der Auseinandersetzung erklärten, sie hätten nicht mit dem Erfolg gerechnet, sondern damit, die Sache in 4-6 Wochen aufgeklärt zu haben.
    Und einmal mehr wurde mir klar, dass diese Aussagen offensichtlich gelogen waren, denn wer nur 4 oder 6 Wochen eine Sachlage untersuchen will, gründet keine Gesellschaft und bezeichnet sich auch nicht als Stiftung.
    So bin ich mit Ihnen der Auffassung, dass bis heute Spender betrogen und irregeführt wurden (es aber nocht eingestehen können), zuerst über die Absichten der sog. Stiftung, dann über Füllmich, der das Erbe der Retterhoffnung freudig übernahm – für manche bis heute.
    Und ich denke, Justus Hoffmann und Antonia Fischer sind ebenso wie die ‘Spender’ getäuscht und betrogen worden, weshalb sie sich auch zurückzogen, als das Fröhliche Geldausgeben begann im Kreis der persönlichen Ideen und Notwendigkeiten der anderen beiden.

    Mich aber würde WIRKLICH interessieren, WER damals MIT WELCHEM ZIEL vorgeschlagen hat, ein Geschäftsmodell ‘Stiftung’ anzustreben.

  4. Nach heutigem Resume haben Rechtsanwälte eigentlich nichts erreicht. Die Prozesse der Kritiker laufen immer noch, Bußgelder werden eingefordert, (Masken-)Ärzte weiterhin verurteilt, Soldaten sitzen in Haft usw.

    Die Spaltung in der Gesellschaft überträgt sich mittlerweile auf die sogenannte Querdenkerszene. Anstatt zusammen zu halten hacken sich nicht nur die Krähen gegenseitig die Augen aus. Einige haben durch aussichtlose Prozesse Profit gemacht, andere im Ausland ein neues Leben finanziert. Aber für die Sache sind alle gescheitert.

    Fazit nach 4 Jahren: Die Bewegung ist gespalten. Trotz RKI-Files, EMA-Protokolle und Pfizerfiles findet sich kein Anwalt der Klage erhebt.
    Wie auch:
    Anwälte sind kapitalgebunden
    Staatsanwälte weisungsgebunden
    Richter parteigebunden

    Weil es aus dt. 2 Unrechtsregimen keine ehrliche Aufarbeitung gab konnte nun ein drittes entstehen. Deshalb wird es auch keine Corona-Aufarbeitung geben. Und wie das alles möglich war wird immer deutlicher, nicht nur durch obigen Artikel…

  5. Sehr geehrter Herr Haintz,
    vielen Dank für ihre Stellungnahme, die es ermöglicht , weitere sachgerechte Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
    Was wir wahrscheinlich nicht erfahren werden: Was wussten Wodarg und Schwab ?

    Alles Gute
    G. Gärtner

  6. Sehr geehrter Herr Haintz,
    und weil er insolvent ist, wird er zum Prozess jeweils mit Hand- und Fußfesseln vorgeführt. Könnten Sie mir bitte erklären, wie Sie das juristisch einordnen?
    Vielen Dank vorab.
    MfG

  7. BTW

    Interessant ist vlt. auch die “Goldfrage”.
    Füllmich hat ja wohl für 1 Mio der SCA-Schenkungen Gold auf seinen Namen gekauft und in der Handtasche einer Bekannten aufbewahren lassen.
    VF hat das in einer abenteuerlich anmutenden Aktion dann wohl schliesslich bei Degussa einlagern lassen können und nach ihrer Aussage ‘hinbekommen’, dass nur mit den Unterschriften beider zugegriffen werden kann.
    FRAGEN:
    1. Befindet sich jetzt womöglich auch das Gold in Füllmichs Insolvenzmasse?
    Es wurde ja kein Sicherungszweck eingetragen, und falls RA Siemund mit der abenteuerlichen Geschichte von der inexistenten Gesellschaft durchkommen würde, dann hätten die bedauernswerten Schenker eben Füllmich unterstützt, der dann allerdings auch alleine die Steuerlast tragen müsste?
    2. Bzw. falls man von ‘irgendeiner’ Gesellschaft ausgeht: müsste dann nicht VF oder die beiden Hafenanwälte schleunigst Absondeung geltend machen oder haben es schon getan?

    Mal ganz abgesehen von 600.000 Santa Claus Action-Geldern, die dringend zur Ablösung eines nicht verlängerten weitern Hauskredits “benötigt” worden waren ….
    Im Ergebnis ist es Marcel Templin zu danken, dass die 1,1 Mio nun NICHT in der Insolvenzmasse Füllmichs sind … was VF ja auf den Gedanken eines Geldwäscheverdachts gebracht hat.

    Das ist schon richtig spannend, wie Füllmich mit ‘der Kohle’ (Jargon Füllmich), die ihm nicht gehört, hantiert hat.

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