Der österreichische Arzt Dr. Gradnig wurde heute vor dem Bezirksgericht Fürstenfeld vom Vorwurf der Beweismittelfälschung in 588 Fällen freigesprochen, da der Schuldbeweis nicht erbracht werden konnte.
Weder der objektive Tatbestand (inhaltlich falsche Maskenatteste) noch die subjektive Tatseite zur Herstellung von sog. „Lugurkunden“ im Sinne des § 293 des österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) war für den Richter als erwiesen anzusehen.
Ein medizinisches Sachverständigengutachten des Dr. K. war letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung des Richters, wie auch der Umstand, dass er der Verteidigungslinie folgte, dass ein Verstoß gegen § 55 ÄrzteG (in Österreich im Gegensatz zu Deutschland) lediglich ein Verwaltungsdelikt darstellt, aber keine strafrechtliche Relevanz nach dem StGB hat.
Aufgrund seiner sehr langen Erfahrung und maskenspezifischen Recherchearbeit und der sich daraus entwickelten ärztlichen persönlichen Überzeugung war Dr. Gradnig seine medizinische Meinung über Masken (kein Virenschutz aber Gesundheitsgefahr im Alltagsgebrauch) als vertretbare medizinische Ansicht, sohin rechtmäßige Meinungsäußerung zuzubilligen und sohin zu akzeptieren.
Die Bezirksanwältin hat volle Berufung angemeldet. Die Öffentlichkeit war bei der Verhandlung in Form von 10 Prozessbeobachtern anwesend, die Altmedien nicht.
Eine Antwort
Kann man das Sachverständigen-Gutachten irgendwo einsehen? Gibt es einen Link dazu?