Ein Beitrag von Gordon Pankalla, zuerst erschienen auf »Herzensanwalt«
Dabei waren auch Fälle, in denen die Durchsuchung schon daher gar nicht erforderlich gewesen ist, da die Beweise für die angeblichen Straftaten längst im Internet sichtbar gewesen sind und eine Sicherung von Beweisen gar nicht erforderlich gewesen ist. So wie beispielsweise im Fall des „Aktivist Mann“ Mateo Westfal, der im Web zu einer Demo aufgerufen hatte, was ein Aufruf zu einer Straftat gewesen sein sollte. Das Verfahren wurde nachher eingestellt, da nicht mal ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorhanden war – die Hausdurchsuchung hatte aber trotzdem stattgefunden. In einem weiteren Fall gegen einen der „Ärzte für Aufklärung“ fiel die Überprüfung der Hausdurchsuchung auch gegen meinen Mandanten aus, ohne jede Verhältnismäßigkeitsprüfung in dem Gerichtsbeschluss aus Kiel. Unglaublich!
Aktuell sind die Meinungsäußerungen im Vordergrund, vor allem wenn es gegen angebliche Beleidigungen von Politikern wie Habeck, Strack-Zimmermann und Co. geht. In den letzten Jahren erfolgten aber auch unzählige Hausdurchsuchungen wegen angeblich falscher Maskenatteste, so dass sich bei mir der Eindruck einer Gesinnungsjustiz ergeben hat.
Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten, dass die in Betracht kommende Strafe im Hinblick auf den Art. 13 Grundgesetz (Wohnung) nicht unverhältnismäßig ist. Es muss eine Abwägung stattfinden. Eine solche Abwägung muss meiner Ansicht nach aber immer gegen eine solche Hausdurchsuchung ausfallen, denn das Strafmaß, das hier zu erwarten ist, sind allenfalls 30–40 Tagessätze – jedenfalls bei einer Beleidigung.
Bei den Überprüfungen der Hausdurchsuchungen sind die Richter aber niemals wirklich auf den Aspekt der Verhältnismäßigkeit eingegangen. Vereinfacht gesagt: Wegen einer kleinen Geldstrafe darf man in Deutschland eigentlich keine Wohnung im Morgengrauen stürmen, gleichwohl ist dies inzwischen an der Tagesordnung.
Das Erstaunliche bei dem „60-Minutes“-Bericht war, dass die Staatsanwälte sich offen über die Opfer der Hausdurchsuchungen lustig gemacht haben, weil sie natürlich wissen, dass die Hausdurchsuchungen unverhältnismäßig sind und den Bürgern dann auch noch Handy und Laptop abgenommen werden, die sie erst Monate oder Jahre später zurückerhalten. Die Regelungen des Art. 13 GG (Wohnung) dienen dem Schutz des Bürgers vor staatlichen Übergriffen und sollen sicherstellen, dass die Privatsphäre nur unter eng definierten Voraussetzungen und mit richterlicher Kontrolle durchbrochen werden darf.
Die Staatsanwälte waschen hingegen ihre Hände in Unschuld, weil sie immer einen Richter brauchen, der die Hausdurchsuchungen anordnet, oder aber später bei der Überprüfung noch durchwinkt. Dabei agieren die Richter und Staatsanwälte in dem Wissen der Unverhältnismäßigkeit und freuen sich auch noch, wenn den Bürgern Handy und Laptop entzogen werden. Ein unglaubliches Verhalten der Justiz! Der Kollege RA Markus Haintz hat nun gegen die Staatsanwälte aus dem Bericht von „60 Minutes“ eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstattet, die meiner Ansicht nach wieder im Sand verlaufen wird, genauso wie meine Beschwerden über die Hausdurchsuchungen eben.
Wenn der neue Vizepräsident der USA, J. D. Vance, nun in einer Rede bei einer Sicherheitskonferenz in München die Meinungsfreiheit in Deutschland als gefährdet ansieht, dies sogar als eine größere Gefahr als die Gefahren von außen ansieht, dann kann ich dem US-Vize meiner Erfahrungen in den Hausdurchsuchungsverfahren nach leider nur Recht geben. Wenn die Meinungsfreiheit in Gefahr ist, dann ist auch immer die Demokratie in Gefahr, wie Vance richtig sagte. Wenn Politiker von gemeinsamen Werten sprechen, die es zu verteidigen gilt, dann sollten genau diese Politiker ihren Blick nach innen richten, um Grundrechte wie Art. 13 GG zu schützen, anstatt den Frieden und die Demokratie in Nichtbündnisländern mit Waffen verteidigen zu wollen.